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Bücher
Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 102 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
Stadtgericht Bozen Als solche vom Bischof von Trient eingesetzte Richter der Altstadt von Bozen werden urkundlich genannt: 1312 Heinricus Lengenstayner judex constitutus in Bozano per d. Heinricura episcopum Tridentinum (Trientner Arch. Repert. I. 4), 1322 derselbe (Stolz, Dm. 3/2 S. 27), 1328 ebenso als bischöflicher Richter von Bozen Gotschlin der Niederhauser (I.Ferd. Egger Payersberg Nr. 137), 1339 Heinrich von Niedertor (s. unten Anni.). Infolge des feindlichen Verhältnisses des Bischofs

von Trient zum neuen Landesfürsten von Tirol, Markgraf Ludwig (s. oben S. 192) dürfte dieser seit 1341 das Stadtgericht Bozen an sich gezogen haben. Er gab es zuerst als Pfand seinem. Hofmeister Friedrich Mautner und dieser dann dem Berchtold Maretscher, der aber auch schon 1339 Richter von Bozen war (Stolz, Dm. 3/2 S. 37 u. 40). Nach 1363 trat der Bischof von Trient wieder in seine Rechte über das Bozner Stadtgericht, als „judex civitatis Bozani' erscheint nun 1364 ein Bngelin und 1379 ein Martin Sach

(I.Ferd. Egger, Payersberg Nr. 212,235, 265), 1376 und 1377 als „Statrichter zu Pötzen' ein Conrad, 1403 bis 1412 ein Jakob Haller (Stolz, Dm. 3/2 S. 56, 58, 72, 74, 76). Als Bischof Georg von Trient im J. 1407 den Herzog Friedrich die Temporalien abtreten hatte müssen, erfolgte die Besetzung des „Stab und Gerichts der inner Stat ze Bötzen' durch den Herzog und zwar zuerst an Jakob Selig (IStA. Lib. frag. 1 f. 399) und noch 1414 legt Seifried Stengel über das Stadtgericht Bozen der tiroli schen Kammer

Rechnimg (Cod. 130 f. 79). 1421 und 1424 vereinigt Kaspar Gredner bereits das Amt des Landrichters zu Gries und des Stadtrichters zu Bozen in seiner Person (s. oben S. 251). Bann aber erlangte der Bischof infolge seiner sonstigen Aus söhnung mit dem Landesfürsten von Tirol wieder die Verfügung über das Stadtgericht. 1435 ist 'Wemhard Riemer des Bischofs Alexander von Trient Stadtrichter zu Bozen (Schönherr ges. Schriften 2 S. 601). Es war aber der landesfürstlichen Regierung von Tirol sicherlich

unangenehm, daß das Stadtrichteramt in Bozen, damals der wich tigsten Handelsstadt von Tirol vom Bischöfe von Trient abhängig war, und so bewog Herzog Sigmund den ihm ergebenen Bischof Georg im J. 1462, das Stadtgericht ihm auf Lebenszeit abzutreten 1 ). Diese zeitliche Beschxänkung wurde aber nicht eingehal ten und 1531 verzichtete Bischof . Bernhard von Cles endgültig auf alle Ansprüche des Hochstiftes Trient hinsichtlich des Stadtgerichtes zu Bozen gegen anderweitige Entschädigung 2 ). Dieses Gericht

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Bücher
Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 105 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
Gassen der H. v. Wanga in Bozen hatten 1 ). Es waren dies wohl Anerkennungen eines von den Herren von Wangen von jeher erhobenen Rechtsanspruches auf eine gewisse Bonderstellung der Häuser, die auf ihrem Grande neben dem Markte Bozen erbaut worden waren. Demgemäß wird 1273 vor dem Richter von Gries bekundet, daß die zw ei Gassen (contrate) außerhalb des unteren Tores zu Bozen, die Eigentum der Herren von Wanga sind und früher Weingärten waren, nicht in den Burgfrieden der Stadt Bozen (burcfride

burgi Bozani) gehören und im J. 1290 wird neuerdings die Befreiung der Bewohner der Häuser der Herren von Wanga von der Steuer und Heerfahrt oder Wehrpflicht, zu der die übrigen Bozner Bürger verpflichtet waren, auf Grund der bisherigen Privi legien jener vor dem Gerichte anerkannt 2 ). Im J. 1290 verkaufte Agnes, die Gemahlin Berals von Wangen ihre Besitzung bei Bozen „tota terra et contrata in pertinenciis Bozani a muro fratrum minor um versus portam Vmtlerii' dem Grafen Meinhard II. von Tirol

. Dieser wies die Häuserzinse aus den Gassen Friedrichs und Berater von Wangen seinem Urbaramt zu Gries zu. Sie werden gleich den Häuserzinsen aus der bischöflichen Stadt Bozen als ,,Marktrecht' bezeichnet und damit angedeutet, daß jene Häuser nicht mehr allein unter dem Gesichtspunkte der Grundherrschaft, sondern auch der Marktherrschaft betrachtet worden sind 3 ). Die grund- und marktherrliche Abhängigkeit und Sonderstellung dieser Gassen der Herren von Wanga bedingte auch eine solche in gerichtlicher

Hinsicht. Urkund lich tritt uns dieselbe erstmals im Jahre 1301 als schon seit länger bestehend entgegen. Damals sollte nämlich der Landesfürst von Tirol dem Bischof von Trient dessen Stadt und Stadtgericht zu Bozen zurückgeben, ausgenommen den Turm der-Herren von Wangen und ihre weltliche Gerichtsbarkeit in den ihm gehörigen Dorfe vor der *) Ladurner, Arch. Gesch. Tir. 2 S. 224 u. 236; Santifaller, Schiernschriften 9 S. 145. Über die Herren von Wangen oder Wanga und deren Gerieht in der Landgemeinde

Wangen oberhalb Bozen siehe unten S. 307 ff. 2 ) Font. Austr. 1 S. 135 u. AöG. 102 S. 187; in der Urkunde von 1273 steht im Drucke „pons inferior Bozani', es ist aber dafür wohl „porta' zu lesen, Herren de Porta inferiori oder von Niedertor sind ein in Bozen seit dem 13. Jh. sehr bekanntes Patriziergeschlecht. Die Bezeich nung „Untere Brücke' zu Bozen hätte nach der Lage der Eisack- oder Talferbrücke wenig Sinn und wird auch nie gebraucht. 3 ) Im Tiroler Gesamturbar von 1288, Zingerle FA. 45 S. 118

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Bücher
Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 107 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
Erwähnungen eigener Richter Stadt Bozen die Gerichtsbarkeit in der Vorstadt gegen Gries (jurisdictio in suburbiis versus Griez) als von früher her ihnen gehörig vorbehalten wird (AGT. 2 S. 269), so sind damit gewiß jene vorerwähnten Gassen gemeint. Sie unterstanden eben der Ge richtsbarkeit des Richters der Grafen von Tirol, der in dem benachbarten Gries seinen Sitz damals hatte, vermutlich, weil die Gründe, auf denen diese Häuser erbaut wurden, grundherrlich den Grafen von Tirol

oder einem Besitzvorgänger derselben gehört haben. Vielleicht ist damit jene „Gasse des Bischofs von Brixen' gemeint, die laut des Urbares von 1288 (FA. 45 S. 119) damals bereits den Grafen von Tirol bzw. zu deren Amt Gries gehört hat. Wenn im J. 1354 Markgraf Ludwig den Gebrüdern von Katzenstein die Feste und das Gericht zu Gries mit dem äußeren und innern Gerichte zu Bozen verpfändete (s. oben S. 250), so war unter dem äußeren das Wanger Gericht und jener direkt unter dem Landgericht Gries stehende Stadtteil

