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Bücher
Jahr:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Seite 34 von 421
Umfang: XI, S. 331 - 737
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,3-4
Intern-ID: 105176
Seine Staatsrecht]. Beziehung zum Deutschen Reiche Urlaubsbrief dafür erwirken. In diesem war dann auch enthalten, daß der Kaiser einen ihm vorgeschlagenen Beamten des Hochstiftes den Bann über das Blut für diese Zeit verleihe, damit er in den Gerichten des Hochstiftes die entsprechenden Urteile fällen könne. Nach der Erteilung der Regalien sollte der Fürstbischof den Blutbann selbst verleihen 1 ). Die ReichsunmittelbarJceit des Fürstentums Brixen kam praktisch darin zum Ausdruck

, daß es auf den deutschen Reichstagen bis 1803 und zwar im Kollegium der geistlichen Fürsten Sitz und Stimme hatte, und tatsächlich durch seinen Gesandten an den Reichstagen und dessen ständigen Ausschüssen zu Regensburg teilgenommen hat % ). Ferner unterstand Brixen dem Hofgericht und dem Kammergericht des deutschen Reiches, und zwar nicht nur der Fürst als solcher, sondern auch seine Untertanen konnten an jene Gerichte beruf e» 3 ). Hingegen war das Fürstentum Brixen wie pnes von Trient seit

dem 16. Jh. an dem Reichskriegsanschlag nicht mehr beteiligt, weil sie eben beide der Wehrverfassung des Landes Tirol angeschlossen und dieses auf Grund des Landlibelles von 1511 von der Reichskrieg spflicht enthoben war 4 ). War so das Fürstentum Brixen vom römisch-deutschen Reich abhängig, so stand es andererseits in einem besondern staatsrechtlichen Verhältnisse zur gefürste- ten Grafschaft Tirol. Die geschichtliche Grundlage hiezu bildete die Vogtei, welche die Grafen von Tirol seit ca. 1210 über das Hochstift Brixen als Lehen

x ) Bin solcher kaiserlicher Urlaubsbrief vom J. 1468 ist wörtlich wiedergegeben bei Sinnacher 6 8. 552 f., weitere erfolgten in den Jahren 1521—1624 laut des Reperì, des Archivs des Hoch stiftes Brixen Lade 31 Nr. 29 und 30. 2 ) Daher befindet sich auch im Archiv des Fürstentums eine eigene Abteilung „Reichstags- akten'. s h Die äüesle Berufung aus Brixen an das Hofgetichi des deutschen Königs ist aus dem Jahre 1282 durch eine Urkunde überliefert, es handelt sich hiebei um einen Streit zwischen dem Hochstift

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