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Bücher
Kategorie:
Pädagogik, Unterricht
Jahr:
[1886]
Kirche und Schule mit besonderer Rücksicht auf Tirol
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Seite 19 von 23
Autor: Tinkhauser, Georg
Ort: Innsbruck
Verlag: Vereins-Buchdr.
Umfang: 20 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Neue Tiroler Stimmen ; 1886. - In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Katholische Kirche ; s.Schule ; <br />g.Tirol ; s.Schule ; s.Katholische Erziehung ; <br />g.Tirol ; s.Katholische Schule
Signatur: 888
Intern-ID: 183218
der Volksschule, aus welcher die Gesellschaft sich fortpflanzt und regenerirt. Wer hat aber ein größeres Recht auf die religiös -sittliche Bildung der Jugend als eben die Kirche, welche dazu berufen ist? Und wem andern soll man dieselbe übertragen? Von diesem Grundsätze ist das würt- te«berg'schL Volksschulgesetz von 1836 ausgegangen, also das Schulgesetz àes protestantischen Staates, welches im Nahmen einer anerkannt freisinnigen Verfassung Platz gefunden hat. Dics Schulgesetz gilt uns etwa

nicht als ein Muster für einen katholischen Staat, es ist schon bei seinem Zustandekommen von katholischen Stimmen in und außer der Kammer bekämpft worden; aber es gibt uns einen Beweis, daß man die Schule anderwärts doch in einem höhern und edlern Standpunkt aufzu fassen versteht als. in unserm modernen Oesterreich, und daß die Aufgabe der Volksschule sich doch weiter erstrecken müsse, als etwa den elementaren Unterricht dcr Jugend beizubringen, und diese an ein äußerlich sittliches Benehmen zu gewöhnen

. Die Jugend muß schon in der Schule vom religiösen Geiste durchdrungen «erdm. Darum sagt das Vürttemberg 'sche Schulgesetz richtig: „Zweck der Volksschule ist religiös-sittliche Bildung und Unterweisung der Jugend in den für das bürgerliche Leben nüthigen allgemeinen Kenntnissen und Fertigkeiten.' Das Schul gesetz fordert mit Recht, daß der ganze Unterricht in der Volks schule von einer religiösen Anschauung getragen und begleitet werde, und demgemäß wahrt es prinzipiell dm konfessionellen Charakter

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