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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Seite 291 von 377
Autor: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Ort: Bozen
Verlag: Südtiroler Landesregierung
Umfang: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Autonomie
Signatur: II 282.118
Intern-ID: 524563
16. Oktober 1989 eingefroren. Als Rechtsnachfolger d es Staates ist das Land, das bis dahin eine Minderheitsquote von 11,1 % besessen hat, größter Anteilseigner und Inhaber einer relativen Mehrheit von 43,7% am Stammkapital d® r Autonomen Messekörperschaft {neben Region, Genossen' schaft „Freunde der Messe“, Gemeinde Bozen, Handel 5 ' kämm er, Sparkasse und anderen Gründungsmitgliedern)- Der Staat ist als Anteilseigner zwar ausgeschieden, verfüg* aber doch nach wie vor über ein Recht

zur Vertretung I 111 Verwaltungsrat, auch zur Unterstreichung der überregionö' len Bedeutung der Bozner Messe. Mit dem Übergang d® s Kapitals aufs Land ist ein gewichtiges Hemmnis für seit Iah' gern notwendige Investitionen weggefallen. Vor der defini* 1 ' ven Klärung der Eigentumsverhältnisse hatte man nämlic* 1 nur zögerlich investiert, aus Furcht, dass ein Wertzuwachs des Unternehmens den zu zahlenden Übernahmepreis |[1 die Höhe schnellen ließe. Mit 1, Januar 2003 ist die Miesse Bozen in eine Aktieng

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Seite 353 von 377
Autor: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Ort: Bozen
Verlag: Südtiroler Landesregierung
Umfang: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Autonomie
Signatur: II 282.118
Intern-ID: 524563
11 . 4 . Das Verwaltungsgericht Bozen 11.4.1. Allgemeines Am 20. März 1989 hat das Verwaltungsgericht Bozen sei ne Tätigkeit aufgenommen. Mit diesem Datum wird der un haltbare Zustand beendet, wonach die Südtiroler Bürger bei Streitfällen mit der öffentlichen Verwaltung bisher keinen Verwaltungsrichter erster Instanz anrufen konnten, sondern gezwungen waren, vor das oberste Verwaltungsgericht, den Staatsrat in Rom zu gehen, der in einziger Instanz entschied. Nach dem vom Statut vorgesehenen

Zeitplan hätte das Verwaltungsgericht Bozen, dessen Errichtung Art. 90 St. vorschreibt, bis zum 20. Jänner 1974 errichtet werden sol len. Die dazu notwendigen Durchführungsbestimmungen sind aber erst mit DPR vom 06. 04.1984, Nr. 426, und DPR vom 17. 12. 1987, Nr. 554, erlassen worden, und für die tatsächliche Einsetzung des Gerichtes ist noch einmal et was mehr als ein Jahr verstrichen. Somit sind die Südtiroler Bürger über 15 Jahre hindurch ihrem „durch Gesetz vorbe stimmten Richter“ (Art. 25 Abs

. 1 Verf.) entzogen worden. Mit LD vom 20.04.1999, Nr. 161, sind die genannten Durch führungsbestimmungen dort, wo sie die Zusammensetzung des Gerichts regeln, geändert worden. Das Verwaltungsgericht Bozen wird offiziell als „Autonome Sektion für die Provinz Bozen des Regionalen Verwaltungs gerichtes von Trentino-Südtirol“ bezeichnet, wobei das „Regionale Verwaltungsgericht“ das Verwaltungsgericht Trient ist. Diese umständliche Bezeichnung ist insofern irre führend, als sie eine Abhängigkeit

des Verwaltungsgerichts Bozen von jenem in Trient vermuten lässt: ln Wirklichkeit handelt es sich aber um zwei Gerichte, die voneinander völ lig unabhängig sind.

