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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1888
¬Die¬ Orden und Ehrenzeichen der k. und k. oesterreichisch-ungarischen Monarchie : mit historischer Einleitung und beschreibendem Text
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Seite 37 von 53
Autor: Heyer von Rosenfeld, Friedrich [Bearb.] / bearb. von Friedrich Heyer von Rosenfeld
Ort: Wien
Verlag: Schroll
Umfang: 32, XII S. : zahlr. Ill.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; s.Orden <Ehrenzeichen> ; f.Bildband<br />g.Österreich-Ungarn ; s.Orden <Ehrenzeichen> ; z.Geschichte ; f.Quelle
Signatur: III 189.169
Intern-ID: 247180
Revolution verloren gegangen. Der aus Malta vertriebene Orden setzte sich in Ferrara fest, nahm dann 1827 den Hauptsitz in Rom und existirt gegenwärtig nur mehr in Italien und Oesterreich. Papst Leo XIII. rief durch das Breve vom 2S. März 1879 die aufgelassene Grossmeisterwürde wieder ins Leben. Es ist aus der Geschichte genügend bekannt, welche Thatkraft die Repräsentanten des Ordens entwickelten, und welche Ehren ihnen von den weltlichen Regenten widerfuhren. So hat Kaiser Rudolf II. mit Diplom de dato

Prag 20. März 1607 dem Alof de Vignacourt, aus Frankreich, Gross meister des Johanniter-Ordens, und dessen jeweiligen Nachfolgern in dieser Würde, den Reiclis- Fürstenstand mit dem Titel: »Nobilissimus et Celebratissimus« verliehen, Kaiser Ferdinand II. mit Diplom de dato Wien 16. Juli 1620 diese Würde mit dem Titel: »Reverendissimus et Illustrissimus« bestätigt. Kaiser Franz Joseph I. von Oesterreich ertheilte dem Freiherrn Johann Baptist Ceselli di Santa Croce, Grossmeister des Johanniter-Ordens

für sich und seine Nachfolger in dieser Würde in den Reichs- Fürstenstand als: »Fürst von Heitersheim« erhoben. In gleicher Weise wurde der Grossprior von Böhmen und Oesterreich des souveränen Johanniter- (Malteser-) Ritter-Ordens, Othenio Graf von Lichnowsky-Werdenberg, für sich und seine Nachfolger in dieser Würde durch Allerhöchstes Decret de dato Wien 2. April 1881 zum österreichischen Fürsten, mit Sitz und Stimme im Herrenhause, und dem Titel: »Fürstliche Gnaden« als »Fürst-Grossprior von Böhmen und Oesterreich

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1888
¬Die¬ Orden und Ehrenzeichen der k. und k. oesterreichisch-ungarischen Monarchie : mit historischer Einleitung und beschreibendem Text
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Seite 16 von 53
Autor: Heyer von Rosenfeld, Friedrich [Bearb.] / bearb. von Friedrich Heyer von Rosenfeld
Ort: Wien
Verlag: Schroll
Umfang: 32, XII S. : zahlr. Ill.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; s.Orden <Ehrenzeichen> ; f.Bildband<br />g.Österreich-Ungarn ; s.Orden <Ehrenzeichen> ; z.Geschichte ; f.Quelle
Signatur: III 189.169
Intern-ID: 247180
des letzten Souveräns, Oberhaupt des Ordens sein sollte. Demzufolge gelangte Kaiser Maximilian I., damals noch Erzherzog von Oesterreich, durch seine am 19. August 1477 eingegangene Vermählung mit Maria, Erbtochter des letzten Herzogs von Burgund, Karls des Kühnen, welcher in der Schlacht bei Nancy am 2. Januar gefallen war, zu dieser Würde. Nach seines Enkels, Karls V., Thronentsagung blieb die österreichisch-spanische Linie im Besitze des Ordens, und als diese Linie mit Karl II. am 1. November 1700

jedoch dieses Vorrecht, erklärte sich selbst zum Oberhaupte des Ordens, ertheilte den Orden nach seinem unbeschränkten Willen als einen Ausfluss der Krone Spaniens, änderte übrigens weder Statuten noch Kleidung und Insignien, während Oesterreich seine Rechte an den Orden gleichfalls fortübte. Und so ist es noch jetzt. Der jeweilige Kaiser von Oesterreich, als Souverän dieses Ordens, ernennt die Ritter, deren 1 es nur Eine Classe gibt, in unbeschränkter Zahl; nach den Statuten, in welchen der Orden

: »Ordre de la toison d’or« heisst, müssen die Ordensritter jedoch namhafte und tadellose Edelleute von altem Adel (»gentilshommes de nom et d’armes et saus reproche«) und katholischen Glaubens sein. Der jeweilige Kronprinz von Oesterreich wird gleich nach seiner Geburt zum Ritter ernannt; die Erzherzoge erhalten aber erst, wenn sie grossjährig sind, den Orden.

