¬Der¬ Curort Gries bei Bozen in Deutsch-Südtirol, Oesterreich
, dein 25.. Juli, bis zum Kirchweihsonntag, in der zweiten Hälfte Oktober, dauert die Saltnerzeit, wo das Betreten von Privatwegen -und von Gemeindewegen, die nicht Fahrwege sind, verboten ist, was hier ganz allgemein einfach durch Aufpflanzen einer Stange, die eine eiserne Hand mit 5 ausgespreizten Fingern und einem Dornbündel trägt, angezeigt wird. Seltener und fast nur im Kurorte Gries werden Tafeln mit der Inschrift: Ver botener Weg oder Strada proibita angebracht. Gemeindeämtlich angestellte Flurhüter
, die oft mit alten Säbeln, Pallaschen, Hel lebarden und Pistolen ausgerüstet sind und mit einem amtlichen Abzeichen versehen sein müssen, halten Wache, machen die Runde durch die Wein- und Obstgärten und nehmen bei wirk lichen Feldschäden den gesetzlich bestimmten Strafbetrag ab und zwar in Gries für eine Melone 18, für eine Traube 5. für ein Stück Pfirsich, Apfel, Birne, Quitte oder Feige 2, für ein Stück Nuss, Kastanie, Pflaume oder andere kleine Früchte je 1 Kreuzer. Werden verdächtige und unbefugte