, dem General kommissär am Eisack nicht weniger willkommen als jenem am Inn und an der Etsch. Im Burggrafenamt waren die jungen Leute schon am 18. März zur Losung versammelt, als zur höchsten Verwunderung aller der Richter unter sie trat mit der überraschenden Mitteilung, sie könnten nach Hause gehen, es sei eine Absage erfolgt. Welsperg, dem noch die Fleimser Vorkommnisse frisch im Gedächtnis lebten, begrüsste den ') Aretin an den König 11. März 1809. 2 ) Ders. an dens. 15, März. An demselben Tage erging
folgende Weisung Aretins an die Richter seines,Kreises: „Über einen erstatteten Bericht werden be stimmte Befehle in Ansehung der Modalität der Aushebung in den hiesigen Gebirgs gegenden erwartet. Die mit vielen Weitläufigkeiten verbundene Beschreibung aller Bursche von 16 bis 40 Jahren dürfte dadurch vielleicht Veränderungen unterliegen, und da auf diese Art überflüssige Arbeiten vielleicht erspart werden können, so erhält der k. Landrichter den Befehl, die Konskribierung nach den Bestimmungen
des Kantonreglements von 1805 nicht mehr fortzusetzen, sondern das ganze Geschäft, doch ohne es auf eine auffallende Art abzubrechen, bis zum Eintreffen bestimmterer Befehle zu suspendieren.' Ger. Akt. in J. St. s ) Aretin an Lodron, 18. März 1809. J. St. 4 ) Als der König, um die Stellung zu verzögern, die Revision der Musterrollen verordnete, drückte noch der Richter von Bozen sein Bedauern aus, dass damit „die Geschäftsabfertigung suspendiert worden'. Habe „man sich doch schon bei den ersten Versammlungen
durch Ruhe und Eintracht mit allen Lokalbehörden und Ge meindevorstehern der königlichen Gesinnung im Konskriptionswesen so ziemlich zweckmässig genähert'. Richter Hellriegel an Aretin, 31. März 1809.