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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1992
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1992.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 38 von 230
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 11., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1992
Intern-ID: 192463
tritt am 20. Jänner 1972 in Kraft. Von den im Paket enthaltenen 15 Maßnahmen, die mit einfachem Gesetz zu verwirklichen sind, sind 14 durchgeführt worden. Die Neuordnung der Senatswahlkreise steht noch aus. Die Verwaltungsverordnungen sind alle in Kraft getreten. Damit das Land die Zuständigkeiten in den, Sachbereichen, welche ihm das Statut zuerkennt, auch übernehmen kann, müssen Durchführungs bestimmungen erlassen werden. Sie werden von einer Sechserkommission erarbeitet

, wenn es sich um Be fugnisse des Landes handelt, und von einer Zwöifer- kommission, wenn sie beiden Provinzen oder der Region Trentino-Südtirol zustehen. Die Kommissionen unterbreiten ihre Vorschläge der Regierung. Wenn diese die Vorschläge sich zu, eigen macht, werden sie mit Dekret des Präsidenten der Republik in Kraft ge setzt. Diese Durchführungsbestimmungen hätten laut Statut bis Jänner 1974 erlassen werden müssen. Der

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1992
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1992.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 50 von 230
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 11., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1992
Intern-ID: 192463
einer Sektion des Jugendgerichtes Trient in Bozen — die Beibehaltung des ethnischen Proporzes und der Zweispra chigkeit bei der inzwischen rechtlich neugeregelten Eisenbahnver- waltung — die Regelung des Sprachgebrauchs für die Ladiner bei Gericht — die Überarbeitung einiger bereits erlassener Durchführungsbe stimmungen, die aufgrund von Interpretationsschwierigkeiten nicht oder nicht zur Gänze zur Anwendung gekommen sind oder durch Verfassungsgerichtshofsurteile außer Kraft gesetzt worden sind, sowie

eine autonomiegerechte Regelung der staatlichen Ausrichtungs und Koordinierungsbefugnis. 9. November 1989 Jener Teil der Durchführungsbestimmungen über die Gleichstellung der deutschen mit der italienischen Sprache tritt in Kraft, der den Sprachgebrauch im Verkehr der Bürger mit der öffentlichen Verwal tung regelt, ebenso die Bestimmungen über den Gebrauch der ladinischen Sprache imi Amtsverkehr. Erst vier Jahre nach der am 8. Mai 1989 erfolgten Veröffentlichung des Sprachengleichstellungs dekretes, also ab 9. Mai

1993, wird auch die Zweisprachigkeit bei Gericht und Polizei voll rechtswirksam sein. 15. November 1989 Die Abgeordnetenkammer in Rom genehmigt den Gesetzentwurf über die Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Staat, Region und den beiden autonomen Provinzen Bozen und Trient; das Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im staatlichen Gesetzesänzeiger vom 4. Dezember 1989 in Kraft, einzelne Details müssen noch mit eigenen Durchführungsbestimmungen geregelt werden. Aufgrund dieser Neuregelung

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