Antwort in der Ferne gehalten. Partien aus den höheren und vermög licheren Ständen aber können die HoferMen Töchter theils aus Mangel der hiezu erforderlichen Bildung, da sie bloß für den Bauerz,stand erzogen sind, theils aber auch aus dem Grunde nicht erwarten, weil ihnen die- Natur die gefällige Mitgift körperlicher Reize, allenfalls mit Ausnahme der gegenwärtig in Wien befindlichen Tochter Anna, gänzlich versagt hat.' Obwohl Graf Chotek in seinem Gutachten meinte, dass die Töchter unvermählt
bleiben würden, wendete sich vier Jahre später (1828) die älteste, Maria, direct an Kaiser Franz mit der Bitte, die Abneigung der Mutter gegen ihre geplante Heirat mit dem Bauernsohne Andrä. Erb von Platt umzustimmen. Ehe noch das durchaus günstige Gutachten von Richter und Pfarrer, Kreishaupt mann und Landesgouverneur in Wien einlangte, folgte die Anzeige der mit mütterlicher Einwilligung stattgesun-- denen Hochzeit.