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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1979
¬Das¬ neue Autonomiestatut.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und der Landesregierung)
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Seite 147 von 165
Autor: Wahlmüller, Franz ; Bozen <Provinz> / Autonome Provinz Bozen-Südtirol. [Verantwortl. Schriftl.: Franz Wahlmüller]
Ort: Bozen
Umfang: 163 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Ital. Ausg. u.d.T.: Il nuovo Statuto di Autonomia
Schlagwort: g.Trentino-Südtirol ; s.Autonomie ; s.Recht ; z.Geschichte ; f.Quelle
Signatur: I A-1.820
Intern-ID: 83175
15. Das Zentralinsfitut für Statistik ist verpflichtet, über die statistischen Daten in seinem Besitz auf Verlangen der Region Trentino-Südtirol und den Provinzen Trient und Bozen im Rahmen ihrer Zuständigkeitsbereiche Auskunft zu geben. 16, Die Untersuchungen und Erhebungen, die das Zentral institut für Statistik auf regionaler Ebene durchführt, wer den für Trentino-Südtirol den autonomen Provinzen Trient und Bozen mitgeteilt. IV. Abschnitt Anerkennung privatrechtlicher juristischer Personen

örtlichen Charakters 17. Den Provinzen Trient und Bozen steht für die Sachgebie te ihrer Zuständigkeit die, Befugnis zu, die privatrechtli chen juristischen Personen anzuerkennen, die im Provinz bereich tätig sind. 18. Die Landeshauptleute von Trient und von Bozen sind ermächtigt, die juristische Anerkennung der im vorher gehenden Artikel erwähnten Körperschaften vozuneh- men, die ihre Tätigkeit in Bereichen ausüben, welche nicht zu den Zuständigkeitssachgebieten dieser Provinzen gehören. Bei Ausübung

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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1979
¬Das¬ neue Autonomiestatut.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und der Landesregierung)
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Seite 116 von 165
Autor: Wahlmüller, Franz ; Bozen <Provinz> / Autonome Provinz Bozen-Südtirol. [Verantwortl. Schriftl.: Franz Wahlmüller]
Ort: Bozen
Umfang: 163 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Ital. Ausg. u.d.T.: Il nuovo Statuto di Autonomia
Schlagwort: g.Trentino-Südtirol ; s.Autonomie ; s.Recht ; z.Geschichte ; f.Quelle
Signatur: I A-1.820
Intern-ID: 83175
Den Provinzen werden außerdem neun Zehntel der Einkommensteuer auf Arbeits einkommen der Arbeitnehmer abgetreten, die bei den im vorhergehenden Absatz genannten Industrie- und Handelsbetrieben angestellt und bei den in den. entsprechenden Gebieten gelegenen Werken beschäftigt sind, Art. 77 Den Provinzen werden die nachstehenden Anteile an dem in ihrem Gebiet eingehobe nen Ertrag der unten angeführten Steuer einnahmen des Staates abgetreten: a) neun Zehntel der progressiven Komple mentärsteuer

auf das Gesamteinkommen und der Steuern auf Gesellschaften und auf Schuldverschreibungen; b) neun Zehntel der Register- und Stem pelsteuern sowie der Gebühren für staatliche. Konzessionen; c) neun Zehntel der Verkehrssteuer auf die in den entsprechenden Gebieten zugelassenen Fahrzeuge, abzüglich der laut Gesetz den Provinzen zustehenden Antei le ; d ) neun Zehntel der Steuer auf den Ver brauch von Tabakwaren, bezogen auf den Absatz in den Gebieten der beiden Provinzen,

