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Bücher
Kategorie:
Religion, Theologie
Jahr:
1926
¬Das¬ Ministerium Thun für die Evangelischen im Gesamtstaate Österreich : 1849 bis 1860 ; auf Grund archivalischer Quellen
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Seite 275 von 283
Autor: Zimmermann, Franz / Franz Zimmermann
Ort: Wien
Verlag: Buchh. des christl. Vereins j. Männer
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich;s.Protestantismus;z.Geschichte 1849-1860
Signatur: II 63.759
Intern-ID: 202768
im Oberkirchenrathe als i h r e u ei g en t l i - ch e u und einzigen Hauptdieust anzusehen in der Lage sein werden. Ans jeden Fall dürfte gegenüber der, den Gemeinden, den Senioraten und Superiutendenzen künftig Ankommenden wirk sameu Betheilignug am Kirch eure gim ente, insbesondere aber auch gegenüber der Synode jeglicher Versuch von vorneherein als ge scheitert anzusehen sein, welcher etwa damit gewagt würde, den Oberkirchenrath in einer Weise zusammenzusetzen, daß dessen sämmtliche Mitglieder

, wie dich gegenwärtig der Fall ist, ausnahms los von anderem Diensten (— die sowohl der Natur der Sache nach als auch des öffentlichen Beispiels wegen ihren ganzen Mann voll ständig in Anspruch nehmen müssen —) in der Ausfüllung ihrer im hohen Grade verantwortlichen Stellung beirrt und behindert werden. Bei deu übrigeu Bestimmungen dieses Abschnittes glauben die Consi- storieu nicht verweileu zu sollen, weil alle das mit einander gemein sam habeu, daß dieselben dem Staate geben, was des Staates ist, und der Kirche

vom 19. Februar 1857, Z 2700, iu der wohlwollendsten Weise bereits ausgesprochen hat. Es heißt nämlich im bezogenen Erlasse wörtlich: „da es für die Wirksamkeit der k. k. evangelischen Cousistorien in der denselben von der Regierung zuge wiesenen Stellung allerdings sehr wünschenswerth ist, daß ihre Be ziehungen zu den unterstehenden evangelisch-kirchlichen Organen mög lichst lebendig erhalten werden' u. s. w., »nimmt das Ministerium keinen Anstand, zu genehmigen, daß' u. s w., u. s. w. „von Fall zu Fall

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