Südtirol im Jahre 1952 ; T. 3
Abgeordneter Dr,Ebner fest, dass die Südtiroler Volkspartei entweder der im Gesetz vor gesehenen Mehrheitsprämie verlustig gehe und so behandelt werde, wie die Minderheitsparteien oder aber gezwungen werde, sich mit den Regierungsparteien in einem Listenbündnis zu koppeln, womit ihre Bewegungsfreiheit beschränkt würde. Sollte die SVP. unter den gegebenen Umständen auf eine solche Koppelung verzichten, so würde sie von ihren bisherigen 3 Parlamentsabgeordneten voraus sichtlich 2 verlieren
, da für die Minderheitsparteien rund 60,000 Wähler erforderlich sind, um einen Abgeordnetensitz zu gewinnen, während die Mehrheitsparteien nur 35=000 Wähler hiefür benötigen. Dr. Ebner verweist darauf, dass andersnationale Volksgruppen einer Ausnahmsbestimmung unterliegen sollten, da sie das Recht haben müssen, ihrer Gesamtzahl entsprechend im Parlament verlor ten zu sein. Dementsprechend sollte für andersnationale Volks gruppen das Proportionalsystem unbedingt erhalten bleiben, wie es ja auch im Autonomiestatut