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Bücher
Kategorie:
Kunst, Archäologie , Wirtschaft
Jahr:
[1935?]
¬Das¬ Merkantilgebäude und der Merkantilmagistrat in Bozen : anläßlich des zweihundertjährigen Bestandes des Hauses
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Seite 13 von 55
Autor: Handels- und Gewerbekammer <Bozen> / hrsg. von der Handels- und Gewerbekammer in Bozen
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Schroll
Umfang: 37, [4] S. : Ill.. - [Im Bildteil veränderte, nicht als solche angezeigte Neuausg., um die "Italianità" Bozens zu beweisen]
Sprache: Deutsch
Schlagwort: k.Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen;z.Geschichte 1635-1851 ; <br>g.Bozen / Merkantilgebäude
Signatur: III A-27.299
Intern-ID: 341763
, weil es zugleich die erste Kodifizierung des damals geltenden, von Italien herübergekomme nen Wechselrechtes auf deutschem Boden enthält und tatsächlich zur Grundlage wurde für die ver' schiedenen später entstandenen Wechselordnungen in deutschen Landen. Der Zweck des Privilegs ist in seiner Einleitung kurz angegeben: „WIR CLAVDIA von GOttes Gnaden / Ver' wittibte Ertzhertzogin zu Oesterreich / Hertzogin zu Burgund / Gräffin zu Tyrol / Landt'Gräffin im Elsaß / Geborne Princessin von Toscana / Als von der Römis

. Kayserl. Majestät Gevollmächtigte Ge' walttragerin vnd Mit'Vormunderin / Wey land Un- sers geehrten Herrn Gemahls / Ertzhertzogs LEO' POLDEN zu Oesterreich / etz. nachgelassener Erben. Bekennen vnd thuen Kundt- Männiglich: Nach dem Wir gnädigst angesehen vnd warge' nommen / was massen nunmehr von vilen Jahren vnd langer Zeit hero/'Jährlichen Vier vnterschied' liehe Märkt in der Statt Bötzen diser Fürstl. Graff' schaft Tyrol angestellt: biß auff dato beständig gehalten: auch solche mit merklichen

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1888
¬Die¬ Orden und Ehrenzeichen der k. und k. oesterreichisch-ungarischen Monarchie : mit historischer Einleitung und beschreibendem Text
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Seite 31 von 53
Autor: Heyer von Rosenfeld, Friedrich [Bearb.] / bearb. von Friedrich Heyer von Rosenfeld
Ort: Wien
Verlag: Schroll
Umfang: 32, XII S. : zahlr. Ill.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; s.Orden <Ehrenzeichen> ; f.Bildband<br />g.Österreich-Ungarn ; s.Orden <Ehrenzeichen> ; z.Geschichte ; f.Quelle
Signatur: III 189.169
Intern-ID: 247180
. Die Verleihung an Ausländer ist nicht ausgeschlossen. Der mit diesem Ehrenzeichen Ausgezeichnete ist berechtigt, sich: »Besitzer , des k. und k. österreichisch-ungarischen Ehrenzeichens für Kunst und Wissenschaft« zu nennen; andere Vorrechte sind mit der Verleihung nicht verbunden. DIE GOLDENE MEDAILLE GEZIERT MIT DEM BILDNISSE SEINER K. UND K. APOSTOL. MAJESTÄT UND DEM ALLERHÖCHSTEN WAHLSPRUCHE. TAFEL X. Kaiser Franz Joseph I. von Oesterreich stiftete mit Allerh. Entschliessung de dato 24. Februar 1849

.) TAFEL X. Von alten Zeiten her war der Sage nach das Haus Oesterreich im Besitze eines kleinen Stückes vom wahren Kreuze Christi. Die Kaiser Maximilian I. und Ferdinand III. pflegten diese in ein goldenes Kreuz gefasste Reliquie in Kriegs- und Friedenszeiten beständig bei sich zu tragen. Nach Ferdinands Tode wurde sie aber von dessen Nachfolger Leopold I. der verwitweten Kaiserin Eleonore, einer Tochter des Herzogs Karl II. von Mantua, verehrt. *) Verlautbarung des k. und k. Oberst*Käramerer-Amtes

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