, unter letzterem das bischöfliche Stadt gericht, das damals vom Tiroler Landesfürsten in Besitz genommen war, gemeint. Auf dieselbe Einteilung bezieht sich wohl auch die Anordnung des Landesfürsten von 1350 April 4 (StA. Wien Cod. 403 f. 29), daß Jakob der Goldegger „auf unser uzzern und innern stiur ze Bozen' jährlich einen gewissen Betrag erhalten solle. Auch das Urbar des Spitals zu Bozen von 1420 führt die Güter nach ihrer Lage „im auzzern und indem Gericht' an (Stolz, Dm. 3/2 S. 77). 1377 erläßt Herzog

Leopold eine Zoll ordnung für Bozen und befiehlt deren Einhaltung jeglichem Richter, es sei der Lant- richter, Statrichter oder Wanger Gericht (IStA. Urk, I, 2873). Nach der Ordnung, die Herzog Leopold 1381 über die Einsetzung eines Rates der Stadt Bozen gegeben hat, wird derselbe aus den drei Gerichten, in welche die Stadt Bozen zerfiel, nämlich dem Landgerichte Gries, Wangergasse und Stift Trient, das war die innere Stadt oder das Stadtgericht im engeren Sinne, zusammengesetzt (s. oben S. 263

). Auch eine Urkunde von 1387 Aug. 25 spricht von den „dreyen Gerichten ze Poczen und den Gerichten um Poczen' (s. oben S. 202). Die Statuten, welche die Stadt Bozen im J. 1437 durch einen Ausschuß des Rates aufzeichnen ließ (Stolz, Dm. 3/2 S. 80), sprechen Kapitel 23 allein von den „dreyen Gerichten', ein jeglicher Richter soll in diesen einen ganzen Tag Gericht halten, und zwar der Landrichter von Gries am Mittwoch und Donnerstag, der Stadtrichter am Montag und Freitag und der Richter aus der Wangergasse

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Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 104 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
Stadtgericht Bozen, Viertel einsmalen alio hob edocto innerhalben den zweyen Taller- und Ey sackbrücken, dann den Mühlbaeh gegen Deutschland, folglich eben die nämlichen Cousinen, wie sie in gedachtem Protokoll einkommen, festgesetzt'. Der theresianisehe Kataster von 1777 benützt dieselbe Einteilung, wie im obigen Magistratsberichte von 1784 angegeben ist. Die Einteilung der Inner- oder Altstadt oder des Stadtgerichtes von Bozen in acht Viertel soll bereits in dem Stadtratsprivilege von 1381

erwähnt sein 1 ). Im J. 1630 nahm der Rat ein Verzeichnis der 17 Viertel der Stadt d. i. des alten Stadt gerichtes, der Wanger- und Landgerichts Griesergassen, sowie der Zwölfmalgreien auf, die ja zusammen einen Steuerkörper damals schon gebildet haben (s. oben S. 253). Diese Viertel waren nur zum Teil nach Gassen benannt, wie die Lauben, Fleischgasse, Rauschgasse, zum Teil anders wie Viertel Eisack, Zollstange, Gerichtshaus, im Dorf u. a. 2 ). Die Stadt Bozen erhielt sich in ihrem Umfange

, wie er durch das alte Stadtgericht und die Gerichte Wangergasse und Landgerichts Gries-Gassen gebildet war, bis zu Anfang des 20. Jh. Erst im J. 1910 wurde die Gemeinde Zwölfmalgreien, die bis damals politisch eine eigene Gemeinde gebildet hatte, mit der Stadtgemeinde Bozen vereinigt (Landesgesetzblatt f. Tirol 1910 S. 819), bald nach 1920 auch die Ge meinden Gries und Leifers. Diese letztere Vereinigung war durch die Bestrebungen der italienischen Regierung veranlaßt, in Bozen durch Vergrößerung aller staatlichen

Anstalten und Gründung neuer Fabriksanlagen die italienische Bevölkerung mög lichst zu vermehren und einen Stützpunkt für die Italienisierung des Etschlandes zu schaffen. 34a. Wangergeriekt und Grieser Gericht der Stadt Bozen. Knapp neben den Häusern der Innerstadt Bozen, die von altersher dem Hochstifte Trient unterstand und das alte Stadtgericht bildete, wurden seit dem Anfange des 13. Jh. Häuser gebaut, die von anderen Grund- und Gerichtsherren abhängig gewesen waren. Im J. 1217 u. 1237 befreite

der Bischof von Trient Häuser der Herren von Wangen im Markte Bozen von aller Steuer- und Banngewalt, die er über den Markt und die Stadt Bozen ausübte, und im J. 1244 Kaiser Friedrich II., der damals die weltliche Verwaltung des Hochstiftes Trient an sich genommen hatte, ebenso die Häuser, welche die Herren von Wangen auf ihren Weingärten bei Bozen erbaut x h So nach dem diesbezüglichen Auszüge bei Koch, Geschichte von Bozen im Tir, Mational- kalender von 1848 S. 11 and bei Simeoner, Bozen S. 200

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Bücher
Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 93 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
Hofrecht zu Bozen, erste Erwähnungen stimmt, daß die Mitglieder desselben nur vor dem Landesfürsten oder seinem hiezu eigens 'bestellten Vertreter auf dem Schlosse Tirol, dem Schlosse Zenoberg.oder zu Meran zu Gericht zu erscheinen schuldig seien, nicht aber zu Bozen, wenn aüch dort der Landesfürst in eigener Person beim „Judicium provinciale', dem Land gericht also, den Vorsitz führe. Auch dürfen Bürger oder andere Gemeine — also nichtadelige Leute — dabei nicht Beisitzer

eines solchen Prozesses vor dem Gerichte des Landesfüxsten und zwar sowohl in Bozen wie in Meran. Auf eine Klage der Äbtissin von Sonnenburg gegen die Herren von Schöneck im Pustertal wegen Bedrückung der Untertanen jenes Stiftes fand die erste Verhandlung darüber zu Bozen vor dem neuen Spital, also auf der gewöhn lichen Dmgstätte des Landgerichtes Bozen (s. oben S. 257), unter dem Vorsitze des Landesfürsten von Tirol selbst statt. (Coram d. principe judicio presidente et racionem faciente.) Die Beisitzer

des Gerichtes waren Adelige und geistliche Würdenträger sowie Notare und Bürger von Bozen. Der beklagte Paul von Schöneck erklärt das Gericht zuerst für ihn nicht zuständig, weil er unter der Gerichtsherrschaft des Bischofs von Brixcn ansässig sei (in jurisdictione et dominio episcopi Brixinensis xesidens), Diese Einrede wird aber zurückgewiesen und ein weiterer Rechtstag findet sechs Wochen später darüber in Meran statt an der gewöhnlichen Dingstätte des dortigen Landgerichtes am Kornmarkt (in foro bladii

, ubi jus regitur). Der Gerichts-1 hof wird hier wieder von Adeligen und Bürgern aus der Gegend von Meran gebildet .j Auch aus dem J. 1312 ist ein solcher Gerichtstag zu Bozen beurkundet, 1339 einer „gegen Hof' 2 ). Manche Forscher meinen, daß seit dem Ende des 13. Jh. das Adelsgericht aus dem alten Landgerichte Bozen-Gries hervorgegangen imd dieses dabei sozusagen aufgesogen worden sei. Ich halte eher dafür, daß die Gerichtsbarkeit über die Adeligen wie aus den anderen Landgerichten

so auch aus jenem von Gries herausgezogen J ) I.Ferd. Sammlung Schönach aus Archiv Ganclcgg ; Stolz, Landstandschaft Hist. Vjsclir. 28 S. 709 Anm. 23. 2 ) 1312 Mai 8. vor dem neuen Spital zu Bozen wird unter dem Vorsitze des Landesfürsten K. Heinrich eine Klage des Heinzel vom Niedernthor gegen Albero vom Obernthor in Bozen wegen eines Hofes in Welschnofen genannt Eken in Nova Latina verhandelt, die Zeugen, die bei dem Judicium offenbar als dessen Besitzer anwesend waren, sind tirolische Adelige, Hein- rieh

