¬Das¬ moderne Völkerrecht der civilisirten Staaten als Rechtsbuch dargestellt
Recht der Neutralität 469 erst habe nach sehen wollen, ob dieselbe auch wirklich gehandhabt werde. Der. Kriegsstat kann nicht zugeben, dass der Versuch, die Blokade zu brechen, sich hinter den Vorwand dieser Prüfung verstecke, um ohne Gefahr der Wegnahme unternommen zu werden. Nur wenn aus den Umständen, z, B, wegen der grossen Entfernung, klar wird, dass das kein blosser Vorwand und Deckmantel sei für die Durchfahrt trotz der Blokade, ist das neutrale Schiff frei zu erklären. 2. Zu b) So lange
wenn es sich soweit annähert, dass darin der Versuch offenbar wird, trotz der Blokade durchzufahren, wird es der Wegnahme ausgesetzt, 3. Bei der Beurtheilung dieser Bedingungen des Blokaderechts und der Blokadepflicht ist voraus auf den guten Glauben (bona fides) zu achten, der aus den Umständen erschlossen wird. Man darf nicht iibeln Wiflen ver- muthen, aber sich auch nicht durch die blosse Behauptung des guten Glaubens irreführen lassen. 4. Die bewaffnete Neutralität von 1800 versuchte es, noch strengere