178 Widerspruch der Gemeinden teriebataillonen, einer Dragonerdivision und einer halben Batterie kund getan wurde, traf aus Vintschgau unerwartete Meldung ein. Der Richter von Schlanders hatte die Gemeindevorsteher zu bestimmtem Tage ins Gerichtshaus entboten, um gemeinsam mit ihnen die Stellungslisten abzu- schliessen. Es erschienen die Vertreter von Schlanders, Kortsch, Sonnen berg, Göflan,Nördersberg,Vetzan, Latsch, Tartsch, Goldrain, Laas,Tschengls, Eyrs, Morter, Martell und Montan
; aber anstatt in die gewünschte Amts handlung einzutreten, gaben sie vor dem Richter folgende Erklärung zu Protokoll: »Im achten Artikel des Friedensschlusses ist die Bedingung gestellt, dass Tirol seine alte Verfassung behalte, und 1806 hat dies der König noch feierlich versprochen. Wir sind zwar demselben zum Gehor sam verpflichtet, aber wir sind Vertreter unserer Gemeinden und müssen den Willen derselben ausführen. Man kann uns daher nicht übel nehmen, wenn wir bei einer Sache nicht mittun
, welche unseren Gemeinden so verhasst ist,' Der Richter Matthäus Purtscher führte den Männern die bösen Folgen solchen Benehmens zu Gemüte und gab ihnen, da er sie nicht umzustimmen vermochte, Bedenkzeit. 1 ) Ihm wurde darauf ein scharfer Verweis des Generalkommissärs zuteil, und Kinkel wurde um Absendung von Mannschaft nach Schlanders ersucht. Jenseits des Fernpasses, in Lermoos, Biberwier und Berwang erklärten die Gemeinden unter Berufung auf die alttirolische Verfassung, welche sie von der Stellung befreie