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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1818
Maylands Steuerverfassung
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Seite 95 von 157
Autor: Carli, Gian Rinaldo ; Wikosch, Martin J. / von Johann Rinald Carli. Aus d. Italien. mit Anmerkungen übers., nebst einer Darstellung der Steuerverfassung von Tirol. Von Prof. Wikosch
Ort: Wien
Verlag: Schmidt
Umfang: XVI, 136 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Mailand ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818 ; <br />g.Tirol ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818
Signatur: II 189.129
Intern-ID: 247150
Durch diese jährliehe Steuer war das Volk von alien übrigen Lasten, die es vorher zu tra gen hatte, enthoben, wie die Salzsteuer, die Aus« besserung der öffentlichen Strasse, die geistli chen Abgaben , welche nach Feuerstätten erho ben worden, die Militär*Steuern, und verschie dene andere Auflagen , die theils abgeschafft» 1 h e i 1 s auf die Gemeindekassen Überbunden wurden, Eine Folge dieser Anordnung war die Leich tigkeit, mit welchen man diese Steuer entweder vermindern oder ganz aufheben

konnte, und da durch die steuerpflichtigen Personen erleichtern» Denn sie wird ganz gezahlt, wenn die Einkünfte der Gemeinde zur Bezahlung der Schulden„ und andern jährlichen Ausgaben nicht zureichen; sind aber die genannten Einkünfte , bestehend * in liegenden Gründen, Kapitalien, Auflagen etc, reichlich, so wird in'diesem Falle die Personal- steuer in dem Verhältmfs vermindert, und an statt Lire 3. 10 zahlt die Person zu der Geinein- dekasse um so weniger : dergestalt, dafs in eini gen Gemeinden

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1818
Maylands Steuerverfassung
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Seite 38 von 157
Autor: Carli, Gian Rinaldo ; Wikosch, Martin J. / von Johann Rinald Carli. Aus d. Italien. mit Anmerkungen übers., nebst einer Darstellung der Steuerverfassung von Tirol. Von Prof. Wikosch
Ort: Wien
Verlag: Schmidt
Umfang: XVI, 136 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Mailand ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818 ; <br />g.Tirol ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818
Signatur: II 189.129
Intern-ID: 247150
hervorgebracht, in de ren Händen das Schicksal der Nation durch zwey Jahrhunderte lag. Die Steuercommissioft hat in ihrem Gutachten vom 9. May 173J zwey auffallende Beyspkle dieser Willkükr angeführt eines von Novarra und dns andere von Lodi y 1t.1t welchen die besagte Behörde gezeigt hat, dafs in den Satzungen der ersten dem Steuerein nehmer die Macht eingeräumt war, von dem ganzen eingegangenen Belaufe der Steuer { scossa) alle Jahre a^cht vom Hundert zurück zu zahlen und vermög jener von Lodi

war er berechtige}; ^ am fcnde der'fünf Jahre' bey seiner neuen Wahl zwey vom Hundert, von dem ganzen Belaufe der Steuer , welche wahrend der besagten fünf ,Jàhr<£ eingegangen sind, heraus zuzahlen. Und das zwar aufser den verschwiegenen, verbothenen und be- freyten Posten (Partite). Daraus erhellet, daft der Steuereinnehmer über die Steuererhebung nach Wi 11k. (ihr walten konnte/ Er legte die uiieinbring. baren Steuern auf andere nach seinem Belieben

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1818
Maylands Steuerverfassung
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Seite 127 von 157
Autor: Carli, Gian Rinaldo ; Wikosch, Martin J. / von Johann Rinald Carli. Aus d. Italien. mit Anmerkungen übers., nebst einer Darstellung der Steuerverfassung von Tirol. Von Prof. Wikosch
Ort: Wien
Verlag: Schmidt
Umfang: XVI, 136 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Mailand ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818 ; <br />g.Tirol ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818
Signatur: II 189.129
Intern-ID: 247150
im Buch un beschadet) in dem Falle abgeholfen , wenn man den Irrthum offenbar fand , und man hat in Be treff der Flüsse und Wildbäche. die 'Fürsorge durch die Anordnung getroffen, dafs alle ze- hen Jahre eine aligero eine Untersuchung vorge nommen werde, durch weiche die Richtigkeit der Abspülungen, und auch der Anspülungen, erhoben und erhärtet wird , damit darnach die beschädigten Besitzer erleichtert, von der ver? hältnHsmäfsigen Steuer befreyt, und die durch Anspülung vergröfserten Grundstücke

in Steuer gezogen werden könnten, Giebt es let zl ich Irr- thürner in den Thatsachen, so müssen diese nach und nach verbessert werden. Eines mufs man nicht vergessen,, d-iefs ist nämlich a dafs die Steuerabschätzung nur ein Zeichen , . und keineswegs eine Schätzung des wirklichen verkäuflichen Werthes der Grundstö cke sey » -denn wenn sie gekauft odet verkauft werden,-, so gehen sie drej und viermahl höher :m Preise-ab, als sie in den Steil err ollen stehen* Um sich davon zu überzeugen, braucht nichts

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