Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
Grenzen von Tramin 1 ). Da Castello und Altrei tiiolisclie Lehen des Grafen Zenobio waren, ent schädigte die Regierung diese, indem sie ihnen das Gericht Tramin und das nunmehr damit vereinigte Gericht Knrtatsch in Lehenseig enschaft gab 2 ). Mit Unterbrechung in der italienischen Epoche (1810—1817) blieb das vereinigte Gericht Tramin-Kurtatsch als Lehen dei Zenobio bis 1830 bestehen, in welchem Jahre es verstaatlicht und zum Gerichte Kaltem geschlagen wurde (Staffier 2,789). Im J. 1913 kamen
jene Gemein den zum Bezirksgerichte Neumarkt, seit 1919 Pretura Egna, Provinzia Trento. Das Gericht Tramin bestand aus einer einzigen gleichnamigen Gemeinde, welche seit 1200 als „comunitas', „capella', oder auch „villa' in den deutschen Urkunden als „Gemainschaft', 1451 erstmals als „oppidum' und seit dem 16. Jh. durchwegs als Markt bezeichnet wird 3 ). Eine Beschreibung der Grenzen des Gerichts Tramm wurde im J. 1537 verfaßt und hat fol genden Wortlaut 4 ): Tramynerische gerichtsconfinen: Erstens
von oberen falirweeg, so in Uollental ^~» 20 I°\^' ^w^estlxcli oberhalb Tramin) yber den pach von Zögglhof herabgehet, volgendts was hierunter halb desselben fahr« weeges ist, sambt dem gemeinen runst des Milpaches 5 ) gehört alles liiinz an die Strassen, so unter dem gemaurten bildt zu Puz auf Söll (Sp.-K. nördlieh Tramin) gehet, gegen Tramin. — Dann das ganz gmain Aichholz so unter bemelten Strassen ober und anderthalb des wasserrunsts (Sp.-K. Feldgraben) vorhanden sambt den untern heusern in Aichholz
, auch die ganze rigl Unterstain sambt dem gemainen perg unzt auf die höche des Söllpergs und geht hinaus fir alle güetter bis auf die gemaine Strassen ausserhalb des hoehgerichts unz an ainen kofl, so ob der Strassen ligt, darauf die von Caltern vor jähren ihr rieht,statt stehen gehabt und von densel ben kofl herab yber die Strassen würd ain wassergrabl 8 ) unter der Strassen mit stein verwaxen befunden, ist das markhfc zwischen Tramin und Caltern, demselben markht nach stehet das hochgericht auf des stüffts
7 ) grundt in das gericht Tramin gehörig 8 ). Fiirter zaigt daselbs gräbl oder markht uns an den unteren zipfl des See (Kälterer See), von dannen ist ein graben genannt der alt Seegraben (Sp.-K. Großer Abzugsgraben) gehet oder wert bis an Trammer Oxentroyen, zwerch Mnyber das Mos (Sp.-K. Traminer Moos) demselben Seegraben nach durch die guetter, daselbs gelegen unzt auf Mittenthall oder halbe Etsch wehrendts hinab unz unter Neumarkhter prugg (Sp.-K.). — Das Confin zwischen Trämin unnd Curtatscher gericht