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Bücher
Kategorie:
Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1942
Verkehrsgeschichte der Brenner- und Reschenstrasse
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Seite 8 von 38
Autor: Stolz, Otto / Otto Stolz
Ort: Berlin
Umfang: S. 270 - 302
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Großdeutscher Verkehr ; 11/12. - Xerokopie
Schlagwort: g.Brennerstrasse ; z.Geschichte ; <br />g.Reschenstrasse ; z.Geschichte
Signatur: III 106.144 ; III 7.881
Intern-ID: 110172
und Burgunden nahmen . alle Anteil an den Alpen, aber die fränkischen Könige, be sonders Karl der Große, haben sie unter ihre Herrschaft ge bracht und Kaiser Otto der Große hat dieses römisch deutsche Kaisertum erneuert, das also den gesamten .Alpenraum umfaßt hat. In diesem Reiche, das Deutschland und Italien auf fünf Jahrhunderte staatlich und auch kulturell wirksam ver bunden hat, waren die Alpen ein wichtiges Übergangsgebiet und der Brenner bot hierzu den am meisten benutzten Weg. Von den Zügen

in lateinischer Sprache damals verfaßt hat. Zu erst hatte das deutsche Heer noch einen harten Kampf gegen aufständische Lombarden an der Veroneser Klause zu be stehen, wobei der bayrische Pfalzgraf Otto von Wittelsbach mit seinen felsgewohnten Oberländern durch eine Umgehung den Durchzug durch die Talenge erzwungen hat. Dann aber begann für jenes eine schönere Fahrt, wie-das Epos erzählt: „Nun ertönen die großen Hörner, die königlichen Zeichen . fliegen dem Zuge voran, nun wird ehrlicher Friede gehalten

. Nirgends hindert im Tal von Trient eine Festung oder Burg den Marsch, auch in Brixen wird Bozner Wein dargeboten und das Volk der Alpen bereitet überall gerne den Weg. Das Heer durchfurtet dann den Lech und das deutsche Land empfängt die Krieger, Waffen und Kämpfe ruhen nun, Fröhlichkeit bricht auf und ein jeder genießt die Freuden der I-Ieimat. . . '. Der Bozencr Wein wird auch sonst als will kommene Labe für die durstigen Rittorkehlen in den Be richten über diese Kaiserzüge gerühmt 5 ). Seit

damals Handelsbeziehungen mit Konstantinopel und anderen Orten in der Levante unter halten und die Güter dos Orients und Italiens mit denen des Nordens ausgetauscht. Teils sind italienische Kaulleute nach Deutschland, teils deutsche nach Italien gegangen, und sie benutzten hierzu die verschiedenen Pässe über dio Alpen) Zur Verbindung der westlichen Lombardei, ihres llaupt- hafens Gqnua und ihrer Metropole Mailand mit dem

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 82 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
Schriften darüber gehandelt, so besonders Iordan von Osnabrück und Walter von Bebenberg bei Würzburg. Diese hatten hiebei das da malige römisch-deutsche Reich (Imperium) und seine Kaiser im Auge, die Fürsten desselben (prineipes) und Länder (provmàe oder terrae) betrachteten sie als Beauftragte und Teile des Meiches''. Einige an^ dere, besonders Philipp von Lehden und Engelbert von Admont, der also dem deutschen Südostraume selbst angehört, schrieben aber bereits den Landesfürsten in ihren Gebieten

über diese Staatstheorien des Mit telalters gibt O. Gierke, Deutsches Genos5ensch aftsrecht. 3. Bd. 1881, niit genauen Hinweisen auf die betreffenden mittelalterlichen Autoren. Barauf beruht auch die kurze Darlegung von Rehm, Geschichte des Staatsrechts im Handbuch des öffentlichen Rechtes Bd. 1 (1896). '') Außer Merke, a.a.O., bringt eine neue eingehende Erörterung hierüber das Buch von Wilhelm Berges, Die Fürstenspiegel des Mittelalters (in den Schriften des Reichsinstituts für Ältere deutsche Geschichtskunde

. Nonuments Qei-maàe 193S). Allerdings gibt auch dieses Buch, so aus-, sührlich es sonst ist, keine nähere Erörterung darüber, wie weit in allen diesen Schriften unter dem ..pàeps' der deutsche Kaiser, die Könige von Frankreich und England, aber auch die einzelnen deutschen Landessürsten M- meint sind. Da das ..Speculum virtutum' des Engelbert von Admont den

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 10 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
ihrer Durch führung. Die Herzogtümer waren Länder, ziemlich selbständige Glie der eines Bundesreiches. «Is welches das alte deutsche Reich wohl betrachtet werden kann. Die Herzogtümer und die Herzoge als Be zirke und Bezirksbeamte des fränkischen und deutschen Reiches zu be zeichnen. dürfte den wirklichen Verhältnissen wohl nicht entsprechen''. Die heutige Geschichtswissenschaft pflegt die damalige staatliche Ordnung in Baiern als Stammesher zogtum Zu bezeichnen, jene nach dem Ende

