Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; 1 - 3. 1870 1872
Seite 604 von 609
Autor:
Katholisch ; Konservativer Volksverein von Bozen und Umgebung
Ort:
Bozen [u.a.]
Verlag:
Selbstverl.
Umfang:
getr. Zählung
Sprache:
Deutsch
Anmerkungen:
In Fraktur
Stock, Norbert: Die "Politik auf der Kanzel" / von P. N. St.. - 1872
Schneller, Christian: Die neuen Schulgesetze : ein Zwiegespräch zweier Schulfreunde in Tirol / von einem Abgeordneten des Tiroler Landtages. - 1872
Schenk, Alois David: Beleuchtung der Briefe eines liberalen Stadtlehrers an einen Vorsteher, in Briefen an einen Freund / [Alois David Schenk]. - 1872
Stock, Norbert: Die Kerker der Päpste / von P. N. St.. - 1872
Recept fr die kranke Menschheit : (eine
Pfingstgabe) / von J. C.. - 1872
Riccabona von Reichenfels, Benedikt: Hirtenschreiben des Hochwrdigsten Frstbischofs von Trient : vom 2. Februar 1872. - 1872
Stock, Norbert: Die "Politik auf der Kanzel" / von P. N. St.. - 1872
Stock, Norbert: Aus dem heurigen Landtage / von P. N. St.. - 1871
Stock,Norbert: Tiroler auf! Es ruft der Kaiser! / von P. N. St.. - 1871
Schenk, Alois David: Die Schulpetition des katholisch-konservativen Volks-Vereins von Bozen und Umgebung und ein liberaler Kritikus / von A. D. Schenk. - 1871
Stock, Norbert: Bilder aus dem Lebensbuche Pius IX. : eine kleine Festgabe zum Papstjubiläum / von P. N. St.. - 1871
Schenk, Alois David: Alte und neue Schule : ein Nachtrag zur Flugschrift: Die katholische Schule und der Streit um dieselbe / von A. D. Schenk. - 1871
Stock, Norbert: Eine segenreiche Revolution und eine fluchwrdige Reaction / von P. N. St.. - 1871
Schenk, Alois David: Die katholische Schule und der Streit um dieselbe / von A. D. Schenk. - 1871
Jäger, Albert: Das Steuerbewilligungs-Recht der alten Stände Tirols / von Albert Jäger. - 1870
Die feierliche Erneuerung des Bundes mit dem göttlichen Herzen Jesu am 24. Juni 1870 zu Bozen und die erste und zweite öffentliche Generalversammlung des katholisch-conservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung am 24. und 25. Juni 1870. - 1870
Greuter, Josef: Tirol fertig! : die Wahlen sind vor der Tre! ; ein Mahnwort eines patriotischen Tirolers an seine Landsleute! / [Josef Greuter]. - 1870
Oberrauch, Anton: Die Unfehlbarkeit des Papstes / [Anton Oberrauch]. - 1870
Oberrauch, Anton: Rom und die Revolution 1848 und 1870 / [Anton Oberrauch]. - 1870
Di Pauli, Joseph von: Der Statthalter Jesu Christi und sein weltliches Besitzthum. - 1870
Rezept zu guten Wahlen fr die Gemeinde- und
Bezirks-Vertretungen, fr den Landtag ecc. : den Katholiken Tirols fr die Krisis der Gegenwart und auch fr spätere Zeiten verschrieben. - 1869
Zallinger-Stillendorf, Franz von: Warum werden katholisch-politische Vereine immer notwendiger?. - 3. Aufl.. - 1870
Zallinger-Stillendorf, Franz von: Zur feierlichen Erneuerung des Bundes mit dem göttlichen Herzen Jesu am 24., 25. und 26. Juni 1870 in Bozen. - 2. Aufl.. - 1870
Zallinger-Stillendorf, Franz von: Auf! Zu den Wahlen!. - 2. Aufl.. - 1870
Signatur:
II 98.311/1(1870) - 3(1872)
Intern-ID:
192038
in den Ruhestand findet statt, wenn dasselbe nach tadelloser Dienstleistung, wegen allzu vorgerücktem Lebensalters, wegen schweren körperlichen und . geistigen Gebrechen, oder wegen anderer b erü cksich tig un gswerth en Verhältnisse zur Erfüllung der ihm obliegenden Pflichten un tauglich erscheint. Sie kann entweder aus Ansuchen, oder von Amtswegen verfügt werden. (§. 53). Das Ausmaß der Pension ist von dem Jahresgehalte und von der Dienstzeit abhängig, (ß. 56). Zum Jahresgehalte gehört nebst dem Gehalte
die Dienstalters zulage, auch die Funktionsgebühr A 57), davon wird die Ab fertigung oder Pension wie folgt bemessen. Die nach bestandener Prüfung in einer öffentlichen Schule noch nicht 10 Jahre thätigen Lehrer bekommen bei einer Dienstzeit unter 5 Jahren den anrechenbaren Jahresgehalt, von 5 Jahren und darüber den 1 ^jährigen Gehalt als Abfertigung. (§. 59). Vom 11. bis zur Bollendung des 15. anrechenbaren Dienstjahres werden die Lehrer mit ^ Theil, vom vollendeten 15. Dienstjahre ^ Theil, mit weitern
Dienstjahre des Gatten eine Abfertigung von einem V-t Theile des letzten anrechenbaren Jahresgehaltes, den vor dem Tode der Gatte genossen hat, (Z. 64) nach dem 10. Dienstjahre des Gatten gebührt der Wittwe eine Pension, und zwar ^ Theil des letzten von dem Verstorbenen bezogenen, anrechenbaren Jahresgehaltes. (§. 65). Für jedes Kind des Verstorbenen, welches die pensionsfähige Witwe zu pflegen hat,