Kriegsbegebenheiten bei der kaiserlich österreichischen Armee in Italien
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Ort:
Wien
Verlag:
Kaiserl.-Königl. Hof- und Staatsdr.
Umfang:
getr., Zählung
Sprache:
Deutsch
Anmerkungen:
Wortgetreuer Abdruck der offiziellen Ausg. - T. 1 - 4 geb. in 1 Bd. - 1. Vom 18. März bis 6. Mai 1848. 2. In Mittel-Italien und in der Romagna im Jahre 1849. 3. In Italien vor Venedig von anfangs November 1848 bis Ende Sugust 1849. 4. Im Venetianischen, im Küstenlande und auf dem Adriatischen Meere vom 1. April bis Ende October 1848
Schlagwort:
g.Österreich ; z.Geschichte 1848-1849<br />g.Italien ; z.Geschichte 1848-1849
Signatur:
III 100.607
Intern-ID:
262977
machte. In der ganzen Umgegend hatten sich die Flüchtlinge aller Fuhr- mittel bemächtigt und suchten das Weite. Sogar eine Deputation aus Bo logna suchte den FML. Baron Weiden in Cento auf. Ihre Anträge fanden aber kein Gehör. Der Oberst Gerstner war mit einer Colonne von Bondeno über S. Agostino gegen Malalbergo vor gegangen, um dem Feind den Rückzug auf der Strasse von Ferrara nach Bologna zu verlegen. Bei dieser Gele genheit fielen einige hundert Schweizer mit vielem Gepäcke in seine Hände
mit 2 Batterien. Vor der Porta Galliera stellten sich 2 Compagnien, 1 Escadron, V» Batterie auf. Die andern Stadtthore wurden bloss beobachtet, und jene nach Forti und Florenz gänzlich frei gelassen. Um den Eingang in die Stadt leichter zu erzwingen, wählte man am Fusse der Höhen vor Porta S. Felice mehrere giinstigeAufstellungspunctefürdasbeihabendeGeschütz aus. Da kam dem Corps-Commandanten eine Weisung des Feldmarsehalls zu, welche ihm jede Feindseligkeit gegen Bologna untersagte. FML. Baron Weiden
an den Po garantirt hatten. Der FML. Baron Weiden been dete am 7. August alle dahin einschlagenden Geschäfte, und trat noch an demselben Tage seine Rückreise nach Padua na. Dem FML. Per glas hatte er befohlen, erst am Abend des 8., um die Truppen durch die Tageshitze nicht zu ermüden, von Bologna aufzubrechen, und in kleinen Märschen über den Po zurückzugehen, jedoch Bondeno so lange besetzt «u halten, bis die päbstliche Ratification der Auswechslungsverträge über die beiderseitigen Gefangenen eingetroffen sei