Aechtsgeschichte (k. Aufl. 19S2). S. 1»1 f. behandelt die Stammesherzoge unter den „öffentlichen Beam ten' des Fränkischen Reiches. sagt aber zugleich, daß sie àterkKmge und selbständige Herrscher und die Grafen von ihnen unmittelbar abhängig ge wesen seien und daß die fränkischen Könige über sie nur eine äußerliche Oberhoheit gehabt haben. Eine solche Stellung kann man aber wohl nicht als beamtenmähig bezeichnen. Roch mehr treten bei Schröder die Herzoge für d:e deutsche Epoche (seit Sil) zurück

..Innerstaatliche Sonderbildungen', aber eben auch wie der nur für die fränkische Zeit. In der ..Deutschen Versassungsgeschichte' von Alohs Meister (1907) werden die Herzogtümer in eigenen Absätzen für die fränkische Zeit unter dem Obertitel ..Gliederung des Staates und die Pro-- dinzialbeamten' S. HZ f. und für die deutsche Zeit unter dem Obertitel „Staatliche Gliederung. Fürsten und Beamte des Reiches' (S. 99 f.) be handelt und ihre Stellung als Herrfcher unter den Königen richtig gezeichnet

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 93 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
ZBLG. ig ^942) Stolz, Land und Laàsfurst in Bayern und Tirol 251 die höchste Herrschaftsgewalt über einem bestimmten Raum und dessen Einwohner, war sicher auch im Mittelalter gegeben, wurde «.ber damals mit den Worten Reich und Land ausgedrückt. Dies bestätigt auch — und zwar besonders eindringlich — die obige Erörterung des Begriffes Land es fürst aus den Tiroler Arkunden des 15. Jh., die in diesem Sinne bisher noch nicht durchgesehen und verwertet worden sind. Dies erscheint

mir als ein ziemlich wichtiges Ergebnis für die deutsche Verfassungsgeschichte im Allgemeinen. Darauf baut sich aber auch eine weitere noch allgemeinere Er kenntnis auf: Die deutschen Stämme und das aus ihnen zusam mengewachsene deutsche Volk sind seit den Anfängen ihrer Geschichte darauf ausgegangen, eine oberste Herrschaftsgewalt über ihr Volk und Zugleich über dessen Raum oder Land aufzurichten. Auch das bäuerische Stammesherzogtum war ein „Staat', der die Einheit des Blutes — den Stamm, die Einheit des Bodens

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 43 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
Ì3^IA2) Stolz, Land und Landesfürst in Bayern und Tirol 201 meinfam hatten. Inkorporiert bezieht sich also nur auf diese Gemein samkeit, nicht auf den eigentlichen Landesverband. Dies und der àlmstand, daß diese Lande räumlich nicht unmittelbar zusammenhingen und geschlossen waren, verhinderte die Anwendung des Ausdruckes „Land' auf ihre staatliche Zusammengehörigkeit, die sicher gegeben war. Aber auch die eng aneinander grenzenden Herzogtümer Oster reich unter und ober der Enns, Steiermark

, Kärnten und Kram be wahrten für sich einzeln den Titel Land und die eigene landstän dische Verfassung trotz der Gemeinsamkeit der landesfürstlichen Re gierung. Das geschichtliche Beharrungsvermögen hat diese Gebiete auch nach Herstellung einer einheitlichen Staatsverwaltung für alle diese und die böhmischen Länder seit 1?4O als „Provinzen', seit 1848 als „Kronländer' der Monarchie oder seit 1304 des Kaisertums Oster reich belassen und sie leben im einem gewissen Sinne auch als die jetzigen Reichsgaue

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 50 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
.' D«r Herzog sei nun „durch Ängang (Anfall) und leiblicher Besitzung unserer Grafschaft von Tirol Willen, deren rechter erblicher und wissent licher Herr von Natur und von Geschlecht wir sein', nach HM gekommen und habe hier die männlichen und treuen Dienste der Bürger vvn Hall und Innsbruck zu seiner Hilfe erhalten, àd nun erklärt er, wie <>r im Austrag und Ramen von Kaiser und Reich dessen oberste Gewaltàn seinen Landen besitze und daher alle Rechte verleihen könne. „Darum wann (da) wir (Herzog Rudolf

) von der Höhe des kaiserlichen Gewalts von unsere Vordern (Borfahren) Herdann sind und geschätzt werden als ein namleich (namhaftes) und vortrefflich Glied des kaiserlichem Hauptes und wir als ein obristes Haupt und erblicher natürlicher Herr unserer Land solche Freiheit und Reicht haben von dem heiligen Römischen Reich, dah unsere Dordern und wir von Alter her also gefreiet, gestiftet und gefürstet sind, daß wir in. allen unsern Landen, Herrschaften und Städten, die wir nun haben und hienach gewinnen, all

