Südtirol im Jahre 1951 ; T. 1
, - Im-weiteren Verlauf der Debatten über die Bilanz zeigte es sich, dass die Finanzkommission des Regionalrats knapp vor Beginn seiner Session doch noch zu einer Einigung gelangt war und. beschlossen hatte, ln die sem Jahr nicht nur, wie bisher, die den Provinzen .zur selb ständigen Verwaltung zügewiesenen Beträge auf Grund des Art. ?0 des Autonomiestatuts nach dem Schlüssel des Steuer aufkommens aufzuteilen (die Provinz Bozen erhält somit einen grösseren Betrag als die Provinz Trient, wobei die Gesamt
-, stimme jedoch geringfügig ist), sondern auch wiederum die ausserordentlichen Ausgaben, d.h,, die Summen, die von der Region für öffentliche Arbeiten usw. zur Verfügung, gestellt (werden, paritätisch beiden Provinzen zugutekommen, zu lassen. Diese Einigung kam zustande, da die Südtiroler sich nach wie vor auf den Art. 73 des Autonomiestatuts stützten, in dem festgelegt wird, dàss der Gesamtveranschlag die Zustimmung -der Mehrheit der Abgeordneten in beiden Provinziallandtagen finden muss, Die Einwände