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Seite 106 von 377
Autor: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Ort: Bozen
Verlag: Südtiroler Landesregierung
Umfang: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Autonomie
Signatur: II 282.118
Intern-ID: 524563
te den Proporzbestimmungen unterworfen ist, muss bei cten Richtern unterschieden werden: Während die Rich ter der ordentlichen Gerichtsbarkeit und jene der Bozner Sektionen des Rechnungshofes dem Proporz unterworfen Werden, gilt für die Richter der Autonomen Sektion Bo ten des Regionalen Verwaltungsgerichtes und der Steu- örkommissionen 1. und 2. Grades von Bozen die paritä tische Besetzung durch die deutsche und die italienische Sprachgruppe. Was die Regelung der dem Proporz unter worfenen

einmal gezwungen, die geplante Zwangsversetzung zweier Dichter von Bozen an das Oberlandesgericht Trient zurück- tenehmen. Als mit dem Staatsgesetz vom 17.10.1991, Nr. 335 die Er richtung der Außensektion Bozen des Oberlandesgerichtes Orient verfügt worden ist, blieb dieses Gesetz die Antwort 3uf die vieldiskutierte Frage schuldig, ob auch an dieser Sektion Bozen die Proporzbestimmungen (und die sonsti gen Bestimmungen über die Besetzung der Richterstellen 'h Südtirol) einzuhalten

waren oder nicht. An sich gilt der ^ r oporz nach Art. 89 St. ja für alle Stellen des öffentlichen Dienstes in Südtirol, jedenfalls für die „lokalen Stellenpläne“. Mit dem Argument, dass aber nun in Bozen kein eigenes Qöerlandesgericht, sondern nur eine Außenstelle des Ober- • ! tedesgerichts Trient geschaffen worden war (und überdies üie neue Behörde von keiner Paketmaßnahme vorgesehen

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Seite 168 von 377
Autor: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Ort: Bozen
Verlag: Südtiroler Landesregierung
Umfang: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Autonomie
Signatur: II 282.118
Intern-ID: 524563
Infolge einer entsprechenden Bestimmung im neuen Art. 118 Verf. bleibt aber nach wie vor aufrecht - und dies ge samtstaatlich - der Parallelismus zwischen Gesetzgebungs gewalt und Verordnungsgewalt. Mit DPR Nr. 305 vom 15. Juli 1988 wurde zur Kontrolle über die Verwaltungsakte des Landes die Kontrollsektion Bozen Qes staatlichen Rechnungshofes eingerichtet. Die ehemals eine Vielzahl von Akten betreffende Kontrollbefugnis dieser ektion wurde durch neuere Durchführungsbestimmungen 2urn Statut

stark eingeschränkt: Mit LD vorn 02 . 10 . 1997 , J'- 385, wurde die präventive Rechtmäßigkeitskontrolle □er di© Verwaltungsakte des Landes auf die von der Lan- e sregierung erlassenen Durchführungsverordnungen von andesgesetzen und die Verordnungen auf Sachgebieten, ! e in die Verordnungsgewalt des Landes fallen sowie auf le Akte, deren Erlass auf Verpflichtungen Italiens aus sei- ^ er Zugehörigkeit zur EU heraus zurückgeht, beschränkt, efweigert die Sektion Bozen die Registrierung

eines ih- ^ Kontrolle unterworfenen Verwaltungsaktes des Landes _Udtirol, weil sie ihn für gesetzwidrig hält, kann die Lan- esregierung beantragen, dass die Vereinigten Sektionen Rechnungshofes in Rom entscheiden (Art. 8, DPR 5/1988). Ohne Registrierung durch den Rechnungshof e| ben die Verwaltungsakte im allgemeinen unwirksam. Mit LD vom 14.06.1999, Nr. 212, kam es erneut zu einer Än- ©rung des Zuständigkeitsbereiches der Sektion Bozen des ' ©chnungshofes, diesmal aber in Form einer Erweiterung. D Wurde

der Sektion auch d ie Kontrolle über die Haus- . s- und Vermögensgebarung der Provinz Bozen und der j. ^ ane des Staates, die auf dem Gebiet der Provinz Bozen ren haben, ausgedehnt. Dass die Südtiroler Verwaltungsakte durch den Rechnungs-

