¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
es: Die Gerichte Vir gen und Kais sind mit hoher Obrigkeit — womit stets auch die Kriminalgerichts barkeit gemeint ist — dem Landgericht Lienz zugehörig. Die Amtsinstruktion der Herrschaft Lienz von 1750 bestätigt dies (wörtlich oben S. 658) und ebenso eine amtliche Beschreibung des Gerichtes Virgen vom J. 1802 (IStA. Kod. 516) mit den Worten: „Das Richteramt Virgen hat keine peinliche Gerichtsbarkeit, bei vor kommenden Kriminalfällen wird nur der Informativprozeß aufgenommen und sohin der Verhaftete
an das Landgericht Lienz befördert'. Laut der Steuerbesclireibungen des Pustertals von 1545 und jener des Gerichtes Virgen von 1779 2 ), umfaßte das Gericht Virgen folgende Rotten: 1. Virgen, 2. Mittel dorf, 3. Melliz, 4. Göriach, 5. Ob-, 6, Niedermauern, 7. Welzelach, 8. Bobriach, 9. Walhorn, 10, Hinterbichl, 11. Pregraten, 12. Oberrotte St. Jacob in Deffereggen 13. Unterrotte, 14. Görtschach, 15. Feistritz. Während die Rotten 12 und 13 mit den vorgenannten Rotten des Virgentales noch innerhalb