¬Der¬ Adel des Nonsberges : sein Verhältnis zu den Bischöfen und zu den Landesfürsten, seine Schlösser, Burgen und Edelsitze, seine Organisation, Freiheiten und Rechte ; die "Nobili rurali".- (Jahrbuch der Heraldisch-Genealogischen Gesellschaft Adler ; N.F., 9)
' und dem Jakob und Balthasar, Gebrüdern, und Söhnen des Herrn Sigmund von Thunn, alle seine beweglichen und unbeweglichen Güter im Nons- und Sulzberge, und sendet die Tri entin er Lehen dem Bischöfe Georg von Trient auf, dass er damit die benannten Herren von Thuja belehne. 3 ) Eine wirkliche Belehnungsurkunde darüber enthält der Codex Clesianus erst vom „Freytag nach S. Gregorientag in der vassten 1469'. j V Die Belehnungsurkunde umfasst nicht weniger als vier Seiten mit Aufzählungen von Besitz, Zehenden
, Gülten und Beeilten, darunter die Schlüsser Caldes, Samo- clero (oder ßocca), eine Hälfte von Cagno, dann Mocenigo, Bumo und St. Pölten (St. Ipolito 4 )! Dazu Gerichtsbarkeit, Jagd, Fischerei u. s. w. ! Um dies alles zu begreifen, müssen wir an den ungeheuren Einfluss denken, den die verschiedenen Glieder der Familie von Thunn damals ausübten: Victor, Sigmund, Anton, Balthasar, Christof, Bernardin ! Oder sollte darin vielleicht die Zahlung zu suchen sein für die Burghut, die ihnen Bischof Johann
schuldig geworden war, und bezüglich derer der Bischof mit dem Hauptmanne von Trient, Sigmund von Thunn (24. Jänner 1466), ein Ab kommen getroffen, hatte? Nicht minder wichtig erscheint aber die Erwerbung von Castelfondo mit seinem großen Gerichte, welches beinahe den ganzen oberen Nonsberg umfasste. *) Cod. Cles. VI, pg. 195 und 20a pars teut. a. 1470. 2 B Vgl. die Artikel C al d e s, Samoclevo, Kumo, Cagno u. s. w. 3) C. CI. VI, p. teut. pg. 23—27. 4 ) Sehloss Zoccolo in Livo und das „ge brochene