¬Die¬ Reblaus und die Wiederherstellung der Weingärten in Tirol nebst den wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen
K. k. Steueramt in ..... . . - . Der Gefertigte beehrt sich hiemit anzuzeigen, daß er mit Rücksicht auf das Auftreten der Reblaus in — emen Teil ^emer Weingartenparzelle Nr Riegel Steuer gemeinde im Ausmaße von - zerstörte und mit neuen Reben wiederbepflanzte. -Da hiemit die Bedingungen zur Erlangung der gesetzlichen zehn jährigen Steuerfreiheit erfüllt sind, bittet er aus Grund des Gesetzes vom .15. Juni 1890, R.-G-Bl. Nr. 143, beziehungsweise der Verord nung vom 6. Juli 1890
, R.-G.-Bl. Nr. 144, 20. April 1903, R.-G.-Bl. Nr. 91 L, 28. Mm 1891, R.-G.-Bl. Nr. 67 und 20. De zember 1885, R.-G.-Bl. Nr. 4 sx 1886 um Erwirkung der Steuer begünstigung. Ort, Datum . Name . , . Das Gesuch soll vom Gemeindevorsteher bestätigt sein, daß ent weder die Parzelle reblansversencht oder die Reblaus nicht weiter wie 25 Kilometer entfernt ist. Die Steuerbefreiung tritt nicht ein, wenn, wenn der Besitzer die Nenbepflanzung durch Zwischenpflanzung (Wimen) bewerkstelligt. 6) Fünfzehnjährige