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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2001
Stand: Jänner 2001.- (Südtirol-Handbuch ; 2001).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 58 von 231
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 20., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2001
Intern-ID: 273893
Kraft gesetzt worden sind, sowie eine autonomiegerechte Regelung der staatlichen Ausrichtungs- und Koor- dinierungsbefugnis. 9. November 1989 Jener Teil der Durchführungsbestimmungen über die Gleichstellung der deutschen mit der italienischen Sprache tritt in Kraft, der den Sprachgebrauch im Verkehr der Bürger mit der öffentlichen Verwaltung regelt, ebenso die Bestimmungen über den Gebrauch der ladinischen Sprache im Amtsverkehr. Erst vier Jahre nach der am 8. Mai 1989 erfolg ten Veröffentlichung

des Sprachengleichstellungsdekretes, also ab 9. Mäi 1993, wird auch die Zweisprachigkeit bei Gericht und Polizei voll rechtswirksam sein. 15. November 1989 Die Abgeordnetenkammer in Rom genehmigt den Gesetzentwurf über die Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Staat, Region und den beiden autonomen Provinzen Bozen und Trient; das Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im staatlichen Gesetzesanzeiger vom 4. Dezember 1989 in Kraft, einzelne Details müssen noch mit eigenen Durchführungs bestimmungen geregelt werden. Aufgrund dieser Neuregelung

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2001
Stand: Jänner 2001.- (Südtirol-Handbuch ; 2001).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 36 von 231
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 20., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2001
Intern-ID: 273893
6.10.1956 17.11.1957 wichtige Voraussetzung für die Zukunft der Südtiroler im Herbst 1947 zwischen Österreich und Italien in Ausführung des Pariser Abkommens die Optantenfrage geregelt wer den. Das entsprechende Dekret trat vier Tage nach Erlaß des Autonomiestatutes am 2. Februar 1948 in Kraft. Aufgrund des Verhandlungsergebnisses konnten prak tisch alle in Südtirol lebenden Optanten und ein be trächtlicher Teil der Umgesiedelten die italienische Staatsbürgerschaft wieder erwerben. Österreich

, gegen die Nichterfüllung des Pariser Vertrages und forderten mit dem „Los von Trient!“ eine eigene Autonomie für Südtirol. Am 16. Jänner 1959 erließ die Regierung die Durchfüh rungsbestimmungen zu dem Artikel des Autonomiesta tutes, in welchem der Provinz Bozen gesetzgeberische Zuständigkeiten für den sozialen Wohnbau eingeräumt worden war. Mit diesem Dekret wurden die den Südtirolern im Autonomiestatut zuerkannten Befugnisse in wesentlichen Punkten wieder sehr stark beschnitten, um nicht zu sagen, außer Kraft gesetzt

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