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Recht, Politik
Jahr:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Seite 169 von 377
Autor: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Ort: Bozen
Verlag: Südtiroler Landesregierung
Umfang: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Autonomie
Signatur: II 282.118
Intern-ID: 524563
hof und nicht, wie die Akte der Regionen mit Normalstatut, durch eine eigene Kontrollkommission überprüft werden, ist insofern von Vorteil, als der Rechnungshof größere Un abhängigkeit von den staatlichen Verwaltungen hat, als die erwähnte Kommission. Die Kontrolle über die Verwaltungsakte der Region und der Provinz Trient wird von den Sektion Trient des staatlichen Rechnungshofes ausgeübt. Für die Sektion Trient gilt im Wesentlichen dieselbe Regelung wie für jene von Bozen. Hat das vorhin

genannte LD 212/1999 auch zu einer Aus weitung der Zuständigkeiten der Kontrollsektion Bozen des Rechnungshofes geführt, so liegt die eigentliche Be deutung dieses LD woanders, und zwar dort, wo es auch in der Provinz Bozen eine rechtsprechende Sektion des staatlichen Rechnungshofes einführt. Die seit 1988 in Bo- zen bestehende Sektion ist eine sog. Kontrollsektion des Rechnungshofes, die nur kontrollierende Tätigkeit ausüben kann, wogegen eine rechtsprechende Sektion die Funktio nen eines Gerichtes

ausübt. Das Tätigkeitsfeld der recht- sprechenden Sektion umfasst hauptsächlich Pensionsstrei tigkeiten. Zuständig ist die rechtsprechende Sektion aber auch für Schadenersatzverfahren gegen Bedienstete der öffentlichen Verwaltung, die ihrer Verwaltung einen Scha den verursacht haben. Dazu ist bei der Sektion auch ein® eigene Staatsanwaltschaft eingerichtet. Die rechtsprechen de Sektion in Bozen ist am 10.11.1999 formell eingesetzt worden, als letzte des gesamten Staatsgebietes, nachdem

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Recht, Politik
Jahr:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Seite 356 von 377
Autor: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Ort: Bozen
Verlag: Südtiroler Landesregierung
Umfang: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Autonomie
Signatur: II 282.118
Intern-ID: 524563
Es ist bereits versucht worden, diese besondere Zusam mensetzung des Verwaltungsgerichts Bozen wegen be haupteter Verletzung der Verfassungsgrundsätze der Au tonomie und Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit, der Bestellung der Richter mittels Wettbewerb u.a.m., vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen. Anlassfall war eine Be schwerde in Wahlsachen. Der mit dieser Beschwerde in zweiter Instanz befasste Staatsrat in Rom (V Sektion) hat aber mit Entscheidung vom 7.8.1991, Nr. 1097, die Frage

der Verfassungswidrigkeit als offensichtlich unbegründet abgewiesen und sie somit nicht an den Verfassungsge richtshof weitergeleitet. 1 1 . 4 . 3 . Aufgabenbereich Neben der Zusammensetzung bewirkt auch der Aufgaben bereich des Verwaltungsgerichts Bozen dessen Ablösung vorn gesamtitalienischen Modell der Verwaltungsgerichts barkeit der unteren Stufe. Die diesbezügliche Besonderheit besteht darin, dass das Verwaltungsgericht Bozen zusätzlich zum allgemeinen verwaltungsgerichtlichen Aufgabenbereich, der auch den übrigen

Verwaltungsgerichten erster Instanz in Italien, den sog. Regionalen Verwaltungsgerichten (TÄR) ei gen ist, auch noch einige besondere, diesen Gerichten nicht zukommende Zuständigkeiten hat, bei denen es „die Rolle einer politischen Entscheidungsinstanz“ (R. Riz) wahrnimmt. Was den allgemeinen verwaltungsgerichtlichen Aufgaben bereich betrifft, so hat das Gericht zu entscheiden über Re kurse gegen: - Akte und Bescheide der Organe der öffentlichen Verwal tung, die ihren Sitz in der Provinz Bozen haben, mit Aus nahme

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Seite 22 von 377
Autor: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Ort: Bozen
Verlag: Südtiroler Landesregierung
Umfang: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Autonomie
Signatur: II 282.118
Intern-ID: 524563
Die Autoren Ivo Winkler Geboren am 1. Mai 1956 in Bruneck, 1975 humanistische Matura am „Nikolaus-Gusanus“-Gymnasium in Bruneck, Studium der Rechtswissenschaften in Bologna, 1981 Pro motion zum Dr. jur., Militärdienst, Rechtsanwaltspraktikum in Bozen, von 1985 bis 1997 Universitätsassistent am Institut für öffentliches Recht und Politikwissenschaft der Universität Innsbruck, von 1990 bis 1997 Leiter der Abteilung für italienisches öffentliches Recht dieses Instituts, seit 1997 Lehrbeauftragter