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Bücher
Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 86 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
Landgericht Gries und Bozen, Vergabungen seit 1500 1528 Jakob Hubherr, 1533 Dr. Heinrich Peringer, 1536 Ludwig Bock, 1540 Christof Wein mann, 1567 Hans Unter, 1580 Michel Stolz, 1582 Stefan Kröll, 1583 Dr. Johann Bonner, 1592 Michel Wisenegg 1 ). Im J. 1609 erhielt dieses Amt eines Bozner Stadt- und Landrichters pflegweise Peter Wohlgemut 2 ). 1617 ebenso Christof Grebin er, 1635 Johann Lanser. 1643 versetzte die Regierung das Amt der Stadtgemeinde Bozen, löste es aber 1677 zurück und gab

es wieder pflegweise dem Johann Lanser, 1695 dem Johann Fermer, 1705 wieder pfandweise der Stadt gemeinde Bozen, die es nun bis 1806 innehatte. Damals wurde das Stadt- und Land gericht Bozen verstaatlicht und mit den Gerichten der Umgebung vereinigt. Das 1817 neu konstituierte Kollegiatgericht Bozen umfaßte für die erste Instanz nur das alte Stadt- und Landgericht Gries und Bozen samt dem Burgfrieden Sigmunds- kron und wurde erst 1849 mit dem bisherigen Landgerichte Karneid samt den alten Gerichten Ritten

, Jenesien, Molten und Neuhaus oder Terlan und Deutschnofen zum Bezirksgerichte Bozen vereinigt, wie dieses seither bestehen blieb 3 ). Die ital. Regierung hat 1922 der Pretura Bolzano auch das alte Gericht Sarntein zugewiesen (s. Lief. I. S. 52 f.). Das Landgericht Gries erstreckte sich, wie oben S. 246 erwähnt, im 13. Jh. und später über die Plarrsprengel (plebatus) Bozen und Gries, dieser früher und bis ins 15. Jh. auch Keller genannt 4 ). Doch gehörte vom ersteren die Malgrei Karneid zum Gerichte

6 ). Für einzelne dieser Viertel und andere Gegenden in der Umgebung von Gries und Bozen wird deren Zugehörigkeit zum Landgerichte Gries auch schon früher ausdrücklich angegeben 7 ). Bozen war ebenfalls ursprünglich wie eine Pfarr- so eine ländliche Markgemeinde, die um 1070 erwähnte 1 ) Diese Angaben nach H. Braun, Gesch. Bozens im 16. Jh. Schiernschriften 33 (1936) S. 32 f. u. 66, der sie den Einanfcwurtbriefen d, h. Verleihungen des Amtes in den Kopialbiichern Bekennen und Entbieten im IStA. entnommen

hat. 2 ) Diese und die folgenden Angaben nach den Bekennenbüchern der betreffenden Jahre IStA. а ) Staffier, Tirol 2 S. 840; Provi nzialgesetzblatt 1817 S. 213 und 1850 S. 28. *) So 1413 plebanus ecclesie s, Marie in Cheller alias in Gries vgl. Tarneller, Die Hofnarnen -von Gries Schleraschriften 6 (1924) S. 11. 5 ) So z. B. in Acta Tirol. 2 S. 513 zum J. 1237. б ) Vgl. Tarneller, a. a. O. Die Angabe von Simeoner, Gesch. v. Bozen S. 200, daß in der Ur kunde über die Einsetzung des Bozner Stadtrates von 1381 — irrig 1383

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Bücher
Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 96 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
Landeshauptmannschaftl. Gericht zu Bozen, In den BestaUungsurkunden des Hauptmannes an der Etscli, mit dessen Amt seit 1460 auch das des Burggrafen auf Schloß Tirol verbunden war, wird dessen Aufgabe, „die Hofreehte' zu halten, ausdrücklich angegeben. Laut einer In struktion von 1546 sollen diese viermal im Jahre stattfinden und als Beisitzer acht Adelige und je zwei Bürger von Bozen und Meran dazu erfordert werden. Alle Adeligen, die im Vintsckgau, an der Etsch und am Eisack innerhalb

d. h. südwärts von Nauders, Sterzing und dem. Pustertal ansässig sind, haben dort in bürgerlichen Streitaachen und in Polizeisachen ihren Gerichtsstand, während die Gerichtsbarkeit über das Blut oder in Malefiz auch über dem Adel dem Landesfürsten vorbehalten sind. Seit etwa 1500 werden diese Hofrechte nur mehr in Bozen allein, nicht wie früher auch in Meran abgehalten, wie sich die Stadt Meran 1525 beschwert 1 ). Als der Sitz des Landeshauptmannes als Oberhaupt der Landstände im J. 1720 von. Bozen

nach Innsbruck verlegt worden war, hat man in Bozen einen eigenen Landes- hauptmannschafts-Yerwalter eingesetzt, der auch das Hofgericht wie bisher zu führen hatte und seither nennt man dieses auch vielfach das landeshauptmann- schaitliche Gericht zu Bozen oder an der Etsch. Die Adeligen im Inntal und im Pustertal unterstanden aber auch in bürgerlichen Sachen der Gerichtsbarkeit der landesfürstlichen Regierung in Innsbruck. K. Josef II, hat im J. 1784 diese bis herigen Adelsgerichte abgeändert bzw

. diese verstaatlicht, statt des landeshaupt- mannschaftlichen Gerichtes die staatliche adelige Justizadministration in Bozen für den Adel in Südtirol errichtet, für jenen in Nordtirol und im Pustertal das Landrecht in Innsbruck. 1794 wurde von K. Franz, um den konservativen Adel stand mit der Regierung auszusöhnen, das laEdeshauptmannschaftliche Gericht in M Siehe die Wortlaute jener Bestallungen bei Ladurner, Arch. Gesch. Tir. 2 S. 12 ff. Die Beschwerde von 1525 Acta Tirol. 3,89. Wenn aber hier der Stadtrat

von Meran sagt, daß früher die Hofreehte nur in Meran gehalten und erat seit kurzem nach Bozen verlegt worden seien, so ist das nicht richtig, wie die mitgeteilten Urkunden zeigen, sondern eben nur im eigenen Inter esse behauptet. — Nach einem Berichte dea Abuad von Tschötsch, Herrn von NaturnB, vom Jahre 1545 „sollen alle strafmaßigen Handlungen in Rumoren, Todslägen und andern Fällen, so sich in der Landhaubtrnannsehaft an der Etsch unter den Herrn der Bitterschaft und Adi, auch derselben Diener

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Bücher
Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 160 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
81 f., G. 68 f. Prantaeb, Propstei in Paaseier 142. Praznay bei Kaltem 200. Predonig bei Eppan 18S f. Prenner, H. 123, 212. Panken bei Kurtatsch 213. Quirein bei Bozen 252. Rabenstein, G. Passeier 142. Radein, G. Neu markt 228. Rafuschgl, Villanders 316. Rambach bei Glums '9 f. Rametzbach bei Meran 151. Rainung, H. v. 194. Rätien, Provinz 8. Rauschgasse, Bozen 269, 272, 274. Raveis, Sehönna 152. Ravensburger K. 206. 212, Regensburg, H ochst i ft 9. Regenstein bei Kaltem 190. Reichenberg, H. r. 82. Reinegg. Samthein

297. 298. Rems, Marienberg 93. Rendelstein, Schloß bei Bozen 300. Ried, ebenso. Riffian, G. 119, 131. Ritten, Gericht 254. *300—»307. Rittner AI in und Horn 316. 317. Rittenfuß 304. Rofen. Ötztal 137 f. Romeo San, Nonsberg 190, 198. Römer, H. w 167. Römisches Reich 8. Rosengarten bei Lana 161. bei Bozen 244, Roaenna. Alm bei Marienberg §3. Rossaß. Alm 71. Roßlatjf, Eppan 182- Röt, SchÖnna 151. • . Rottenburg, H. v. 147, 191 ff., 202, 204 f., 212, 225 f., 251, 291. Rotensteiii, H. v. 151, 254

