¬Die¬ Reblaus und die Wiederherstellung der Weingärten in Tirol nebst den wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen
^— Fig. 18. Nebtreìbhaus ^ Unzeitig, Wien, XIII., Reinlgasse W-3-l. vertreten durch Ing. Theod. Sal^innnn in Bozen. Kapuzincrgasse. (Grundriß. Sollten sich, was meistens unvermeidlich, trotzdem Triebe bilden, so trachte man dieselben möglichst kurz zu halten, wozu das Licht dient. Triebe im Dunkeln vergeilen, im Lichte ergrünen sie, bleiben gedrängt, fest und kurz. Ferner muß man das Wundgewebe abhärten und die Rebe an die äußeren Verhältnisse gewöhnen, wozu im Anfange Lust, später kühlere