(Südtiro ler Autonomierecht, Italienisches öffentliches Recht) an der Universität Innsbruck, Rechtsanwalt in Bruneck. Lukas Boneil Geboren am 23. Juni 1964 in Bozen, 1983 humanistische Matura am Franziskanergymnasium Bozen, Studium der Germanistik/Sprachwissenschaft und der Rechtswissen schaften an der Universität Innsbruck, 1988 Promotion zum Dr. jur., 1991 Sponsion zum Mag. phil., von 1988 bis 1991 Vertragsassistent am Institut für öffentliches Recht und Po litikwissenschaft der Universität Innsbruck

, seit 1991 im Gerichtsdienst, derzeit Richter am Landesgericht (Zivilsa chen) in Bozen,

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Recht, Politik
Jahr:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Seite 359 von 377
Autor: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Ort: Bozen
Verlag: Südtiroler Landesregierung
Umfang: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Autonomie
Signatur: II 282.118
Intern-ID: 524563
Region Trentino-Südtirol von Regionalrats- oder Land tagsabgeordneten vor dem Verwaltungsgericht Bozen angefochten werden, wenn angenommen wird, dass sie den Grundsatz der Gleichheit der Bürger wegen ihrer Zu gehörigkeit zu einer bestimmten Sprachgruppe verletzen. Handelt es sich um Maßnahmen Südtiroler Gemeinden, kann die Anfechtung auch durch Gemeinderatsmitglie der dieser Gemeinden erfolgen. Voraussetzung für die Anfechtung ist, dass die Verletzung des Grundsatzes der Gleichheit

zwischen den Sprachgruppen von der Mehr heit der Sprachgruppe im Regionalrat, Landtag oder Ge meinderat, die sich in ihren Rechten verletzt fühlt, aner kannt worden ist. Der Anfechtung kann sich gemäß Art. 9, DPR 426/1984, der direkt geschädigte Bürger anschließen, dem aber darüber hinaus die Möglichkeit gegeben ist, den Verwal tungsakt auch unmittelbar, also unabhängig von der An fechtung durch die Volksvertreter, vor dem Verwaltungs gericht Bozen anzufechten. Das Gericht entscheidet mit Urteil. Die neuen

Durchführungsbestimmungen von 1997 im Bereich Proporz und Zweisprachigkeit haben hier einige bedeutende Neuerungen gebracht. Einmal ist der Kreis der zur Anfechtung Berechtigten auch auf die Anton me Provinz Bozen als Körperschaft ausgedehnt wor den. Zum anderen ist die Anfechtungsmöglichkeit auch auf Akte öffentlicher Körperschaften und privater Ge sellschaften, die den Bestimmungen über Proporz und Zweisprachigkeit unterworfen sind, erweitert worden. Und da die Beschäftigungsverhältnisse bei den sowohl zur Gänze

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Jahr:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Seite 208 von 377
Autor: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Ort: Bozen
Verlag: Südtiroler Landesregierung
Umfang: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Autonomie
Signatur: II 282.118
Intern-ID: 524563
I [ j Jussfudium nicht von Innsbruck nach Bozen abziehen oder gar durch eine in Konkurrenz um die Gunst der Studenten stehende eigene Bozner Rechtsfakultät in Frage stellen. Im Bereich Wirtschaftswissenschaften wiederum plane man, heben mehreren Diplomstudiengängen, insbesondere einen dreisprachigen Vollstudiengang Betriebswirtschaft mit denn Schwerpunkt „Internationales Marketing“, weil es das we der in Innsbruck noch in Trient in dieser Ausprägung gebe. Schon in der Resolution der SVP

-landesversammlung vom Mai 1993 war beschlossen worden, dass in Südtirol nur sol che universitäre Strukturen errichtet werden sollten, die es ih Innsbruck nicht gibt. Was die rechtliche Form der Universität betrifft, so wurde die e *nmal in Befracht gezogene Alternative, in Bozen schlicht und einfach eine Niederlassung der Universität Innsbruck zu gründen, schon aus juridischen Gründen alsbald fal tengelassen: in diesem Zusammenhang wurde darauf hin gewiesen, dass es, damit ein österreichischer Dozent in Bozen