. • . . • Rotlan, Karneid 244, 254; Villanders 315. Rotwand, Burgstall 146; Neumarkt 230; Ritten 304 f., 314, 316. Rubein, H. v. 114, 157. Rungg, G. bei Tramin 207. Runkelstein, Schloß bei Bozen 254, 309, 310. Salurn, Gericht u. G. *215—*219, 221. Salzburg Erastift 10. Sand, G. bei Bozen 252. Santjoeh, Passeier 143. Samthein, Gericht *294—*299; G. .298; Grafen 297. Sarner Seharte 316. Saubach, Villanders 305. Sanders, Villanders 314. Scala bei Laas 84. Schalderer Joch 298. Schanzen bei Schlünders, Gericht

84, 106-108. Scharler Joch 71, 79. Schennan, siehe Sehönna. Scherinetzwald, Kastelbell 116, Schiedmann, H. 251, 258. Schildhöfe, Passeier 144. Scfamtelbach bei Bozen 254. Sehlanders, Landgericht *99—*108. G. 90, 102 f., Bezirkshauptmannschaft 130. Schiandersborg, H. v. 100, 114, 183. Schlechtleit bei Bozen 254, 306. Schleiß, G. 68 f., 03. Schlinig, G. 71, 91—94. Schludern«, G. 69. Sehlumsbaeb bei Sctilanders 103 f., 108, 116. Schnala, Klostorgericht 117 f,, G. 115; Burg 111; Schnalsbach 132

, Schneeberg, Paaseier 143. Sehönna, Gericht *150—*152; H. v. 06, 122, 149 ff., 187, 217, 277, 297, 303. Schrankpamer, H. 251, 258. Schreckbichl, Eppan 185. Schürf, H. 171. Schwarzenbach bei Neumarkt 229. Schwarzenburgcr, H. 206, Schwarzschild, Karneid 239, 241. Schwarzsee, Passeier 143; Ritten 316, Schweiz, Bundesstaat 72—79. Seit, G. bei Bozen 253. Selig, H. 268. Severe bei Bozen 252. Siebonaich, Toriati 289. Siebenbrunn bei Meran 132. Si ff inn. G. Ritten 304, 306,

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Bücher
Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 91 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
1270 der Platz vor dem neuen Spital 2 ). Im J. 1472 gestattete der Stadtrat von Bozen dem Landrichter die Rechte im Rathaus abzuhalten, jedoch ausdrücklich „von pet wegen und nicht von dhainer gerechtigkait wegen' 3 ). Damit waren also wenigstens die gebotenen Rechtstage von ihrer gewohnten Stätte unter freiem Himmel in einen geschlossenen Raum versetzt, welche Veränderung zu jener Zeit auch sonst eintritt. Das „kaiserl. Gerichts- und Frondenerhaus' stand in der Mustergasse zu Bozen, der Pranger

am Obstmarkt; später kamen die Bozner Gerichtsämter in den Ansitz Weggenstein, der der Deutschordenskommende an der Etsch gehört hat 4 ). Vor 1406 dürfte der Landrichter in der Burg der Grafen v. Tirol zu Gries, die damals dem Kloster Au geschenkt wurde, seinen Sitz gehabt haben. Das Hochgericht in Bozen wird seit dem 14. Jh. erwähnt, und zwar stand es in der Au nahe dem Einfluß der Talfer in den Eisack. So verleiht 1327 Juli 9 der Landes fürst dem Wernher von Tablat ein „novale prope fluvrum Talverne

infra Bozanum et Griez, cui superius cohaeret patibulum' d. i. Galgen (StA. Wien Kod. 391 f. 55). Im Urbar des Spitals von Bozen von 1420 fol. 6 wird erwähnt „ain Griez enhalb der Tal ver und ist gehaizzen pey dem alten Galgen'. Hier zeichnet diesen auch die Bozner Überschwemmungskarte von 1541 ein (Schönherr, Ges. Sehr. 2 S. 618). 1538 befiehlt die o. Ö. Regierung dem Landrichter von Gries und Bozen: „Das Hoch gericht, so erfault und umbgefallen, ist mit gemauerten Pheylern an ainem Ort

, da es sicher sey, wieder zu machen (IStA. Kopialbuch Gem. Miss. 1538 fol. 102). 1557 ward dieser Auftrag wiederholt; den hiebei beteiligten Handwerkern mußte die Obrigkeit versichern, daß diese Arbeit ihrer Ehre keinen Eintrag tue (Braun, Bozen J ) Diese Kamen dienen auch als Zeugnis der deutschen Volksart der Insassen des Land gerichtes Gries und Stadtgerichtes Bozen zur damaligen Zeit. 2 ) So 1272 und 1273 Mai 3 „aput novum hospitale in der din es tat in legali judicio' (FA. 1 S. 129 u. Arch. d. Spitals

Bozen); 1290 und 1293 in gleicher Weise und dazu „ubi jus regitur' ( Spornberger, a. a. O. u. Schwind Urk.) 1305 vor dem neuen Spital an der Gerichtsstat sitzt der Richter von Gries und ebenso 1334 (Stolz, Dm. 3/2 S. 21 u. 36). a h Stadtarchiv Bozen, Ratsprotokolle 1472 fol. 8. *) Höniger, Altbozner Bilderbuch S. 139, 141 u. 147. Inventare dieses Landrichteramts hauses zu Bozen von 1535—1609 sind im IStA. Inventare A 217/1—5.

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Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 101 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
verpfändet war und dieser gab jenem offenbar eigen mächtigem Schritte seine Zustimmung, indem er im J. 1272 das „judicium episco pale in Bozano', d. i. eben das Stadtgericht an Meinhard als Lehen verlieh 1 ). 1272 ist „justiciaries burgi Bozani' Eberiin v. Firmian 2 ). Bischof Heinrich von Trient forderte das Gericht wieder an sich und der Schiedsspruch König Rudolf von 1276 gab ihm hierin einerseits recht, indem er die Rückstellung der Stadt (civitas) Bozen mit aller Gerichtsbarkeit verfügte

, andererseits bestimmte er aber, daß ein eigener königlicher Hauptmann über Bozen eingesetzt und dieser die Ge richtsgewalt über die Bürger ausüben solle 3 ). Allein schon 1277 zwang Meinhard die Bürger von Bozen, ihm die Stadt mit aller Gerichtsgewalt zu übergeben und königliche Sprüche von 1279 und 1282 haben diesen Zustand für längere Zeit ge nehmigt, wie auch neuerliche Proteste des Bischofs von Trient von 1280 und 1290 erweise#). Bei der endgültigen Aussöhnung zwischen den Tiroler Landesfürsten

und dem Hochstifte Trient im J. 1306 wurde aber das Stadtgericht zu Bozen diesem zurückgestellt und die Bestellung des Stadtrichters erfolgte nun wie früher nur durch den Bischof. Doch ist damals der Ausdruck Stadtrichter zu Bozen noch nicht üblich, sondern eben nur „judex in Bozano' und hiebei ist es nur dann sicher, daß es sich in dem einen Falle um den Richter in der Altstadt zu Bozen und in dem andern um jenen in der Wangergasse handelt, wenn ausdrücklich hinzugefügt wird, ob sie vom Bischof von Trient

oder vom Grafen von Tirol eingesetzt sind. Der Landrichter ist davon leichter zu unterscheiden, weil er stets als Richter von Gries benannt wird 5 ). breviatur von 1242 ist noch nicht herausgegeben. Eine kurze Übersicht über die Geschichte des Gerichtswesens in Bozen gibt auch F. Hüter, Meßgerichtsprivileg im Bozner Jahrbuch 1927 S. 31 ff, Hiemit stimmt die hier folgende Darstellung, wenn sie auch weit eingehender ist, in den Grundzügen iiberem. T h Or. Staatsarchiv Wien aus Tricntner Archiv

