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Bücher
Jahr:
1889
Vollständige Sammlung der dermalen in Tirol und Vorarlberg zu Recht bestehenden Sanitätsgesetze und Verordnungen : ein Hand- und Hilfsbuch besonders für die politischen und Gemeindebehörden und das im Dienste derselben stehende Sanitätspersonale, sowie für die Candidaten der Physicatsprüfung ; dann auch für die nicht öffentlich angestellten Aerzte und Wundärzte, für die Apotheker und Pharmaceuten, die Thierärzte und Verwaltungen der öffentlichen und privaten Krankenanstalten des Kronlandes u.s.w.
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Seite 169 von 446
Autor: Schranz, Julius [Bearb.] / auf Grund amtl. Quellen bearb von Julius Schranz
Ort: Wien
Verlag: Perles
Umfang: XII, 433 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gesundheitswesen ; s.Recht ; z.Geschichte 1889
Signatur: II 107.537
Intern-ID: 203183
Wohnungen, Küchen, Holzlager und der zur Aufbewahrung von Eßwaaren bestimmten Speisekammern, dann auch die in den Wohnzimmern während der Ueberschwemmung zurück gebliebenen hölzernen Möbeln, als: Kästen, Stühle, Bänke, Tische, Bett stätten u. dgl. sind nach Ablauf des Wassers mit reinem, srischen Brunnenwasser abzuwaschen und dieses Abwaschen ist, wenn nach dem ersten Male sich abermal ein feuchter, schlammiger Ueberzug zeigt, zu wiederholen. Nach Ueberschwemmungen, die im Winter sich ergeben

vor dem Beziehen der Wohnung sich verlieren kann. Bei nasser Witterung im Herbste und Winter, wo die Wohnungen nach dem Beziehen wegen Kälte nicht offen gehalten werden Wunen, ist das Weißen durchaus schädlich und soll daher bis zur günstigeren Jahreszeit verschoben werden. 5. Das Aufreißen der Fußböden ist nur dann nöthig, wenn die Lage des Hauses und der unter dem Erdgeschoße befindliche Grund so beschaffen ist, daß

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