¬Des¬ Stiftes Muri letzte Jahre und die Uebersiedlung nach Gries
Ziehung angeblicher Inhibitionen gegen Zahlungen vom Aus land nicht einzulassen, bevor die Regierung ihm zu sagen beliebe, ob und wo der Convent von Muri dergleichen ge macht habe ; hinsichtlich des anderen Punktes aber erklären Decan und Capitei, „dass, sofern uns die vindicirten Rechte zustehen, wir zur Geltendmachung' derselben uns für ver pflichtet halten, dass wir uns hiezu keiner verwerflichen son dern der gesetzlichen Mittel bedient und dass wohl in jedem Staate demjenigen
, der sich in seinen Rechten angegriffen fühlt, das Recht der Verth ei digung* unbenommen ist. Sollte aber das Kloster durch die hinsichtlich seiner gefassten Be schlüsse um diejenigen Rechte gekommen sein, die es vin- dicirt, so kann die von ihm ausgegangene Protestation und Verwahrung als die eines völlig Unberechtigten auch durch aus keine rechtliche Bedeutung und Wirkung erhalten. Wir wollen fern nach gewärtigen, in welche dieser beiden Kate gorien die h, Regierung die von uns ergriffenen Massnahmen reihen wolle
, das er als heiliges ihm anvertrautes Recht betrachtet, das, ich gestehe es, kömmt mir unbegreiflich vor. Der Wurm, der im Staube zertreten wird, darf sich krümmen unter den Fusstritten seiner Vernichter, Ihnen muthet man, wie es scheint, noch zu, für Ihre Vernichtung selbst mitzuwirken. Ueberbaupt charakterisirt diese Drohung ganz das Verfahren, welches die aargauische R egierung gegen die Klöster Ihres Cantons eingeschlagen hat, und wenn auch jemals die Regierung in dieser Sache eine nackte Blosse aufgedeckt
hat, so scheint mir solche in der Drohung gegen das Kloster hervorzutreten. Entweder steht die Regierung in ihrem Rechte, der angeordnete Verkauf ist ein befugter, der sich nach dem Recht (d. h. nicht aargauischen oder ziiricherschen, sondern nach dem unwandelbaren Gesetze des Rechtes überhaupt) recht- fertigen lässt, — dann können alle Verwahrungen und Protestationen- völlig gleichgütig angesehen werden und es wird sich um solche auch kein vernünftiger Mensch kümmern. Gesteht