II, 33. 2 ) I.Ferd. Gen. Mayerhofen, Greifenstein, 3 ) Egger, Bischof Heinrich, Progr. Gyrnn. Ibk. 1884 S. 37 f„ 1885 S. 8 f. 4 ) Egger, a, a. 0. S. 17 ff. u. Kogler, AöG. 90 S. 620 ff. 5 ) Solche bezeichnende Erwähnungen von drei Richtern zu Gries und Bozen aus der Zeit von 1300—1340 sind z. B.: 1309 Antonius vicarius d. Fòderi ci judieis in Gries, d. Eberhardus de Firmian und Uschlinus miles judices terre Bozen constituti per principem d. Ottonem duoem Karin thie, comitem Tirolis (Stolz

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Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 109 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
Ldf. Oberamt u. Amt Trient in Bozen dasselbe wie später Kreishauptmann. Die Oberamtsbehausung befand sicli zu Bozen in der Bindergasse, sie winde um 1500 neu erbaut und diente seit dem 18. Jh. auch als Zoll-, Steuer- und Postamt 1 ). Bei der Abtretung des Stadtgerichtes Bozen an Herzog Sigmund im J. 1462 behielt sich der Bischof von Trient das Recht vor, zu Bozen einen Amtmann zur Ver waltung der ihm noch gebliebenen Steuern und Urbarsgefälle zu setzen, doch mußte sich dieser bei Pfändungen

der Vermittlung des Land- und Stadtrichters bedienen. Dieses Trientner Amt zu Bozen hat sich in einem eigenen Amtshause am Korn platz bis 1803 erhalten 2 ). Das Hochstilt Augsburg hatte zu Bozen das Propstamt St. Afra mi t einem eigenen Amtshaus in der Hintergasse. Es wird noch im Steuerkataster von 1777 fol. 162 als „Hofmarch' 3 bezeichnet, hatte aber seit dem 15. Jh. sicher keine Gerichtsbarkeit mehr über seine Bauleute, diese war ihm vielmehr auch hier ebenso von den landesfürstlichen Gerichten entzogen

, die seit 1100 die Graf schaft Bozen im Auftrage des Hochstiftes Trient innegehabt haben. In ihrem Dienste kommen um 1160 Amtleute, „prepositi de Grifenstain' vor 4 ). Es ist zu vermuten, daß diese die Grafen gerade auch in der Ausübung der Gerichtsbarkeit an den Ding stätten ihrer Grafschaft vertreten haben. Nach dem Aussterben der Grafen von Greifenstein im J. 1165 kam die Burg Greifenstein an die Grafen von Eppan und diese traten sie 1189 an das Hochstift Trient ab. Um 1220 wird in einem Verzeichnis

der Gastalden des Hochstiftes Trient neben jenem von Bozen und Firmian auch ein „ Gastaldio de Grifenstain' angeführt (FA. 5 S. 507). Daneben hat es wohl auch für dieses Teilgebiet der Grafschaft Bozen, ebenso wie für Gries-Bozen und den Bitten, damals auch Richter des Grafen von Tirol gegeben, die gemeinsam mit dem Trientner Gastalden geamtet haben; durch den Inhalt des Schiedsspruches von 1276 wird dies geradezu bewiesen. Nach 1200 taucht ein niederes Adelsgeschlecht auf, das x h Vgl, Kramer

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Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 81 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
Gemeinsame Herrschaft von Trient und Tirol wurde, deren sämtliche Bewohner an jenem Ehelichtaiding beizuwohnen haben 1 ). Laut Urkunde von 1242 nahmen am „legale placitum' vor der Pfarrkirche zu Bozen zwei Justiciar©, nämlich Kaloch von Weineck für den Sodeger de Tito, damals kaiserlicher Statthalter des Hochstiftes Trient, und Gerold v. Gries für den Grafen Albert von Tirol teil (Zt. Ferd. 33 S. 158 Anm.), Damals wird auch zum letztenmale der Bereich, des Landgerichtes Bozen als „comitatus

' d. i. Grafschaft bezeichnet (AT. 2 S. CCX). Jener Sodeger trifft 1239 auch eine Entscheidung über die Steuer pflicht der Einwohner der „terra Bozani', der Justiciar ist damals Konrad von Greifenstein (AöG. 90 S. 615 f.), 1247 bestätigt Sodeger einen Schiedsspruch vor dem bischöflichen Hause (domus episcopatus) in Bozen (FGT. 1 S. 222). Zum J. 1272 findet sich zum erstenmal der deutsche Ausdruck „legale judicium seti lantgerihte' und „dincstat' (FA. 1 S. 129 f.). Die beiden Pfarren Bozen und Keller

auch einen Flur- verband dargesteEt hat. 1309 verkauft die „comunitas terre et hominum Bozani' ein Grandstück bei der Eisackbrücke (Stolz, Dm. 3/2 S. 9). Möglich, das die Pfarre Gries sich erst seit dem 12. Jh. von der Pfarre Bozen getrennt hat. Jedenfalls ist auch hier wieder die dreifache räumliche Gleichung von Urpfarre, Markgenossenschaft und Dingstatt und Gericht gegeben. Der. Ausdruck „terra Bozani' im Sinne des späteren Landgerichtes Gries und Bozen ist besonders bezeichnend in einem Spruche

vom J. 1256 über die Steuer pflicht seiner Insassen nach dein Rechte dieses Gebietes, „juxta morem terre' (AöG. 90 S. 686). Dieses „terra' ist jedenfalls als eine lateinische Übersetzung von „Land' aufzufassen, wie j a auch das Wort „ 1 a n t g e r i c h t ' für Bozen bereits 1272 beurkundet wird (s. oben diese Seite). Die dritte Weisung vom J. 1293 läßt weitere Differenzierungen und Fortbildungen des Gerichtswesens in Bozen erkennen (Schwind u. Dopsch, Urk. Nr. 76). Demnach haben vor dem „legale sive

generale placitum', das unter dem Vorsitze des Richters von Gries im Namen des Grafen von Tirol abgehalten wird, einerseits die Edlen und Dienstmannen, die in den Pfarren Bozen und Keller wohnen, und außer halb derselben auch die Herren von Wanga und Firmian ihren Gerichtsstand, und zwar-in allen Angelegenheiten, die Bürger und Bauern dieses Gebietes aber nur in den Strafsachen, nicht aber in den bürgerlichen Streitsachen (debita et possessiones). Letzteres wird ausdrücklich in der Weisung gesagt

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Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 108 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
Wanger Gericht, zugehörige Gassen halb des städtischen Körpers. Aber die Erinnerung an den früheren Zustand blieb noch lange lebendig und in der Viertelseinteilung der Stadt auch praktisch erhalten. Da zu jenen zwei alten Wangergassen des 14. Jh. noch eine dritte hinzu gekommen war, so ward dieser Stadtteil auch „die Dreigassen' genannt. Laut eines Proto kolls von 1551 bestand dieser Stadtteil,,Dreyer Gassen zu Bozen' aus der Fleisch-, Prediger- und Wangergassen, für letztere sagte

man auch Wagner- oder Bindergasse; diese Gassen liegen an der Nord- und Ostseite der bischöflichen Altstadt von Bozen 1 ). Auch in dem oben S. 269 mitgeteilten Bericht des Bozner Magistrates von 1784 wird darauf hingewiesen und außer jenen Dreigassen, der Wanger-, Fleisch- und Prediger gasse, noch jene eigens angeführt, die von früher her dem Landgerichte Gries unmittel bar unterstanden hatten, das war die Rausch-, Maurer-, Hinter- und Gärbergasse im Westen der Stadt. Allerdings scheint hier in der Erinnerung

der ursprünglichen Zugehörigkeit eine Verwechslung zwischen der Fleisch- und der Hintergasse eingetreten zu sein. Eine Steuerliste im landesfürstlichen Haupturbar von 1412 f. 6 vermerkt im Ab schnitt Gries-Bozen auch „Freysessen, die auch sitzen in Wanger Gericht, die wollen nicht nachkommen meins Herren (des Landesfürsten von Tirol) Brief und sprechen ir Häuser sind fxey', nämlich von den Hauszinsen, im Ganzen sind es zehn Parteien. Später verschwindet dieser Anspruch und auch der Ausdruck „FreyBassen

