Schlanders und seine Geschichte [2] : Dorfbuch der Marktgemeinde Schlanders : von 1815 bis zur Gegenwart
von »Gewerbsgenos- sen«, worin gegen die Verleihung einer Gerechtsame Einspruch erhoben wird. Beispielsweise wandte sich die Müllerzunft von Schlanders 1828 beim Landgericht gegen die Bewilligung neuer Mühl-Gewerbekonzessionen, da im Gericht bereits 35 »uralte« Mühlgewerbe bestanden. Im Jahre 1839 verhinderten die drei Krämer zu Schlanders, An- drä Großsteiner, Michael Mayr und die Witwe Barbara Pegger, dass Martin Wellenzohn aus Kortsch eine Krämer-Gerechtsame in Schlanders eröffnen konnte. Bartlmä Markart
. Nach Stellungnahme der Gemeindevertreter lehnte das Landgericht die Bewerbung ab, da bereits sieben berechtigte Meister das Schneidergewerbe ausübten und damit der Lokalbedarf, mehr als notwendig, gedeckt war (SA Bz, Schlanders 156). Ein charakterisierendes Bild auf die Sozial- und Wirtschaftstruk tur von Schlanders in der Mitte des 19. Jahrhunderts wirft das Ge such des Kammmachers Philipp Jakob Rechenmacher, gebürtig aus Morter, um die Erlaubnis, eine Kaffeesiederei, also einen Kaf feeausschank, eröffnen
zu dürfen. Er begründete seinen Antrag vom 22. Februar 1849 m it den Argumenten, dass es weder in Schlanders noch im ganzen Landgericht einen Kaffeeausschank gibt und mit der schlechten Versorgung von Reisenden mit Kaffe während des Stellwagen-Aufenthaltes in Schlanders. Die Gemein devorstehung, vom Landgericht zu einer Stellungnahme aufgefor dert, hielt fest, dass die Bevölkerung von Schlanders fast ausschließ lich dem Bauern- und Taglöhnerstande angehöre und kein Kaffeehaus nötig hätte. Die »Reisenden
ver mutete, dass es dem Bewerber nicht nur um den Kaffeeausschank gehe, sondern auch um den Ausschank von Wein und Branntwein. Entsprechend dieser Ausführungen lehnte das Landgericht die Er öffnung eines Kaffeeausschankes als weder notwendig noch wün schenswert ab (SA Bz, Schlanders 163). Ablehnungen konnten angefochten werden, wodurch es zu Aus einandersetzungen kam, die bis zur Hohen Landesstelle, dem Gu- bernium in Innsbruck, führten. Auch dazu liefern die Gerichtsak ten zahlreiche Beispiele
] oder eigentlich ruhenden Ver handlungen, wenn es Gewerbsverleihungszwecke betrifft«. Weiter lautet es in dem Schreiben, »alle diese aus den Akten hervorgehen den Verhältnisse zeigen nur zu deutlich, daß es an der landgericht lichen Energie fehle, um Mißbräuche und Unfüge hintanzuhalten durch nachdrückliche Einwirkung auf die Gemeindevorstehung, den Geschäftsgang in Gewerbsverleihungssachen möglichst zu för dern, und der Willkür, Gunst und Ungunst, insbesondere aber der parteiischen Äußerungen