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Jahr:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Seite 102 von 377
Autor: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Ort: Bozen
Verlag: Südtiroler Landesregierung
Umfang: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Autonomie
Signatur: II 282.118
Intern-ID: 524563
’ n die öffentliche Verwaltung (Art. 97, Abs. 3, Veri) erfolgt a| Jch die Besetzung der dem Proporz unterworfenen Stel- len der staatlichen Verwaltungen in Südtirol durch öffentli che Wettbewerbe. Die Ausschreibung der Wettbewerbe er folgt in der Regel durch den Regierungskommissar für die Provinz Bozen. An seine Stelle tritt bei Wettbewerben für ^PS und INAIL der jeweilige provinziale Präsident, für die Pichterstellen der Justizminister, für die Kontrollsektion und die Rechtsprechende Sektion Bozen

des Rechnungshofes der Präsident des Rechnungshofes und für die verschie denen Agenturen der jeweilige Leiter der provinzialen oder r0 gionalen Direktion. Die Zahl der mit den Wettbewerben a üszuschreibenden Stellen sowie die Termine der Wettbe werbe sind über das sog. „Einvernehmenskomitee Staat - Land“ im Einvernehmen mit dem Land festzusetzen (Art. l3 > DPR 752/1970). ^it Ausnahme jener für die Richterstellen der ordentlichen Gerichte, die in Rom stattfinden, werden die Wettbewerb sprüfungen in Bozen

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Jahr:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Seite 27 von 377
Autor: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Ort: Bozen
Verlag: Südtiroler Landesregierung
Umfang: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Autonomie
Signatur: II 282.118
Intern-ID: 524563
tagswahl, sondern über die Wahl des Regionalrates der Region Trentino Südtirol. Für die Wahl des Regionalrates wurde nämlich damals die Region in die zwei Provinzwahl kreise Trient und Bozen, die mit dem Gebiet der beiden au tonomen Provinzen deckungsgleich waren, aufgeteilt, und die im Provinzwahlkreis Trient gewählten Regionalratsab geordneten bildeten gleichzeitig den Landtag der autono men Provinz Trient, jene vom Provinzwahlkreis Bozen den Südtiroler Landtag. Mit der Wahl des Regionalrates

z.B. die Wahl der Abgeordneten nach Kandidatenlisten, die für bei de Wahlkreise getrennt waren, und die Wähler durften nur Kandidaten jenes Wahlkreises wählen, dem sie angehörten. Besonders klar ging dann die Trennung aus der Tatsache hervor, dass eine eventuelle Auflösung des Regionalrates nicht die Auflösung der Landtage nach sich zog und um gekehrt. Mit der Reform von 2001 wurde das bisherige Verhältnis Regionalrat - Landtag umgekehrt. Künftig sind es die bei den Landtage von Bozen und Trient

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Jahr:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Seite 357 von 377
Autor: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Ort: Bozen
Verlag: Südtiroler Landesregierung
Umfang: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Autonomie
Signatur: II 282.118
Intern-ID: 524563
- Akte und Bescheide der Organe der öffentlichen Verwal tung, die ihren Sitz nicht in der Provinz Bozen haben, deren Wirksamkeit aber auf das Gebiet dieser Provinz beschränkt ist (Art. 3, Abs. 2, DPR 426/1984). Gegen die Entscheidungen des Gerichts in diesem Aufga benbereich ist als ordentliches Rechtsmittel die Berufung an den Staatsrat in Rom zulässig. Der Sektion des Sfaatsrats, die über eine solche Berufung zu entscheiden hat, muss auch (mindestens) ein Rat aus der deutschen Sprachgrup

- pe Südtirols angehören. Die besonderen, atypischen Zuständigkeiten des Verwal tungsgerichts Bozen sind folgende: 1. Genehmigung von Kapiteln des Landes- bzw. Regional haushalts (sog. Haushaltsgarantie): Die Haushaltsvoran schläge und Rechnungsabschlüsse für Land und Region werden mit Landes- bzw. Regionalgesetz genehmigt. Auf Antrag der Mehrheit einer Sprachgruppe muss über die einzelnen Kapitel des Haushaltsvoranschlags des Landes bzw. der Region gesondert nach Sprachgrup- pen abgestimmt

. des Regionalrates den Entwurf des Haushaltsvoranschlages mit allen Akten dem Verwaltungsgericht Bozen, das in nerhalb von dreißig Tagen mit Schiedsspruch über die