' im Wangergericht. Zur Verwaltung der urbariellen Einkünfte der Grafen von Tirol im Landgerichte Gries und den nächst gelegenen Gebieten von Jenesien und Deutschnoven war, wie oben S. 248 f. angedeutet, neben dem Richter schon um 1300 ein eigener Beamter (eiaviger oder caniparius) bestellt. In den landesfüistlichen Urbaren von 1406 und 1412 (LStA.) wird dieses „Amt zu Gries', oder die „Nutz und Zinse, die zu dem Landgerichte Gries und Bozen gehören' angeführt, neben dem Landrichter erscheint

aber auch hier ein „Propst'. Ein tirolischer Amtmann zu Bozen tritt m. W. zuerst 1480, Antoni Hertl, auf und dieser war bereits ganz selbständiger Verwalter des Urbaramtes; ebenso seine Nachfolger®). Dem Amt zu Bozen wurden mit der Zeit auch andere Cameralien zur Handhabung oder wenigstens zur Beaufsichtigung der selben übertragen, so besonders die Zölle zu Bozen. Laut der Bestallung von 1736 wird zuerst das Amt Bozen als „Oberamt' bezeichnet und 1754 dessen Wirkungs kreis näher instruiert®). Darnach

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Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 6 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
33. Adeliges Hofrecht oder Landeshauptmaiuischaftliches Gericht zu Meran und Bozen S. 259 Adeliges Hofrecht der Tiroler Landesfürsten seit 1300 S. 259. — Der Burggraf von Tirol und Hauptmann an der Etsch als sein Vorsitzer S. 260. — Das Dingen oder Berufen an dieses Hofrecht 'von Land- und Stadtgerichten S. 261. — Seine Zuständigkeit nach den Quellen des 16. und 17. Jh. S. 262 f. 34. Stadtgericht Bozen S. 264 Anfänge der Stadt Bozen und des Rates S. 264 f. — Die Abgabe des Marktrechtes

an den Bischof von Trient S. 265 f. — Der Stadtrichter im Auftrage desselben seit 1230 S. 266 f. — Kampf mit Graf Meinhard von Tirol um das Stadtgericht und dessen Rückstellung an den Bischof 1306 S. 267. — Abtretung des Stadtgerichtes an den Landesfürsten von Tirol und Vereinigung desselben mit dem Landgericht 1462 S. 268 f. — Dingstätte S. 269. — Grenzen S. 269. — Einteilung in Viertel S. 270. 34 a. Wanger Gericht und Grieser Gericht der Stadt Bozen S. 270 Die gerichtliche Sonderstellung der Häuser

und Gassen der Herren von Wanga zu Bozen und ihre Erwerbung durch den Tiroler Landesfürsten S. 270 f. — Vergabung dieses Gerichtes S. 272. — Die Gassen des Landgerichtes Gries zu Bozen S. 272 f. — Das äußere und innere Gericht und Gericht Dreigassen zu Bozen S. 273 f. — Das Amt oder Oberamt zu Bozen S. 274. — Das Trientner Amt S. 275. — Die Augsburger Hofmark zu Bozen S. 275. 35. Gericht Jenesien S. 275 Amtleute auf Greifenstein im 12. Jh. S. 275 f. — Das Gericht in der Pfarre Jenesien im Streite

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Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 94 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
Adeliges Hofrecht zu Bozen und jenem Adels- oder Hofgerichte für den Bereich mehrerer alter Grafschaften zugewiesen worden sei. Die Benützung der Dingstätten zu Bozen und Meran ist wohl mehr als eine äußerliche Anlehnung aufzufassen 1 ). Wie weit schon in der Zeit von 1260—1340 die Landesfürsten von Tirol den Vorsitz k in diesem Adelsgerichte an ihren obersten Beamten, den Hofmeister oder den i; Burggrafen auf Schloß Tirol übergeben haben, müßte erst aus den Urkunden, \\ welche Urteile

betitelt werden. Bei der Einsetzung dieses Hauptmannes durch Herzog Rudolf im J. 1363 wird be sonders betont, daß er ein gerechter Richter sein solle, was sich nur auf die Ver tretung des Landesfürsten im Hofgerichte und in der Aufsicht über alle Landgerichte beziehen kann 3 ). Ans den Jahren 1362—1400 und später sind uns Urteile des Adels- gerichtes. das Heinrich von E Ottenburg, Hofmeister auf Tirol und zugleich Haupt mann an der Etsch, zu Meran oder zu Bozen oder an seiner Stelle

ein anderer Adeliger geleitet hat, überliefert; 1405 wird erstmals dieses Gericht als „Hofrecht zu Bozen' bezeichnet, ebenso 142Q 4 ). Damals wurde dieses Hofrecht zugleich mit r h Die cratere Meinung deutet Voltelim in AT. 2 Einl. p. COVI an, Werunsky, Österr. Reichs- geschieht (1926) S. 796 äußert sich dazu mehr zurückhaltend. — Bezeichnenderweise hat- bereits Jakob Ton Brandis in seiner um 1600 verfaßten Geschichte der Landeshauptleute S. 23 das Weistum über die Zuständigkeit des Landgerichtes Gries von 1293

mit dem adeligen Hof recht in Verbindung gebracht . 2 ) Bisher bekannt ist ein Gerichtstag unter dem Vorsitz des Burggrafen Berthold des Roten von Tirol — ausdrücklich „assessor' des Grafen Meinhard — am ehelich Taiding zu Bozen vor dem netten Spital, d. i. an der gewöhnlichen Dingstätte des dortigen Landgerichtes in Sachen der Eisackbrüeke und des Rodungsrechtes dortselbBt vom J. 1272 (FA. 1 S. 129 f.). Ferner hielt derselbe Burggraf laut Urk. v, 1273 Mai 8 ebendort. ein Gericht wegen eines Wein garten

des Riprand Wurm (Archiv Spital Bozen). Ich halte aber dafür, daß es sich hier eher um eine Vertretung des Landesherr» von Tirol beim Landgerichte zu Bozen, als um ein eigentliches Adelsgericht handelt. K. Möeser (in Pokorny, Hundert Jahre Meran 1926 S. 157 f.) sagt jedoch, daß bereits in den Jahrzehnten vor 1340 der Landesfürst seinen Burggrafen auf Tirol „mit den außerordentlichen Gerichtsfällen, welche sich auf Angelegenheiten des etschländi- schen Adels beziehen, betraut habe'. Wie anzunehmen

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Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 83 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
Erate Erwähnungen Von Richtern von Gries amtes der Tiroler Landesfürsten, dessen Umkreis und Güterbestand im Tiroler Gesamturbar von 1288 genau angegeben ist und dessen Verwaltung ein eigener „claviger' oder ..caniparius' d. i. Kellner besorgte (Rechnungen desselben z. B. IStA. Cod. 279 f. 47; Cod. 282 f. 43). Ini J. 1272 halt der Burggraf Bertold der Rote von Tirol zweimal ein Elichtading zu Bozen als Assessor des Grafen Meinhard von Tirol ab (FA. 1 S. 129 u. 131) ; es ist aber kaum anzunehmen

, daß er ständig mit dem dortigen Gerichtsamte betraut gewesen ist, eher tat er dies kraft eines außerordentlichen Auftrages. Im J. 1273 wird vor dem Herrn „d. Conradus judex de Griez' eine gerichtliche Kundschaft abgegeben (FA. 1 S. 135) und 1284 Dez. 21 fällt Geroldus judex in Griez per d. Mein- hardum comitem Tirolis einen Schiedsspruch wegen der Güter der Herren von Weineck zu Haslach bei Bozen (Or. StA. Wien). Beit 1290 ist die Reihe dieser Richter von Gries, judices', wie sie nun fast immer heissen

