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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1867
Francesco Petrarca's Brief an Kaiser Karl IV. über das österreichische Privilegium vom Jahre 1058
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Seite 47 von 50
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: K. K. Hof- und Staatsdr.
Umfang: 47 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Kunde österreichischer Geschichtsquellen ;38
Signatur: II 300.257
Intern-ID: 396878
Voraussetzung, dass Villani diese Notiz, die offenbar nicht der Gasse, sondern den diplomatischen Unterhandlungen entnommen ist, von dem Bischöfe Peter von Florenz erhalten, ihre Richtigkeit, so liefert sie den Beweis, dass Herzog Rudolf die Urkunden seiner Privilegien auch bei den 'Verhandlungen mit Karl, bei denen Peter zugegen war, als auf gefundene alte Schriften bezeichnete, und dass sowohl Kaiser Karl als auch alle bei den Verhandlungen Betheiligten an diesen Fund glaubten »). Wir hätten

demnach in der Mittheilung Villani's nicht blos den Anhaltspunkt zur Erklärung des psychologischen Räthsels vor uns, wie und warum Herzog Rudolf, ohne Furcht als Betrüger entdeckt zu werden, die ihn ja in dem Falle, als er der Fälscher gewesen wäre, bei jedem Schritte hätte verfolgen müssen, so zäh, ja starrsinnig an den Privilegien festhielt; er hielt sie eben für alte, zufällig aufgefun dene Schritten, welche seinem Hause Rechte einräumten, die er zur Geltung bringen müsse

. Wir haben aber auch den Anhaltspunkt vor uns zur Erklärung einer anderen mit dem Streite über die Privilegien verbundenen Erscheinung, Kaiser Karl befreundete sich mit dem In halte der Urkunden während des langen darüber geführten Streites niemals, er bekämpfte die aus denselben abgeleiteten Ansprüche und Rechte, und nothigte den Herzog Rudolf auf diese, wenn er sie gel tend machte, Verzicht zu leisten; allein dass er diesen Ansprüchen und Rechten den Boden entzogi ii, die Urkunden für Falsificate er- 1 ) Beweis dafür der Vorgang

, der xn Brünn bei den Friedensverhandlungen stattfand. Als Herzog Rudolf auftrat und dun Kaiser hat, das» Cr die Sehenknng und Abtretung? Tirols, wie »ie «1 uro Ii die Urkunden dd. München 2. September 13IJD und dd. ßozen 2ti. Jänner zwischen Margaretha und ihm vereinbart und vollzogen worden war, anerkennen und bestätigen möchte, verlangle Kurl von den zahlreich ver sammelten fteichsfiirsten ein Gutachten: „nimm hoc (i. e. donaiionein, assigna- tionem, stabiliiueiitnm, et conditiones alias eonfiniiare

de be rem us, salvis nostris et imperii jurihus'. Urk. bei Steyerer P- Ui9. Man hielt demnach zu Kriinn die Urkunden, auf denen die Vertrage j.vvisi heii Rudolf und Margaretha frisateli, für kein von Rudolf angefertigtes Falsifikat.

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