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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1894
Geschichte von Meran : ein Auszug aus dem gleichnamigen Werke des Cölestin Stampfer
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Seite 42 von 58
Autor: Stampfer, Cölestin / bearb. von einer Lehrerin der Engl. Fräulein
Ort: Meran
Verlag: Jandl
Umfang: 51 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Früher u.d.T.: Stampfer, Cölestin : Geschichte von Meran, der alten Hauptstadt des Landes Tirol von der ältesten Zeit bis zur Gegenwart
Schlagwort: g.Meran ; z.Geschichte
Signatur: II 102.641
Intern-ID: 219371
- 37 - Bei dieser traurigen Lage der Dinge inachte Rom den Anfang, sich mit der bäurischen Regierung zu be gleichen. Der papft gab dem Willen des Königs von Baiern nach, Vinstgau von der Diöcese Thur loszutrennen und einstweilen mit dem Bisthume Brixen zu vereinigen. Damit endete dieser einjährige Kirchenstreit, wie die Ge schichte Tirols kaum einen ähnlichen zu verzeichnen hat. Dabei muss die Standhaftigkeit und Treue der Geistlich keit von Vinstgau gegen ihren rechtmäßigen Bischof be wundert

, hingegen das tyrannische Vorgehen der baie rischen Regierung verurtheilt werden. XIV. ZUM Die baierische Regierung suchte' absichtlich und zwar auf die, verletzendste Weise Alles zu vertilgen, was dem Volke lieb, tHeuer und heilig war. Das Nationalheilig thum, die - alte Landesburg Tirol, wurde um 2200 fl. verkauft, der geschichtliche Name Tirols musste den neuen Kreisbenennungen weichen:; - die alte Landesverfassung wurde wie ein unbrauchbarer Gegenstand auf die Seite gestellt. Keine Maßregel

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1894
Geschichte von Meran : ein Auszug aus dem gleichnamigen Werke des Cölestin Stampfer
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Seite 57 von 58
Autor: Stampfer, Cölestin / bearb. von einer Lehrerin der Engl. Fräulein
Ort: Meran
Verlag: Jandl
Umfang: 51 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Früher u.d.T.: Stampfer, Cölestin : Geschichte von Meran, der alten Hauptstadt des Landes Tirol von der ältesten Zeit bis zur Gegenwart
Schlagwort: g.Meran ; z.Geschichte
Signatur: II 102.641
Intern-ID: 219371
Seite Geographische Tage der Stabt Hierein . . 1 I. Hieraus Vorzeit . . . . . . . .... 5 II. Hiaja-HIeran . -. , . . . . . . 7 III. Hieran in Beziehung zu den Grafen von Tirol 8 IV. Bau der St. Nikolauskirche ... . . .10 V. Hieran wird eine Stabt und zugleich Tandes- Hauptstadt ... . . . . . . . .11 VI. Hieran unter der Herrschaft der Herzoge aus dem Hause Habsburg . . . , . ' . . 12 VII. Hieran unter der Regierung der Kaiser HTayr lnilkml., Karl V. und Ferdinand I. 1490—1564 14 VIII. Hieran

während der Zeit Ich64—1665, wo Tirol seine eigenen Tandesfürsten hatte . .18 IX. Das Kriegsjahr 1705 ...... . . 9 X. Die Zeit der politischen und kirchlichen Umge- staltungen 1740—1795 • . 25 XI. Hieran zur Zeit der französischen Revolution bis zur Abtretung Tirols an Baiern 1805 • . .28 XII. Die Stadt Hieran wird Residenz des Bischofs von Thur. Gründung des Priesterseminars. Das baierische Kirchenregiment . . . . - 83 XIII. Verfolgung des Clerus durch die baierische Regierung 1807—1809 • - * - • . . . 35 XIV