, geschlossen. Mitunter werden sie damals auch noch „gastaldio' genannt, dieser Ausdruck war langobar- disch und wohl nur durch Analogie für Bozen verwendet. So wird 1290 Gerold als Gastalde von Gries für Herzog Meinhard von Tirol genannt und zugleich auch ein „lantscerie', d. i. wohl Landscherge 1 ). Besonders genau hinsichtlich des Sprengeis ist die Benennung in einer Urkunde von 1294 (I.Ferd. Dipaul. 678 Nr. 161),, Gerol dus iudex et castaldio in Gries generalis et circa districtum terre Bau- zani per

d. Meinhardum ducem Carinthie'. Das „generalis' bedeutet den allgemei nen Richter im Sinne von Landrichter und darauf deutet auch der Ausdruck „distric- tus terre'. Die Bezeichnung „Landgericht' und „Landrichter' kommt aber für Gries erst seit etwa 1370 ständig vor, doch deuten — wie bereits oben erwähnt — die schon 1250 und 1270 vorkommenden Ausdrücke „terra' und „lantgericht' für das Gebiet von Bozen und Gries eine weit ältere Grundlage dieses Sprach gebrauches an. Die Benennung des Gerichtes nach Gries

Untergliederungen. Dafür sprechen durchaus die Angaben der vorangeführten Urkunden, die gerade für das Gericht Bozen und Gries seit dem Ende des 13. Jh. reichhaltiger sind als für die ineisten anderen Gerichte. satz zur Stadt Bozen machen wollte, mit einer Ringmauer versehen, 1300 wird Gries auch einmal „urbs' genannt. Bald nachher wurden aber diese Absichten aufgegeben, weil die Stadt Bozen der tirolischen Landeshoheit sich ganz untergeordnet hat, gewiß zu ihren Gunsten (Stolz. Dm. 3/1 S. 16 Anm

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Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 13 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
Viertel und Kreis an der Etsch wie sie seit dem 15. Jh. für die Steuerverwaitung und das Wehrauf gebot eingebürgert war, gibt es ein eigenes Viertel an der Etsch, das auch in ein Oberes und Unteres Viertel an der Etsch zerlegt war. Ersteres umfaßte die Gerichte Bozen und Gries, Sarntal, Neuhaus-Terlan, AÜenburg-Eppan und Kaltem; letzteres die Gerichte Enn-Neumarkt, Solum, Tramin, Kurtatsch, Königsberg, Kronmetz, Fleims und Grames. Die Gerichte im untern EisacJctal, Ritten und Villanders

auf der westlichen, Karneid, Deutschnofen, Völs und Kastlruth auf der östUchen Seite, die auch noch aus dem Gebiete der alten Grafschaft Bozen hervorgegangen sind, waren aber dem Viertel am Eisack zugewiesen. Diese Viertelseinteilung stimmte also nicht mehr mit dem Umfang der alien Grafschaften über ein 1 ). Bei der Einführung der Kreisämter im J. 1754 als Mittelstetten der staatlichen Ver waltung hat sich zuerst das Kreisamt an der Etsch mit dem Sitze zu Bozen an diese Viertelseinteilung gehalten, erst

bei der neuen Kreiseinteihmg von 1788 wurden dem Kreisami an der Etsch außer den vorgenannten auch noch die Gerichte Ritten, Karneid, Völs und Kastelruth und überdies das ganze Burggrafenamt zugeteilt, bei jener vom J. 1803 und 1815 auch noch die Gerichte Klausen, Villanders, Velturns und Gufidaun im mittlem Eisacktal; hingegen wurde südwärts dieser Kreis mit den Gerichten Solum und Kurtatsch abgeschlossen und damit die damalige Sprachgrenze auch zur Grenze zwischen den Kreisen Bozen und Trient genommen

hat, der Sitz der Kreisregierung für die politische Verwaltung war in Brixen, jener des Kreisgerichtes war aber in Bozen geblieben 5 h. Als 1868j69 für die politische VerwaUung erster Instanz die Bezirkshauptmannschaften eingeführt wurden, hat die Bezirkshauptmann- schaft Bozen wieder mehr den Umfang des alten Etschviertels, aber nur bis Solum, angenommen, nämlich die Bezirksgerichte Bozen, Samtein, Kaltem, Neumarkt, Kastel ruth und Klausen, für das alte Burggrafenamt und den Vintschgau wurde eine eigene

Bezirkshauptmannschaft in Meran errichtet und 1901 für den Vintschgau allein in Schianders. Bald nach der Besitznahme Südtirols durch das Königreich Italien im J. 1919, nämlich im J. 1922, hat dessen Regierung den Gerichtsbezirk Neumarkt (Mandamento Egna) vom politischen Bezirke (Distretto) Bozen getrennt und jenem von Cavalese zugewiesen, (Zu diesem Gerichte Neumarkt waren außer seinem alten Bestände im J. 1913 die x ) Nachweise über diese Viertels- und die folgende Kreiseinteilung siehe Stolz, AöO. 102 S. 288 ff. 2 ) Vgl

17
Bücher
Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 99 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
Anfänge der Stadtverfassung von Bozen Laudesfürsten von Tirol Herzog Rudolf im J. 1363 stellt „der richter, der rat und die burger gemaiulich der stat ze Pötzen' aus, es gab also damals noch keinen Bürgermeister und auch in der Stadtordnung von 1437 ist nur vom Stadt- und Land richter und vom Rat, nicht aber von einem Bürgermeister die Rede, auch nicht in den landesfürstlichen Privilegien über die Einsetzung eines Rates für die Stadt Bozen von 1363 und 1381. Doch wurde damals 1381 verfügt

angegeben ist. Ausdrücklich wird ein Bürgermeister von Bozen als vom Rat erwähltes Oberhaupt der Stadt erstmals 1442, ein Ratsschreiber 1477 erwähnt 2 ). Herr jenes burgum und forum von Bozen war in alter Zeit der Bischof von Trient. Von den Häusern des Marktes fällt ihm ein besonderer Zins, der 1237 als ..fictum de terra d. episcopi' bezeichnet wird (Acta Tirol. 2 Nr. 663 und 664). Der selbe darf aber durchaus nicht mit dem Zinse verwechselt werden, welchen der Eigentümer des Hauses

von dem damit Beliehenen erhält; vielmehr sagen uns gerade die zitierten Urkunden, daß bischöflicher Bodenzins neben dem eigentlichen Erbleihezins für das Haus bestand, aber nur einen geringen Bruchteil des letzteren ausmachte, in diesem Falle 7 Schillinge gegen 6 Pfund (1 Pfund = 20 Schillinge). Natürlich konnte auch das Hochstift Eigentümer von Häusern in Bozen sein 3 ). Größere Klarheit über den Charakter dieser Abgabe und ihre rechtliche Bedeutung gewinnen wir erst aus Aufzeichnungen späterer Zeit. 1329 befreit

K. Heinrich, Graf von Tirol, ein Haus zu Bozen, a iure feodi, quod vulgariter marchreht dicitur (Kogler AöG. 90, 609), und im tirolischen Urbar von 1412 (IStA. fol. 122 ff.) wird eine lange Liste von Personen aufgezählt, welche „in payden gerichten der stat (Bozen) und Wangergazzen das marktrecht, daz man nennet gruntrecht', leisten müssen (in Summe 12 Mark B.). Auch in einem späteren Urbare des tirolischen Amtes zu Bozen von ca. 1600 (IStA.) wird das Marktrecht nach den einzelnen Behausungen, von denen