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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1979
¬Das¬ neue Autonomiestatut.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und der Landesregierung)
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Seite 117 von 165
Autor: Wahlmüller, Franz ; Bozen <Provinz> / Autonome Provinz Bozen-Südtirol. [Verantwortl. Schriftl.: Franz Wahlmüller]
Ort: Bozen
Umfang: 163 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Ital. Ausg. u.d.T.: Il nuovo Statuto di Autonomia
Schlagwort: g.Trentino-Südtirol ; s.Autonomie ; s.Recht ; z.Geschichte ; f.Quelle
Signatur: I A-1.820
Intern-ID: 83175
Art. 78 Um die autonomen Provinzen finanziell in die Lage zu versetzen, den Zielsetzun gen gerecht zu werden und die gesetzlich festgelegten Befugnisse auszuüben, wird jeder der beiden autonomen Provinzen ein Anteil am Ertrag der allgemeinen Einnah mesteuer betreffend das Gebiet der Region und an den Gebühren und Steuern auf die in den vorhergehenden Artikeln nicht ange führten Rechtsgeschäfte abzüglich der An teile abgetreten, die laut Gesetz den Provinzen und anderen Körperschaften zu stehen

. Bei der Festsetzung dieses Antei les werden - auf der Bemessungsgrundlage von Bevölkerung und Fläche - auch die Ausgaben für die allgemeinen Aufwendungen des Staates berücksichtigt, die im übrigen Teil des Staatsgebietes auf denselben Sachgebieten verfügt werden, die in die Zuständigkeit der Provinzen fallen. Bei der Festsetzung des Anteiles für die Provinz Bozen werden auch die dieser Provinz für die Verwaltungsbediensteten der Schule erwachsenden besonderen Lasten berücksichtigt. Der Anteil wird jährlich

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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1979
¬Das¬ neue Autonomiestatut.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und der Landesregierung)
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Seite 149 von 165
Autor: Wahlmüller, Franz ; Bozen <Provinz> / Autonome Provinz Bozen-Südtirol. [Verantwortl. Schriftl.: Franz Wahlmüller]
Ort: Bozen
Umfang: 163 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Ital. Ausg. u.d.T.: Il nuovo Statuto di Autonomia
Schlagwort: g.Trentino-Südtirol ; s.Autonomie ; s.Recht ; z.Geschichte ; f.Quelle
Signatur: I A-1.820
Intern-ID: 83175
25. Mit Regionalgesetz werden die Einstufung der Gemein den für die Zwecke der GemeindesekretMrsemennung und die Erfordernisse für Zulassung und Laufbahnfortsetzung der Gemeindesekretäre in der Region festgesetzt; dabei muß den Gemeindesekretären im Dienst, sei es in den Provinzen Trient und Bozen als auch in den anderen Pro vinzen, die Teilnahme an den Wettbewerben für die ein zelnen Dienstsitze im gesamten Staatsgebiet ermöglicht werden. 24, Unter Beachtung der Vorschriften dieses Abschnittes

dieses Gesetzes in den Provinzen Trient und Bozen Dienst leisten, behalten ihre Planstelle und werden im Rahmen der betreffenden Gemeinden mit dem Recht auf die Besoldung, die sie zu diesem Zeitpunkt genießen» eingestuft. Sie können jedoch innerhalb von achtzehn Monaten, vom Inkrafttreten des Regionalgesetzes laut Art. 24 an, auf ihren Antrag hin im Sinne des Art. 28 des Gesetzes vom 8. Juni 1962, Nr. 604, in Gemeinden anderer Provinzen versetzt werden, die derselben Klasse angehören wie die Gemeinde, deren

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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1979
¬Das¬ neue Autonomiestatut.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und der Landesregierung)
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Seite 45 von 165
Autor: Wahlmüller, Franz ; Bozen <Provinz> / Autonome Provinz Bozen-Südtirol. [Verantwortl. Schriftl.: Franz Wahlmüller]
Ort: Bozen
Umfang: 163 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Ital. Ausg. u.d.T.: Il nuovo Statuto di Autonomia
Schlagwort: g.Trentino-Südtirol ; s.Autonomie ; s.Recht ; z.Geschichte ; f.Quelle
Signatur: I A-1.820
Intern-ID: 83175
die Verwaltungsbefugnisse auf den im vorher gehenden Artikel aufgezählten Sachgebieten zu, vorbehaltlich jener von ausschließlich örtlichem Interesse, die durch die Gesetze der Republik den Provinzen, Gemeinden oder anderen örtlichen Kör perschaften zuerkannt werden können. Der Staat kann mit Gesetz der Region die Ausübung anderer Ver waltungsbefugnisse übertragen. Die Region übt in der Rege! ihre Verwaltungsbefugnisse in der Weise aus, daß sie dieselben den Provinzen, Gemeinden oder ande ren örtlichen Körperschaften überträgt

