Aus dem alten Bruneck : Ortsgeschichtliche Mittheilungen
, und in unsaubere Wonungen, eingreifft, khannS auch der obrigkhait offt lanng VerPorgen Pleiben, die khranckheit aber, umb sovil ender' (d. h. eher) „Zuerkhen nen, ersorderts. Fürs Ann der, das die Obrigkhait, oder deren Verordnete ?rovi- sores samàtis bei allen Jnnwoneru einer Statt oder orths, mit Ernst Verordnung geben, so Paldt ein Persohn, es sei Herr, Fraw, Kindt, oder Ehehaldt, Erkhranckhe, Das man solliches alspalden dem Medico, und zugleich der obrigkhait, oder deren dePmierten, anzaige, Neben deme