¬Die¬ Orden und Ehrenzeichen der k. und k. oesterreichisch-ungarischen Monarchie : mit historischer Einleitung und beschreibendem Text
des letzten Souveräns, Oberhaupt des Ordens sein sollte. Demzufolge gelangte Kaiser Maximilian I., damals noch Erzherzog von Oesterreich, durch seine am 19. August 1477 eingegangene Vermählung mit Maria, Erbtochter des letzten Herzogs von Burgund, Karls des Kühnen, welcher in der Schlacht bei Nancy am 2. Januar gefallen war, zu dieser Würde. Nach seines Enkels, Karls V., Thronentsagung blieb die österreichisch-spanische Linie im Besitze des Ordens, und als diese Linie mit Karl II. am 1. November 1700
jedoch dieses Vorrecht, erklärte sich selbst zum Oberhaupte des Ordens, ertheilte den Orden nach seinem unbeschränkten Willen als einen Ausfluss der Krone Spaniens, änderte übrigens weder Statuten noch Kleidung und Insignien, während Oesterreich seine Rechte an den Orden gleichfalls fortübte. Und so ist es noch jetzt. Der jeweilige Kaiser von Oesterreich, als Souverän dieses Ordens, ernennt die Ritter, deren 1 es nur Eine Classe gibt, in unbeschränkter Zahl; nach den Statuten, in welchen der Orden
: »Ordre de la toison d’or« heisst, müssen die Ordensritter jedoch namhafte und tadellose Edelleute von altem Adel (»gentilshommes de nom et d’armes et saus reproche«) und katholischen Glaubens sein. Der jeweilige Kronprinz von Oesterreich wird gleich nach seiner Geburt zum Ritter ernannt; die Erzherzoge erhalten aber erst, wenn sie grossjährig sind, den Orden.