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Jahr:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Seite 104 von 377
Autor: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Ort: Bozen
Verlag: Südtiroler Landesregierung
Umfang: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Autonomie
Signatur: II 282.118
Intern-ID: 524563
mehrheitlich einen Beschlussantrag in diesem Sinne ge nehmigt. Bisher ist es allerdings nicht zur Umsetzung die ses Vorhabens gekommen. III. 1.2.3.4. Vorrang bei der Stellenbesetzung und Ort der Dienstleistung Nach Art. 12, Abs. 1, DPR 752/1976 haben bei den Wett bewerben jene für geeignet befundenen Bewerber den Vor rang, die seit mindestens zwei Jahren in der Provinz Bozen ansässig sind. Diese Vorschrift wird auch auf die Aufnah me außerplanmäßigen bzw. planmäßigen

liche Voraussetzung, wodurch sich eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und des daraus folgenden Diskri minierungsverbotes beim Zugang zum öffentlichen Dienst ergäbe. Daraufhin ließ das Land diese Bestimmung fallen. Die Inhaber von Stellen der staatlichen Verwaltungen, die nach dem ethnischen Proporz besetzt werden, genießen einen besonderen Schutz bezüglich Versetzungen: Nur in folge schwerwiegender und begründeter Diensterfordernis se oder zu einer in der Provinz Bozen nicht durchführbaren

Schulung können sie zu einer zeitweiligen Dienstleistung außerhalb der Provinz Bozen entsandt werden. Die dies-

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2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Seite 212 von 377
Autor: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Ort: Bozen
Verlag: Südtiroler Landesregierung
Umfang: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Autonomie
Signatur: II 282.118
Intern-ID: 524563
_ w,e cler provisorische Verwaltungsrat der Universität er- ^ nnt. Am 10. November 1998 wurde dann die Universität lench eröffnet , wozu auch der Unterrichtsminister aus j° m ers chien. Bereits vorher, am 1. Oktober 1998, wurde er Universitätsbetrieb aufgenommen und zwar vorläufig 1 zwei Fakultäten: Einer dreisprachigen (deutsch, itaJie- de°i ’ en 9lisch) Wirtschaftsfakultät in Bozen, das auch Sitz sch f . f1 ’ versi ^ ,sti un ^ ef ' ner Fakultät für Bildungswissen- und ■ 6 h ' n Brixen

Fachhochschulen ihren Betrieb aufgenommen und War die Fachhochschule für Gesundheitsberufe (Bozen), e n ® Design (Bozen) und jene für Alpintourismus (Brun- c ), die inzwischen zum Teil in der Universität auf gegan gen sind. ^. as räumliche Unterbringung der Universität betrifft, so olgte diese vorerst in bestehenden Gebäuden, die dazu f U ^ n ' s tig adaptiert werden konnten. Zur endgültigen Un- ^bringung der universitären Strukturen hat die Landesre gierung ein umfangreiches Umbau- bzw. Neubauprogramm era

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Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Seite 230 von 377
Autor: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Ort: Bozen
Verlag: Südtiroler Landesregierung
Umfang: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Autonomie
Signatur: II 282.118
Intern-ID: 524563
hausfürsorge anstelle der einzelnen Gemeinden bzw. Ge meindenverbände aus. Dieses Modell hat die Region Trentino-Südtirol mit Regi onalgesetz Nr. 6 vom 30. April 1980 übernommen. Damit war für die Provinz Bozen ihrerseits der Weg geebnet und vorgezeichnet. Mit LG Nr. 1 vom 2. Jänner 1981 wurde der Landessanitätsdienst eingerichtet. Dieses Landesgesetz musste die laut Statut dem Land zustehenden Befugnisse in den Bereichen Hygiene und Gesundheitswesen sowie der Gesundheits

- und Krankenhausfürsorge zunächst auf die Gemeinden übertragen (Art. 4), damit diese sie dann ih rerseits mittels der Sanitätseinheiten ausüben können. Die Gemeinden Südtirols sind zu vier solchen Sanitätseinheiten zusammengefasst worden: Mitte-Süd (Bozen), West (Me ran), Nord (Brixen) und Ost (Bruneck). Auch die ursprünglich in Bozen zentralisierten Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit, der tierärztliche Dienst und der Dienst für Arbeitsmedizin sind auf die Sanitätsein heiten delegiert worden; es gibt wohl

