Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
des Bischofs Bruno zu verdanken, wenn Meinhard II., der ja schon die Gerichte Bodeneck und Gufidaun an sich zog, sie nicht auch um alle Schlosser und Lehen, alle gräflichen Hechte in der Brixner und Klausner Gegend brachte. Durch diese wurde jedoch die Grafschaft dea Eisackthales früh in zwei Hälften zerrissen und die eine kleinere dieser beiden Hälften wurde eben das Landgericht Sterzing. Eine Grafschaft Mareit, wie v. Bormayr annimmt, hat nie bestanden, die Grafen von Eppan haben überhaupt nie
der Freundsberger verblieb die Pflege und das Gericht zu Sterzing und Strassberg x bis zu ihrem Aussterben. Herzog Leopold III. versetzte im Jahre 1383 dem Ulrich von Freundsberg 2330 Mk. Br. darauf mit Ueberlassung des ganzen Einkommens von Gericht und Kasten, Herzog Friedrich IV. verwandelte im Jahre 1407 zu Gunsten der Gebrüder Hans und Ulrich von Freundsberg gegen deren Verzicht auf die Märkte Maf-rei und Steinach, auf das Landgericht Steinach und auf andere Sätze die Festen Strassberg und St.Pzler&berg
heim und die Regierung nahm diese Heimsagung am 14. Juli 1831 an und constituirte am 14. März 1832 das Landgericht Sterzing, das auch durch die spätern Organisationen keine Veränderung erlitt (Prov. Gesetz• samml. 1817, S. 19. Ferdinand. Bibl. LIII. i. 5). An der Stelle der heutigen Stadt Sterzing bestand schon in Römerzeiten ein grösserer Ort, eine römische Mansion an der via Claudia von Italien über den Brenner, namens Vipitenum (Itinerar Anton, und Theodor Mommsen, Corpus in- script. Latin