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 85 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
aber hat er das Wort „Hofftat' im Sinne der fürstlichen Hvfämter. „Stat' wird auch sonst in der damaligen Kanz leisprache für Verzeichnisse der Beamten von ganzen Behörden samt ihrem Gehalt und für Haushalts üb er sichten der landesfürstlichen Kam mer gebraucht'6. In den Werken von Limneus, Chemnitz und Pufen- dorf und anderer Staatslehrer aus dem 17. Jh. bedeutet ebenfalls „8tàs Imperii Komam-Qei-màci' die Verfassung dieses Reiches, nicht das Reich selbst, oder im engeren Sinne auch die Reichsstände. In Italien

auch nicht das bedeuten, was man heute darunter versteht, sondern nur ein Teilgebiet der Verwaltung und zwar hauptsachlich die Finanzen. In dem Wörterbuch von I. Frisch von 1741 werden noch verschiedene Erklärungen für „Staat', das vom lateinischen àtv8 ins deutsche gekommen sei, angeführt: nämlich „Amt — okki- ein; Haushalt. Aufwand - cultus, àpparà8; die Regierung eines großen Herrn, Königs oder Fürsten und das Land und die Leute unter dieser Regierung — Imperium, re ^num, provincia, moäu8 et ratio re^nsnäi

14
Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 84 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
242 Stolz, Land und Landesfürst m Bayern und Tirol Mitunter wird in den durchwegs lateinisch abgefaßten Schriften über Staatslehre um 16W auch der deutsche Ausdruck für „jus superioritàis', nämlich „Landesobrigkeit' angeführt Eines der ältesten Bücher, das in deutscher Sprache über Staatslehre ge schrieben wurde, ist jenes von Veit Ludwig von Seckendorf, Deutscher Fürsten-Staat, erschienen 1656, neuerdings 1720. In diesem Buche wird oft „Land und Fürstentum' Äs ein einheitlicher Begriff

; Landsherrliche Obrigkeit — superioritas terrj- toàlis' Landsfürst — princeps re^wms sive territori! ; Lands- sürstliche Obrigkeit — superioritas territori alis-, Land, ein Stück Erde, sofern es bewohnt und beherrscht wird, ein Reich, Fürstentum, Herrschaft, Gebiet — reMum, principàs, terra, reZic», territorial Diese Erklärungen lassen an Deutlichkeit wohl nichts zu wünschen übrig. In dem Titel des Buches von Seckendorf (1656) hat das Wort „Fürsten-Staat' noch die allgemeine Bedeutung von „stgtus', 145) Siche

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 54 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
zur größer^ Sicherheit auch noch beim König Sigmund um eine gleiche Verleihung, die er 1415 Feber erhielt^'. 1411 verlieh Herzog Friedrich beni Bürger Heinrich Plafuh von Hall ein Wappen ebenfalls „von sun dern Gnaden und fürstlercher Macht', aber ohne jene Berufung auf das Reich. Es sind das die frühesten Urkunden über solche Ver leihungen aus Tirol, auch aus den nächsten Jahrzehnten sind nur ganz wenige dieser Art überliefert^'. Die Verleihung der W a p p e n , mit welchen damals Wohl auch Stand

des Niedern Adels verbunden war, wird seit der Mitte des 14. Ih. mittelst Urkunden vom deutschen König und Kaiser vvrg^ nommen. Es galt als ein besonderes Ehrenvorrecht, das erst all mählich von den Fürsten und so auch von den Herzogen von Öster reich in Anspruch genommen wurde. Herzog Sigmund hat während seiner Auseinandersetzungen mit dem Bischof Nikolaus Kusanus vDir Brixen um 1460 auch öfters betont, daß er seine Gewalt über das Ivo) Stolz, Die UàndenfAschungen des U. Kahler in den Berösfents d. Mus

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 38 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
und seiner Vorzüge aus dem 16. Ih., hat am Beginne den Segenswunsch „Gott möge den Lands- für sten samt seinem Volk und Scharen bewahren' Da mals im 16. und 17. Ih. war der Ausdruck Nation für die deutsche Nation im ganzen Reiche vorbehalten. Erst im Laufe des 1s. Iahr- hunderts bis gegen die Mitte des 19. pflegte man auch von einer tirolischen Nation besonders im politischen Sinne, zu sprechen. Es kam dann dies wieder ab, da man eben doch empfand, daß das Wort Nation für die Bevölkerung eines deutsch

ist, das ist also für das Oberinntal und das Anterinntal westwärts von Ien-- bach. den Vintschgau und das deutsche Etschland, das Eisacktal Aachweise seil 1335 bei Stolz in Tir. Heimat Bd. 3 (1923) S.Usf. Stolz, Die Landstandschast der Dauern in Tirol in Histor. Bierteljahrschrift IM Dd. 29 S. IM ff. '') Stolz a.a .O. S. 12. Hiezu ist .noch auf die Reisebeschreibung des Kardinals Piccolvmini vom Jahre 1H71 zu verweisen, in der ausdrücklich gesagt wird, dah man die Bewohner des Inn-, Etsch-- und Gisacktales ..lìànses' heifze

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