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Seite 355 von 377
Autor: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Ort: Bozen
Verlag: Südtiroler Landesregierung
Umfang: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Autonomie
Signatur: II 282.118
Intern-ID: 524563
Bozen, nicht aber für jenes von Trient vorgenommene Aufsto ckung der Richterstelien von 6 auf 8 erfolgte unter Berufung auf den größeren Arbeitsdruck, dem das Verwaltungsgericht Bozen im Vergleich zu jenem von Trient ausgesetzt ist. Die Richter müssen bestimmten Personen kreisen ent nommen werden: Neben Berufsrichtern, Hochsohul- und Oberschuiprofessoren rechtswissenschaftlicher Fächer, Advokaten und Verwaltungsbeamten mit Doktorat der Rechtswissenschaften können auch Politiker (in Südtirol

, das allerdings für die erste Besetzung des Gerichts auf 45 Jahre herabgesetzt worden war). Alle Richter des Verwaltungsgerichts Bozen dürfen nicht versetzt werden. Als Präsidenten des Gerichts lösen sich für jeweils zwei Jahre ein Richter italienischer und ein Rich ter deutscher Muttersprache ab. Vor dem LD 161/1999 be trug die Dauer der jeweiligen Präsidentschaft ein Jahr. Seine Entscheidungen trifft das Gericht mit einem paritä tisch - aus zwei deutschen und zwei italienischen Mitglie dern

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Seite 354 von 377
Autor: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Ort: Bozen
Verlag: Südtiroler Landesregierung
Umfang: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Autonomie
Signatur: II 282.118
Intern-ID: 524563
ln der Praxis, auch des Gerichts selbst, hat sich zwischen zeitlich eine etwas verkürzte Variante der offiziellen Be zeichnung eingebürgert. Im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeit der unteren Stufe stellt das Verwaltungsgericht Bozen, das seinen Sitz in Bozen hat und dessen Gerichtssprengel das Gebiet von Südtirol umfasst (Art. 2, Abs. 2, DPR 426/1984), zweifellos ein Unikum dar - so verschieden von den regionalen Ver waltungsgerichten bzw. deren getrennten Sektionen im üb rigen Italien

ist sowohl seine Zusammensetzung, als auch sein Aufgabenbereich. II.4.2. Zusammensetzung Dem Verwaltungsgericht Bozen sind acht (vor dem LD 161/1999: sechs) Richter zugewiesen, die gemäß Vorschrift des Art. 91 Abs. 1 St. je zur Hälfte der deutschen und der italienischen Sprachgruppe angehören müssen (die Ladiner werden nicht berücksichtigt). Die Richter werden mit Dekret des Präsidenten der Republik ernannt: Eine Hälfte, von der zwei der italienischen und zwei der deutschen Sprachgrup pe angehören müssen

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Seite 171 von 377
Autor: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Ort: Bozen
Verlag: Südtiroler Landesregierung
Umfang: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Autonomie
Signatur: II 282.118
Intern-ID: 524563
den seltensten Fällen ausgeschöpft. Vor allem seit Beginn der 1980er Jahre taucht die Berufung auf diese Ausrich- tungs- und Koordinierungsbefugnis auch in Urteilen des Verfassungsgerichtshofes auf, welche die Autonome Pro vinz Bozen betreffen. Einen ersten vorläufigen Abschluss fand diese, vielfach als „Aushöhlung der Autonomie“ empfundene und bis dahin eher widersprüchlich verlaufene Entwicklung im Staatsge setz Nr. 400 vom 23. August 1988, betreffend die Tätigkeit der Regierung

und das Ministerratspräsidium. Dessen Art. 2, Abs. 3, lit. d) sah eine generelle Befugnis der Regierung zur Ausrichtung und Koordinierung der Verwaltungstätig keit der Regionen und „innerhalb der Bestimmungen der Autonomiestatute auch der Regionen mit Sonderstatut und der Autonomen Provinzen Trient und Bozen“ vor. Mit großer Mehrheit (36 dafür, 3 Gegenstimmen) beschloss der Regionalrat von Trentino-Südtirol am 6. Oktober 1988 die Anfechtung dieser und anderer Bestimmungen des Staatsgesetzes Nr. 400/1 988 vor dem Verfassungsgerichts

. Die Verhandlungen zwischen Bozen und Rom kreisten lange Zeit um die Frage, ob im Widerstreit zwischen autonomer

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