Zuhilfenahme der Militärmacht 181 fand keine Beantwortung, der gutgemeinte Aufruf trug dem Richter einen Verweis des Generalkommissärs ein, welcher dieses Mittel der Publizistik sich selbst vorbehalten wollte. Nicht allein in rein bäuerlichen Bezirken stiess die Konskription auf Hindernisse, selbst die Landeshauptstadt wollte versagen, Ihr Bürger- * rneister, Kasimir Schumacher, erlaubte sich die Bitte, Graf Lodron möge den Magistrat von der Arbeit der Stellung entheben, weil diese Stadtbehörde
an die Richter ein genaues Re gulativ für den auf die Anlegung der Register folgenden zweiten Akt der Konskription, die sogenannte Auswahl, welche durch Würfeln getroffen wurde. 2 ) Für die Befreiungen wurden wieder die Bestimmungen des bay rischen Kantonreglements eingeschärft und dabei noch besonders betont, „dass die im konskriptionsfähigen Alter stehende livrierte Dienerschaft des Adels nicht zum Nachteil der schwer entbehrlichen Bauern ganz über gangen werden darf'. 3 ) Den Richtern
die Ver hältnisse im Etschkreis eigenartig seien. 4 ) Er hielt es nicht mehr für *) Schumacher an Lodron 8. März, Antwort Lodrons 9. März 1809. J. St. ' 2 ) Der Richter beruft in sein Amtszimmer jeden Burschen einzeln und übergibt ihm fünf Würfel in einer Blechbüchse. Die geworfene Zahl wird notiert. Jene, welche die höchsten Nummern werfen, sind dem Konskriptionskommissär abzustellen, ist ein Bursche nicht anwesend, so würfelt für ihn sein Vater oder der nächste Verwandte. 3 ) Befreiungen wurden
unter verschiedenen Titeln nachgesucht, manchmal auch erteilt. So ergeht an den Richter in Reutte die Weisung (9. März): „Die Holzknechte der Hirnschen Kompagnie (Holzhändlerfirma) sind nur militärfrei, wenn sie wirklich in der „Salinenholzarbeit' stehen und unentbehrlich sind.' 4 ) In Welschtirol meldeten sich viele zur Bürgermiliz in der Meinung, damit von der Stellung sich zu befreien. Welsperg an den König, 3. März 1809.