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Bücher
Jahr:
1909
¬Das¬ Burggrafenamt in Tirol mit seinen natürlichen, wirtschaftlichen, geschichtlichen und rechtlichen Verhältnissen
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Seite 92 von 202
Autor: Grimm, Alois / von Alois Grimm
Ort: Meran
Verlag: Jandl
Umfang: VIII, 191 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: D II 102.654 ; II 102.654
Intern-ID: 214632
Von den höheren Gerichtsstellen ist zu erwähnen, daß nach Ein richtung der Regierung zu Innsbruck als oberste Justizstelle des Landes das Appellationsgericht iu Meran als letzter lebendiger Zeuge der alten Landeshauptstadt verschwand, dagegen das adelige Hvfgericht zu Bozen nach wie vor weiterbestand und als Einrichtung der ständischen konservativen Partei die hauptsächlichste Pflegstätte des Landrechtes gegenüber den römisch-rechtlichen Bestrebungen der Regierung bezw. des Hof

war ein ständiger Gerichtsschreiber vorhanden. Dasselbe bildete besonders das Forum der bürgerlichen Klagen gegen Adelige. Gegen Entscheidungen dieser Art war nach dem Jahre 1532 die bisherige Appellation an den Landesfürsten oder dessen Regierung ausgeschlossen. Damit war aber dessen Tätigkeit noch nicht erschöpft, denn das adelige Hofgericht war nicht bloß eine ständische, sondern zugleich auch eine landesfürstliche Behörde und fungierte als solche, bzw. dessen Vor sitzender, der Landeshauptmann

, als Hofrichter, als ordentliche II. Instanz sür sämtliche Stadt- und Landgerichte, für welche die Regierung als III. Instanz galt. In dieser Stellung aber hatte es Gelegenheit, auf den Gang der Gerichtsverfahren im allgemeinen einzuwirken.^) Daß das Organisations- und legislative Talent Maximilians sich nicht auf Tirol allein beschränkte, sondern auch in den übrigen Erb ländern ähnliche Verbesserungen schuf, sowie sur das Reich das Reichskammergericht, die Kreiseinteilung, den ewigen Landfrieden

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Bücher
Jahr:
1909
¬Das¬ Burggrafenamt in Tirol mit seinen natürlichen, wirtschaftlichen, geschichtlichen und rechtlichen Verhältnissen
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Seite 132 von 202
Autor: Grimm, Alois / von Alois Grimm
Ort: Meran
Verlag: Jandl
Umfang: VIII, 191 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: D II 102.654 ; II 102.654
Intern-ID: 214632
- libells von 15! 1 in Geltung. Räch dieser Reform kam ini Jahre 1745 die Behördeuorganisation an d>e Reihe. Das Land hatte seit Ende des XVI. Jahrhunderts drei Lberbehörden, nämlich die Regierung, welche die Verwaltung und die JustiMlege hatte, die Hofkammer, welche die landes- wMichen Finanz und Gefättssachen verwaltete und den Gcheimrat, der zwischen den beiden vorgenannten Aemtern und dem Hose ver mittelte. Tie neue Organisation durch Maria Theresia machte nun diese Behviden selbständiger

und präzisierte ihren Wirkungskreis bestimmter. Ter Gehe im rat als oberste Landesstelle erhielt alle politischen Ber- waMmgs-, Polizei- und Landesverteìdigungs-Angeìegellheiten zugewiesen, während die Regierung als Justiztribunal teils erster, teils zweiter Instanz für Zivil- und Ärimmalsnchen, sowie als Lehensgerichtshof gelten und eine rasche Rechtspflege bewerkstelligen sollte und der Hofkammer endlich wurde durch die bessere Beamtenorganisation die Erfüllung ihrer Aufgaben leichter ermöglicht. Ter Geheim

rat wurde aber bereits 174V aufgehoben *) und an seiner statt eine Revisions stelle als Appellationsgericht errichtet. Tie Regierung blieb Lehenshof-, sowie Iustizstelle für Adel und Fiskus in erster und die nicht exernten Personen in zweiter Instanz, während die politischen und kameralsachen vereint der Hos kämm er Übertragen wurden. Z754 wurden die Kreisämter in Tirol eingeführt. Tiefe waren politische Behörde» und hatten die Vermittlung zwischen den Landesftellen einerseits, den Kerichteu

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