Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
tember 1360) gezwungen hatte, auf den Titel eines „Pfalzerzherzogs', den Rudolf in seinen Urkunden und auf seinen Siegeln geführt hatte, zu verzichten. Im 15. Jahrhundert, wo man über die Entstehung der ge- fälschten österreichischen Privilegien keine Kunde mehr besaß, wurden die- selben für echt gehalten und von Kaiser Friedrich III. am 6. Januar 1453 mit Zustimmung der Kurfürsten bestätigt. Damit hatte die österreichische Landeshoheit ihre vollste Ausbildung erreicht, die Abhängigkeit der öfter
- reichischen Länder vom Reiche war nur mehr äußerst geringfügig. Zu- •gleich verlieh K. Friedrich III. 1453 jenen Gliedern seines Hauses, die Steiermark, Kärnten und Kram inne hätten, den Titel „Erzherzog von Österreich'. Wegen des gespannten Verhältnisses, in dem er damals zu seinen Vettern, Herzog Sigmund, Landesherrn von Tirol, und König Ladislaus, Herzog von Osterreich, stand, verweigerte er diesen den Erzherzogs- titel. K. Friedrich III. selbst nannte sich später nur wieder „Herzog zu Österreich