oder sich deren Ämter be dient. Art. 119 Die Regionen haben finanzielle Autonomie in den durch Gesetze der Republik festgelegten Formen und Grenzen; diese Gesetze stimmen sie mit den Finanzen des Staates, der Provinzen und der Gemeinden ab. Den Regionen werden eigene Steuern und Anteile der Staats- Steuern nach den Erfordernissen der Regionen für die zur Aus übung ihrer ordentlichen Befugnisse notwendigen Ausgaben zuge wiesen. Um bestimmte Zwecke zu erreichen und insbesondere um dem Süden und den Inseln

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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1979
¬Das¬ neue Autonomiestatut.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und der Landesregierung)
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Seite 49 von 165
Autor: Wahlmüller, Franz ; Bozen <Provinz> / Autonome Provinz Bozen-Südtirol. [Verantwortl. Schriftl.: Franz Wahlmüller]
Ort: Bozen
Umfang: 163 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Ital. Ausg. u.d.T.: Il nuovo Statuto di Autonomia
Schlagwort: g.Trentino-Südtirol ; s.Autonomie ; s.Recht ; z.Geschichte ; f.Quelle
Signatur: I A-1.820
Intern-ID: 83175
Art. 128 Die Provinzen und die Gemeinden sind autonome Körperschaften im Rahmen der Grundsätze, die durch allgemeine Gesetze der Re publik festgelegt sind und ihre Befugnisse umschreiben. Art. 129 Die Provinzen und die Gemeinden sind auch Gebiete der staatli chen und regionalen Dezentralisierung. Die Provinzgebiete können zwecks weiterer Dezentralisierung in Bezirke mit ausschließlichen Verwaltungsbefugnissen unterteilt wer den. Art. 150 Ein Organ der Region, das in der durch Gesetz

der Republik fest gesetzten Weise errichtet wird, übt auch in dezentralisierter Form die Kontrolle über die Gesetzmäßigkeit der Akte der Provinzen, der Gemeinden und der anderen örtlichen Körperschaften aus. In den durch Gesetz bestimmten Fällen kann die Sachkontrolle in Form eines begründeten Antrags an die beschließenden Körper schaften, ihre Beschlüsse neuerlich zu überprüfen, ausgeübt wer den. Art. 131 Es werden folgende Regionen errichtet: — Piemont — Äösta-Tal — Lombardei — Trentino-Südtirol

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1979
Südtirol-Handbuch.- Stand: Juli 1979.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 11 von 111
Autor: Wahlmüller, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Wahlmüller]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 119 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - [1. Aufl.]
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1979
Intern-ID: 192454
lassen sich bedeutende Restspuren bodenständiger Traditionen feststellen. Der verkehrsmäßigen Er schließung der Römer verdanken wir Straßen durch die Haupttäler. Verwaltungsmäßig war Südtirol auf drei Provinzen aufgefeilt: Rätien, Noricum und Vene tia cum Histris. Nach dem Niedergang Wesfroms scheinen sich die Ostgoten auch in unserem Gebiet behauptet zu haben. In der ersten Hälfte des 6. Jahrhunderts dringen schon die Franken ein; diese werden 568 n. Chr. (ab 568) von den Langobarden

war und von den Römern die Sprache annahm, im Ohervinsch- gau verschwand im Laufe des 17. Jahrhunderts die alte rätoromanische Sprache und wurde von der deutschen ersetzt, im Gröden- und G ad erta! sowie im Fassatal, in Buchenstein und in Ampezzo konnte sich das Alpenromanische, welches hier Ladinisch genannt wird , bis heute erhalten. Nach dem Ersten Weltkrieg auf die drei Provinzen Bozen, Trentino und Belluno aufgeteilt, wurden 1961 26.000 Ladiner gezählt, von denen 13.000 in der Provinz Bozen {Grö

