. irenigstcns häufig unterbrochen werken :u sein. im )ahr« ! ì-i? sinken wir abermals in einen Urk«^» des Vt^nersìadtarll'i^eo tie .^!>'.'je über den ?!ichtbesl<Zttd eines gesetzten Ziail'eö lim die'en Vì..ncel al ' ' ?«.'» Mài dkm »e«. «<«''-'N -w „ «rs.ch'!,!' V«.,»ut s,at»<»>>«!;«! »»«Orlr. 27 wendete man sich an dm Kaiser Friedrich den Dritten, den Vormund des tirolischen Erbherrn Sigmund. Dieser räumte der Stadt zum zweiten Mal das Recht ein einen jährlichen Stadtrath zu wählen. Derselbe bestand
aus t2 Mitgliedern für Stadt und Land, wovon 3 dem Adel 9 dem -Bürger-- und Bauernstände angehörten. Jeder Gewählte mußte die Wahl bei schwerer Strafe uiwer- weigerlich annehmen und schwören, den Landesnutzen und Stadtvortheil zu fördern nach den bestehenden Rech ten des Kaisers, deS Landesfürsten und des Bischofs von Trient.*) In jeder wichtigen Stadtangelegenheit mußten die zwei Richter beigezogen werden. Als Erz herzog Sigmund selbst in die Regierung des Landes eingetreten war, bestätigte er diesen Erlaß
seines Vor- mlinderS und erlaubte noch überdies, im Jahre l-!7(), daß 6 alte Räthc bei jeder neuen Wahl fürs folgende Jahr bleiben konnten und nur 6 neue day, gewählt werden dursten, um den Geschäftsgang ungehindert zu erhalten. Zugleich räumte Sigmund der Stadt das Recht ein einen Wcgzoll für Weg-, Brücken- und Wasserbau zu errichten gegen die Verbindlichkeit den Verkehr in der Gegend von Bozen nach Kräften zu befördern. Ein eigener Zolleinnehmer sollte ausgestellt werden und über die eingenommene Summe