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[1951]
Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
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Seite 370 von 572
Autor: Santifaller, Leo [Hrsg.] / hrsg. von Leo Santifaller
Ort: Wien
Verlag: Komm.-Verl. der Österr. Staatsdr.
Umfang: VIII, 559 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 3.091/3(1951)
Intern-ID: 238819
362 Sturminger, Anhang I Decret Von Einer Hochlöb. (liehen) Regierung an den Lob.(liehen) Statt Magistrat, Vermög desßen sollen alle Räzzen, ausßer des Johann Diotato und Constantin öiriac, welche mit Hof-Freyheiten Von Türckhischen Wahren Zu-Handlen Verseohen, alsobalden fortgeschaff werden. Dat.(um) 6.'°' Juny anno 1678. Von der Röm.(ischen) Kay.(serlichen) auch zu Hungarn Und Böheimb König.(liehen) May.(estät) Erzhörzogens zu Össterreich Vnsers allergnädigisten Herrn wegen

, durch die N. Ö. Regierung, denen von Wienn anzufiegen ; wasmassen allerhöchst ermelt Ihr Kay. May. wegen der sich der Zeit alhier befündtenten Räzen, über abgefordert auch eingelangte Bericht unnd Guettachten, sich unterm Siben und Zwanzigisten May disß Jahrs dahin allergnädigist Resoluirt, das der Johann Diotato, und Constantin Ciriac, welche mit Hof-Freyheiten auf eine Handlung von Türckhischen Wahren versehen, zwar darbeygelasßen werden, die von Wienn aber auf ihre Handlung acht geben, und da Sye ihre Freiheiten

Misßbrauehten, solches zu vorkherung der fernem Notturffen, Regierung alsobalden Berichten sollten: Zumallen man auf solchen Fahl ursach hette, ihnen die erthailte Freyheiten Zu Cassiren, und Sye von Hinnen Zuschaffen: Waß aber die übrigen so Keine Hof-Freyheiten haben, ausßer des Francisci Georgii Goldtschüz, welcher der orientallischen Compagnia gedienet, und ein Pollackh sein solte, Belangt, nemblich den Gregori Isaac, Peter Georgi, Daniel Riehs, Georg Mihalowiz, Peter Cucowiz und Ahslan Michal, sollen

dieselben alsobalden fortgeschaff werden, Massen dan Regierung selbige zu diesem ende Beraiths für sich erfordert hat. Desßen man Sye von Wienn zu ihrer Nachricht Hirmit erindern wollen. Actum Wien den Sechsten Juny Anno Sechzöchenhundert acht und Sibenzig. Tobias Johann Franckli Expeditor ./. Anhang II Decret. Von der N. Ö. Reg.(ierung) an Johann Diodato Kay.(serlich) Hofbefreyten Handelsman betrf.(effend) Kraff desßen demselben allein der Verkhauff der Türckh.(isehen) wahren erlaubt seye

, sich aber aller Verdecktigen Correspondenz enthalten. Dat.(um) 17. Juny anno 1678. Von der N. Ö. Regierung wegen, Johann Dietato anzufiegen, Waßmasßen Ihro Kay.(serliche) May.(estät) unterm Sibent und Zwanzigisten May Jungsthin sich aller Gdist. (Gnädigisten) resoluirt, und anbefolchen, daß auß erhöbliehen Ursachen, von hier Hinweckh geschaff werden sollen. Und wie man nun denen unbefreyten solche gemasßene Kay.(serliche) Resolution bereits angedeutet hat. Alß würdt ihme Diotato, über den iungst vor Regierung mündlich

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