¬Die¬ schönsten Erzählungen.- (Langens Auswahbände ; 22)
—' „Und mir noch lieber!' „Möcht' nur wissen, warum sie alle so gern haben?' „Ich weiß 'g schon, seitdem ich sie gesehen Hab'!' „Und nach allem, was ich hör', sagen ihr die recht schaffenen Leut nicht das mindeste nach und darum sag' ich: Geh, Heirat' s, Florian, Heirat' s! Jetzt hat sie einmal den Schimpf; ein andrer stoßt sich dran; der, der's tan hat, braucht ihn nicht zu scheuen.' „Darfst mir nicht zureden, Mutter! Ich denk' an nichts andres.' „Und mit ihrem Schimpf vergeht auch der deinige. Jetzt ist die arme
Haut so tief Herunken, daß sie jede Mistdirn' auslacht, und du kannst sie wieder heben auf die höchste Höhe. Und das mußt du tun, Florian!' Da erhob sich die stattliche Frau, um zu gehen, und reichte ihm in mütterlicher Würde noch die Hand. Er druckte einen warmen Kuß darauf, was zwar unter Bauernleuten fönst nicht vorkommt, aber vielleicht für diesesmal durch seine „halbgebildete' Aufregung ent schuldigt werden kann. Als aber die Mutter schlafen gegangen, kam die Leni, die Kellnerin, herein
und über gab dem Florian einen „Brief' vom Landgericht, den der Gerichtsdiener schon vorige Woche gebracht habe. Der Brief war aber eine Vorladung zum k. k. Land gericht Kufftein auf den siebenten August um neun Uhr morgens in Sachen Rosa Hechenplaickner, vertreten durch ihren Vater Thomas Hechenplaickner, Wirt in der Sewi, gegen Florian Weitenmoser, Wirt zu Langkampfen, wegen Schmerzensgeld zu dreihundert Gulden, wegen Ehren- kränkung und Abbitte. Die Klageschrift, die damals in der Sewi verfaßt worden