Steuer im Jahre 1882 ^ nicht umgelegt , zweitens beginnt im Jahre 1883 erst die 10jährige Uebergangsperiode, drittens wird das Gesetz bezüglich der^ Häuser mit mehr als 14 Wohàstandthàn für Tirol doch «sigtinècft werden müssen, weil bei den eigen artigen BerMtRisseK des Landes die bezüglichen gesetzlichen Bestimm ungen geradezu kulturfeindlich und z e r st ö r e n d wirken würden, was weder die Regierung noch das Parlament beabsichtiget hatte und vernünftiger Weise nicht zugeben kann. Es gibt
dieser Angabe bestreiten, aber ich glaube, wenn wir ein neues Gesetz schaffe«, so ist ebendieses stricte und nicht fis calis ch zu interpretiren. Ich glaube, wenn es heißt so und so viele WohnbestaNdtheile und die Zahl angegeben ist, so muß die Inter pretatio« »ach dem Wortlaute des Gesetzes Platzgreisen, und die Or gane der Regierung sind eben an diese Bestimmung gehalten. Aus Welche Art und Weise die Zahl der Località» verringert würde, in das einzugehe« kann, glaube ich, nicht Ausgabe der Organe
der Finanz sei». - . Die Bestimmung der dürfen Verordnung dürfte veraltet sein gegenüber dem neue» Gesetze, welches wir hier schassen, und ich würde es sehr bedauern, wen« vielleicht durch die heutige Debatte sehr firealisch gesinnte Organe der Regierung, wie wir sie insbesondere i» Tirol sehr zahlreich und von besonderer Art besitzen — ich will das heute nicht weiterausführe« — Veranlassung nehmen könnten, hier eine solche weitere Bedrückung vorzunchmen. Dagegen also möchte 'ich mich verwahren
. Ich habe Veranlassung genommen, daß jetzt in der Debatte auszusprechen und würde wünsche», daß darüber eine authentische Interpretation von Geile der Regierung erfolge. Erfolgt sie «icht, so behaupte ich, daß das Gesetz stricte zu mterpretire«, daß diese alte Mmifterialverordnung ' bei dem neuen Gesetze nicht ■ »ehr a« Hlatze ist.'