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Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 100 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
Stadtgericht Bozen hatte das Amt Bozen ausdrücklich als „Grundgülten' 5 bezeichnete Abgaben von etwa 10 Häusern. Andrerseits waren laut des theresianischen Katasters (1775) im 1. bis 5. Viertel des Stadtgerichtes und in der Wangergasse (in Klammern) die Grundherrlichkeit sämtlicher Behausungen folgendermaßen verteilt: landesfürst liches Amt Bozen (7), Adelige 14 (8), Stifter 9 (7), Ortskirchen 29 (10), Frei 25 (13). Aus all dem ist ersichtlich, daß das „Marktrecht' nicht mit Grundherrlichkeit

des Marktortes zahlreiche andere Personen und Körperschaften das Grundeigentum an diesen Baustellen erworben haben, dem Hochstifte aber die Marktherrlichkeit geblieben ist. Nach Abtretung des Stadtgerichtes seitens Trient an die tirolischen Landesfürsten (1462) ging an letztere auch der Bezug des Markt rechtes über. In der Wangergasse und in einem anderen Teile der Stadt stand das M&rktrecht schon viel länger den Grafen von Tirol zu (s. unten S. 271). Der Marktcharakter des Ortes Bozen bedingte

auch die gerichtliche und admini strative Sonderstellung desselben unter der Oberhoheit des Marktherren, des Hoch stiftes Trient, und daraus ergab sich dann die Entwicklung des Ortes zur Stadt. Wann und wie die Erhebung zum Markte und die Verleihung der gerichtlichen und verwaltlichen Selbständigkeit erfolgte, ist nicht bekannt. Eine eigene Besteuerung durch das Hochstilt Trient läßt sich in Bozen seit etwa 1200 nachweisen (Kogler im AöG. 90, 614), ein eigenes Gericht seit etwa 1230. Bischof Alderich von Trient

dieses Gerichtes ist der Bischof von Trient, sein Verwalter der von diesem bestellte Justiziar, zuständig ist es für Streitsachen um Fahrhabe, für Schulden und Fkevel, also für die niedere Gerichtsbarkeit. Im J. 1237 war übrigens, weil damals das Hochstift Trient Kaiser Friedrich II. in seine direkte Herrschaft genommen und diese einem Statthalter, dem Sodeger de Tito, anvertraut hatte, auch für das Gericht zu Bozen ein kaiserlicher Richter (justiciarius de Bozano per d. imperatorem Fridericum) in der Person

des Gotschalk von Weineck und als dessen Gehilfen (assessor) Reinhaid von Rosenbach eingesetzt; im J. 1242 erscheint aber der Richter zu Bozen wieder vom Bischof selbst bestellt 1 ). Jene Beschränkung *) Voltelim in Acta Tirol. 2 S. CCVI1. Die genauen Belege für die Erwähnung jenes Justi tiars für das Jahr 1237 a. a. O. S. 582, sowie im Index unter Weineck und Rosenbach. Die Itn-

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Bücher
Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 11 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
sind. Das war besonders dadurch begünstigt, daß seit dem 10. Jh. als Bischöfe von Trient Angehörige deutscher Adels geschlechter eingesetzt wurden und diese ja auch die seit jeher bairische Grafschaft Bozen beherrscht haben. So gehen auch in diesem Gebiete staatliche und volkliche Entwicklung, Besiedlung und -politische Raumbildung enge Hand in Hand 1 ). Das Gebiet der Graf schaft Eppan ist mit seinem nördlichen Teile in das Viertel Burggrafenamt, mit seinem größeren südlichen Teile in das Viertel an der Etsch

, mit beiden dann in den Bozner Kreis übergegangen. (Näheres darüber unten S. 179). 20 a. Die Grafschaft Bozen. Bozen wird als Sitz eines bayerischen Grafen schon im 7. Jh. erwähnt, seine Umgebung um 900 aber zur Grafschaft Nurichtal, die auch das ganze Eisacktal umfaßte, ge rechnet. Im J, 1027 übertrug aber Kaiser Konrad II. dem Hochstifte Trient eine eigene Graf schuft Bozen (comitatus Bauzanum). Hiebei werden als deren Grenzen gegen Norden ausdrücklich der Gargazoner Bach, der bei Gargazon in die Etsch

rinnt, und der Tinnebach, der bei Klausen, und der Brei- oder Tierserbach, der etwas unter halb davon bei Blumau in den Eisack fließt, bezeichnet. Die Grenze gegen Süden nennt jene Urkunde nur mittelbar, nämlich das südliche Ende der Pfarre Bozen, d. i. die Ortschaft Leifers 2 ). Ein ,/placitum cunctorum conprovineialium' der Grafschaft Bozen toird 1078 erwähnt, ein „iudicium' hält 1163 der Bischof Albert von Trient auf der Wiese zwischen dem Eisack und. der Etsch unter der Burg Formigar (Sigmunds

- krön) ab. Die Bischöfe von Trient haben mit der Ausübung der Grafschaftsgewalt seit etwa 1100 die Grafen von Greifenstein und Morit, Verwandte der Grafen von Eppan, betraut und nach ihrem Aussterben um 1170 die Grafen von Tirol, die damals bereits auch die Grafschaft Vintschgau innehatten. Laut einer Urkunde von 1184 war die Graf schaft (comitatus) im Gebiete von Terlan bei Bozen im gemeinschaftlichen (comunis) Besitze des Hochstiftes Trient und der Grafen von Tirol und deswegen auch das Recht

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Bücher
Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 80 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
52, Landgericht Gries und Bozen*. Lage : Das Mündungsbecken zwischen Eisack- und Etschtal, aber nur die Talebene links oder östlich der Etsch mit, den miteni steilen Flanken bis zur Höhe der Mittel-» gebirge, da diese alle eigene Gerichte erhalten haben. Die Grenzpunkte sind steile 'Vorspränge gegen die Talebene, nämlich gegen Nordwesten unter dein Schloß Greifen- stein, gegen Nordosten die Hochklausen am Eisack (s. Stolz, Gewässer S. 335), gegen Süden die Bergwand unterhalb Leifers

. — Einwohnerzahl 7200 für das Stadt- und Landgericht zusammen im J. 1780. Die ersten Erwähnungen der Ortsnamen und der Personennamen von Bozen (Bauzanum) einerseits und Keller oder Gries andererseits seit dem 7. und dann seit dem 11. bis in das 13. Jh. und damit die ältesten Belege für die deutsche Besiedlung dieser Gegend sind dargelegt bei Stolz, Die Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol Bd. 3/1 S. 13—36. Über die Gerichtsverhältnisse in Bozen und Gries liegen seit dem Ende des 12. Jh. verhältnismäßig

viele Urkunden vor, darunter besonders auch Kundschaften und Weistümer des dortigen Gerichtes selbst. Laut der ältesten Satzung der Gemeinden Bozen und Gries von 1190 ..comunitas piebiumde Bauzano et Kellare' — diese bildeten also damals noch eine Gemeinschaft — war die Gerichtsgewalt in diesem Gebiete zwischen dem Bischöfe von Trient und dem Grafen von Tirol gemeinsam, jenem gebührten zwei und diesem ein Drittel der Strafgelder (FA. 5 S. 101). Laut einer Weisung von 1208 übten ebenfalls der Graf

von Tirol und der Bischof von Trient die Gerichtsbarkeit „ad partem Bauzani seu in comitatu ibi pertinente' und im ..placitum legale, quod teotonice ealichtaiding dicitur' dortselbst gemein sam und durch einen einzigen Beamten aus, so zwar, daß der bischöfliche Gastaldi© zu Formigar (später Schloß Sigmundskron an der Etsch gegenüber Bozen) zugleich der Sultaiz (Schultheiß) oder Justiciarius des Grafen zu Bozen sein solle. Das Gericht über die Räuber (latrones), also der wesentliche Teil

der Blutgerichtsbarkeit stehe also dem Grafen allein zu. Jene Vereinigung des gräflichen und bischöflichen Richteramtes in einer Person ist übrigens bald hernach aufgehoben worden 1 ). Aus der Weisung von 1234 ersehen wir den geringen Umfang des 1208 noch als Comitatus bezeichneten Gerichtssprengel. Er bestand damals nur mehr aus den Gemeinden (plebes) Bozen und Keller, womit früher die obere Gegend des späteren Gries benannt J zu Kink. Cod. Wang. FA. 5 Kr. 72; Voltolini, AöG, 94 S. 50. 246

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