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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Seite 355 von 377
Autor: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Ort: Bozen
Verlag: Südtiroler Landesregierung
Umfang: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Autonomie
Signatur: II 282.118
Intern-ID: 524563
Bozen, nicht aber für jenes von Trient vorgenommene Aufsto ckung der Richterstelien von 6 auf 8 erfolgte unter Berufung auf den größeren Arbeitsdruck, dem das Verwaltungsgericht Bozen im Vergleich zu jenem von Trient ausgesetzt ist. Die Richter müssen bestimmten Personen kreisen ent nommen werden: Neben Berufsrichtern, Hochsohul- und Oberschuiprofessoren rechtswissenschaftlicher Fächer, Advokaten und Verwaltungsbeamten mit Doktorat der Rechtswissenschaften können auch Politiker (in Südtirol

, das allerdings für die erste Besetzung des Gerichts auf 45 Jahre herabgesetzt worden war). Alle Richter des Verwaltungsgerichts Bozen dürfen nicht versetzt werden. Als Präsidenten des Gerichts lösen sich für jeweils zwei Jahre ein Richter italienischer und ein Rich ter deutscher Muttersprache ab. Vor dem LD 161/1999 be trug die Dauer der jeweiligen Präsidentschaft ein Jahr. Seine Entscheidungen trifft das Gericht mit einem paritä tisch - aus zwei deutschen und zwei italienischen Mitglie dern

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Seite 354 von 377
Autor: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Ort: Bozen
Verlag: Südtiroler Landesregierung
Umfang: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Autonomie
Signatur: II 282.118
Intern-ID: 524563
ist sowohl seine Zusammensetzung, als auch sein Aufgabenbereich. II.4.2. Zusammensetzung Dem Verwaltungsgericht Bozen sind acht (vor dem LD 161/1999: sechs) Richter zugewiesen, die gemäß Vorschrift des Art. 91 Abs. 1 St. je zur Hälfte der deutschen und der italienischen Sprachgruppe angehören müssen (die Ladiner werden nicht berücksichtigt). Die Richter werden mit Dekret des Präsidenten der Republik ernannt: Eine Hälfte, von der zwei der italienischen und zwei der deutschen Sprachgrup pe angehören müssen

, auf Vorschlag des Ministerpräsiden ten nach Beschluss des Ministerrates und Stellungnahme des Präsidialrates der Verwaltungsgerichtsbarkeit und, be schränkt auf die Richter der deutschen Sprachgruppe, mit Zustimmung des Südtiroler Landtages; die andere Hälfte, von der ebenfalls zwei der deutschen und zwei der itali enischen Sprachgruppe angehören müssen, nach Ernen nungsbeschluß des Südtiroler Landtages, der aufgrund ei nes (bindenden) Vorschlages der jeweiligen Sprachgruppe gefaßt wird. Die mit dem LD 161

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Seite 106 von 377
Autor: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Ort: Bozen
Verlag: Südtiroler Landesregierung
Umfang: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Autonomie
Signatur: II 282.118
Intern-ID: 524563
te den Proporzbestimmungen unterworfen ist, muss bei cten Richtern unterschieden werden: Während die Rich ter der ordentlichen Gerichtsbarkeit und jene der Bozner Sektionen des Rechnungshofes dem Proporz unterworfen Werden, gilt für die Richter der Autonomen Sektion Bo ten des Regionalen Verwaltungsgerichtes und der Steu- örkommissionen 1. und 2. Grades von Bozen die paritä tische Besetzung durch die deutsche und die italienische Sprachgruppe. Was die Regelung der dem Proporz unter worfenen

Richterstellen betrifft, so ist davon besonders die Vorschrift hervorzuheben, wonach die Richter nicht in e >n Gericht außerhalb Südtirols versetzt werden dürfen, es tei denn auf ihren Antrag, der aber frühestens nach zehn Jahren ab ihrer Ernennung in den örtlichen Stellenplan ge stellt werden kann, und jedenfalls unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Gerichtsordnung über die Unver- 0 inbarkeiten (Art. 38, DPR 752/1976). Auf der Grundlage dieser Vorschrift war der Oberste Richterrat in Rom bereits

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Seite 107 von 377
Autor: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Ort: Bozen
Verlag: Südtiroler Landesregierung
Umfang: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Autonomie
Signatur: II 282.118
Intern-ID: 524563
des Oberlandesgerichtes nur jene Richter teilnehmen dür fen, die zuvor mittels des besonderen, für die Richterstellen in Südtirol vorgesehenen Wettbewerbs aufgenommen wor den sind. Diese Vorschrift gilt auch für die Besetzung von leitenden Funktionen an den Gerichten ersten und zweiten Grades in Südtirol, womit ein weiterer Streitgegenstand be seitigt wird: Bei der Besetzung dieser Funktionen hat sich nämlich in der Vergangenheit der Oberste Richterrat einige Male über das Vorrangrecht der Ortsansässigen hinweg

gesetzt und Richter aus der gesamtstaatlichen Stammrolle jenen der örtlichen Stammrolle vorgezogen. Ein weiterer Streitpunkt harrt allerdings noch seiner Lösung. Zu harscher Kritik von deutscher politischer Seite in Südtirol an die Ad resse des Obersten Richterrates und an das Justizministe rium in Rom hat der Umstand geführt, dass im Rahmen von Richterwettbewerben für die Besetzung von Richterstellen an Südtiroler Gerichten das Vorrangrecht der in Südtirol ansässigen Bewerber gegenüber

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
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Seite 308 von 377
Autor: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Ort: Bozen
Verlag: Südtiroler Landesregierung
Umfang: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Autonomie
Signatur: II 282.118
Intern-ID: 524563
war der 8. Mai 1993 der Stichtag für die allgemeine Umstellung. Bis dahin waren zum größten Teil die alten Durchführungsbe stimmungen von 1960 in Geltung. Bei der Einräumung der vierjährigen Übergangszeit war wohl die Erkenntnis ausschlaggebend gewesen, dass nie mand, auch kein Richter, Polizist oder Rechtsanwalt, „ein sprachig einschlafen und zweisprachig aufwachen“ könne - wie sich ein zu jener Zeit federführender Politiker ausge drückt hatte. Die Vierjahresfrist verstrich allerdings, ohne dass

die für eine erfolgreiche und zügige Umsetzung der neuen Bestimmun gen notwendigen, oder doch zumindest wünschenswerten Infrastrukturen geschaffen worden wären. Dieser Umstand veranlasste einen Teil der im Lande tätigen Richter und Rechtsanwälte, einen neuerlichen Aufschub zu fordern. Die endgültige Gleichstellung der beiden Sprachen vor Gericht sollte von der vorherigen Einrichtung eines angemessenen Dolmetscherdienstes abhängig gemacht werden. Eine ent sprechende Petition war am 8. April 1993 von einer größeren Zahl

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