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1979
Südtirol-Handbuch.- Stand: Juli 1979.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 38 von 111
Autor: Wahlmüller, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Wahlmüller]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 119 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - [1. Aufl.]
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1979
Intern-ID: 192454
. vom 1.11.1973, Nr. 686 (G.A. vom 16.11.1973, Nr. 296) Einsatz und Unterstützung der staatlichen Polizei oder der Orts polizei (Art. 22), D.P.R. vom 1.11.1973, Nr. 686 (Art. 10) (G.A. vom 16.11.1973, Nr. 296) Wahlrecht (Art. 25), D.P.R. vom 1.2. 1973, Nr. 50 (G.A. vom 31.3. 1973, Nr. 84) Organe der Region und der Provinzen (Art. 52), D.P.R. vom 1.2. 1973, Nr. 49 (G.A. vom 31.3.1973, Nr. 84) Gemeindefinanzen (Art. 54, P. 5, Art. 72), D.P.R. vom 28.3.1975, Nr. 473 (G.A. vom 20.9.1975, Nr. 252) Übergang

der Domanial- und Vermögensgüter des Staates und der Region an die autonomen Provinzen Bozen und Trient (Art. 66, 67, 68 und 108), D.P.R. vom 20.1.1973, Nr. 115 (G.A. vom 18.4.1973, Nr. 101, ordenti. Beiblatt) Regionales Schiedsorgan hinsichtlich des Haushaltes (Art. 84), D.P.R. vom 28.3.1975, Nr. 470 (G.A. vom 20.9.1975, Nr. 252) Proporz bei Staatsstellen und Zweisprachigkeit (Art. 89 und 100), D.P.R. vom 26,7.1976, Nr. 752 (G.A. vom 15.11.1976, Nr. 304); D.P.R. vom 26 . 3 . 1977 , Nr. 104 (G.A

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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1979
¬Das¬ neue Autonomiestatut.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und der Landesregierung)
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Seite 78 von 165
Autor: Wahlmüller, Franz ; Bozen <Provinz> / Autonome Provinz Bozen-Südtirol. [Verantwortl. Schriftl.: Franz Wahlmüller]
Ort: Bozen
Umfang: 163 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Ital. Ausg. u.d.T.: Il nuovo Statuto di Autonomia
Schlagwort: g.Trentino-Südtirol ; s.Autonomie ; s.Recht ; z.Geschichte ; f.Quelle
Signatur: I A-1.820
Intern-ID: 83175
durch den Staat und durch die Provinz im Bereich der entsprechenden Zuständigkeit erfolgt auf Grund eines Gesamtplanes» der in einem aus Vertretern des Staates und der Provinz gebildeten eigenen Ausschuß im Einvernehmen erstellt wird. Art. 15 Vorbehaltlich eines anderen Finanzie rungssystems auf Grund der allgemeinen Bestimmungen über die Wirtschaftsprogram mierung weist das Ministerium für Indu strie, Handel und Handwerk den Provinzen Trient und Bozen Anteile der im Staats haushalt

zur Durchführung von Staatsgeset zen eingetragenen Jahresansätze zu, die Finanzierungshilfen zur Förderung der In dustrie vorsehen. Die Anteile werden nach Einholen der Stellungnahme der Provinz, unter Berücksichtigung der Höhe der im Staatshaushalt eingetragenen Ansätze und der Bedürfnisse der Bevölkerung der Pro vinz festgesetzt. Die zugewiesenen Beträge werden im Einvernehmen zwischen dem Staat und der Provinz verwendet. Sofern der Staat in den Provinzen Trient und Bozen in Durchführung

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