Vorschriften für den Landsturmmann : Sammlung aller militär-gesetzlichen Bestimmungen, sowohl in Straffällen und in Ehrensachen als in Bezug auf das bürgerliche Recht in ihrer Anwendung auf Officiere und Mannschaft im Landsturm der k.k. Armee sowie für Wehrpflichtige überhaupt
von Böhmen n. s. w, und apostolischem König von Ungarn und den sanctionirten Gesetzen unseres Vaterlandes treu und gehorsam zu sein, auch Allerhöchst Ihren Generalen, über haupt allen unseren Vorgesetzten und Höheren zu gehorchen, dieselben zu ehren und zu beschützen, ihren Geboten und Befehlen in allen Diensten Folge zu leisten, gegen jeden Feind, wer es immer sei, zu Wasser und zu Laad, bei Tag und Nacht,- in Schlachten, in Stürmen, Gefechten und Unter nehmungen jeder Art, mit einem Worte