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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Medizin
Jahr:
[ca. 1890]
¬Der¬ Curort Gries bei Bozen in Deutsch-Südtirol, Oesterreich
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Seite 501 von 667
Autor: Höffinger, Karl / von Carl Höffinger
Ort: Bozen
Verlag: Selbstverl.
Umfang: 15 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Gries <Bozen> ; s.Kurort<br />g.Gries <Bozen> ; f.Führer
Signatur: II A-36.057
Intern-ID: 510722
Landgemeinde Zwölfmalgreien. M Die gesammten Kurangelegcriiheiten werden von einer Kurkommission besorgt, deren ständige Mitglieder der Bürgermeister von Bozen, die Gemeindevorsteher von Gries und Zwölfmalgreien, sowie der' lt.. k. Bezirksarzt sind, während der Ausschuss aus Ii Mitgliedern besteht, von denen 5 von der Vor st Aung des fortbestehenden Kurvereins Bozen-Grie i aus ihrer Mitte und je 2 aus jetler der drei betheiligten Gemeinden auf 3 Jahre von jenen Geschäftsleuten gewühlt

werden, welche einen jährlichen Kurbeitrag von mindestens 2 il. entrichten. Der Ausschnss wählt aus seiner Mitte den Kurvorst-ehec. er Der gesamte für das K«r- w es e n erforderliche Aufwand mit Einschluss der Kurmusik wird unter Oberaufsicht der k. k. Bexirkshaupt-mannschaft- aus dem Kurfond e bestritten, dj Jeder Besucher des Kur he/.ir kos. welcher während der Kursaison in der Stadt gemein de Bozen länger als 14 Tage, in Gries und Zwölfmalgreien laug r als 5 Tage verweilt, wird online Kicksieht auf seine Staats

- oder Gemeinde-Àngehorigkeit als Kurgast angesehen und ist zur Entrichtung der Kurtaxe verpflichtet. Die selbe beträgt für Gries in den ersten 3 Monaten vom Tage der Ankunft an 2 fl. per Monat, .jeden weiteren Monat 1. fl. für ununterbrochenen Aufenthalt; für Boxen und Zwölfvialgreien die Hälfte dieser Beträge, somit je 1 fl.. reap. 50 kr. e) Alle crwach^enen;Personen und Kinder über 12 Jahren sind kurtaipfliehtig ; ausgenommen .sind nur; 1. K. k, Offiziere vom xfanptmsnn und k, k. Beamte

von der IX. Rangsklasse abwärts ; 2, Diplomirte Aerate mit ihren Familien und Witwen von Aerzten : 8. Kinder unter 12 fahren ; 4. Dienst boten niederer Kategorie, jedoch nicht Hofmeister, Gouvernanten. Sekretäre etc.': 5. Personen, die sieh als mittellos auszuweisen vermögen ; q. Solehe. welche, na* Geschäfte halber anwesend sind Als Begünstigung werd«,n auch Karten für die ganze Saison eingeführt, für Gries zu 8 fl.. für Bozen und Zwölfmalgreien zu 4 fl, fl Für die Zeit vom 1. Juni bis 1. September entfallt

jede Kurtaxe, g) Fremde, welche im Kurbezirke ihren ordentlichen Wohnsitz nehmen, entrichten im ersten Jahre die volle Kurtaxe, in den 9 folgenden Jahren jährlich in Gries 6 ft., in Bozen und Zwölftnalgreien 3 fl. und sind nach einem 10jährigen Aufenthalte von' jeder Taxe '.befreit, hl Jene Kin heimischen des Kurbexirkes. welche durch Venn ietliung von Häusern um! Wohnungen, durch den Betrieb steuerpflichtiger Geschäfte und Unter- .'.nehnrangen etc. aas dein Fremdenbesnclie Vortheil ziehen

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