Aus Bozens Franzosenzeit.- (Beiträge zur neueren Geschichte Österreichs ; 5)
meldete, er habe dem Fräulein das Mandat nicht zustellen können, weil dasselbe keinen Brief empfangen dürfe, der nicht von einem der Vormünder geöffnet würde, und vom Familienrat sei keiner im Hause zugegen gewesen. Graff und Grabmayr baten den Prokurator, auf die Anwesenheit des Mädchens zu ver zichten. Doch dieser verharrte. Nun ging Graff selbst mit dem in seine volle Amtsuniform gekleideten Usciere, um Annette zu holen. Sie brachten des Mädchens Bitte zurück, der Richter möge sich mit Baron Graff
der Prokurator die Erklärung, der Minister könne keinerlei Bedrückung einer Elternwaise zulassen. Zum Be weis, daß eine solche Bedrückung vorgekommen, wurden Annettens Briefe an den Vizekönig produziert. Entrüstet horchten die Vormünder auf, die hier zum erstenmal von dem Inhalt dieser Schreiben Kenntnis bekamen. Annette bestätigte, daß es ihre Schrift sei. Vom Richter befragt, welcher Art die Bedrückungen gewesen, über welche sie sich vor dem Vizekönig beschwert habe, erwiderte sie, es habe sie geschmerzt