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Bücher
Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 41 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
Grenzen von Tramin 1 ). Da Castello und Altrei tiiolisclie Lehen des Grafen Zenobio waren, ent schädigte die Regierung diese, indem sie ihnen das Gericht Tramin und das nunmehr damit vereinigte Gericht Knrtatsch in Lehenseig enschaft gab 2 ). Mit Unterbrechung in der italienischen Epoche (1810—1817) blieb das vereinigte Gericht Tramin-Kurtatsch als Lehen dei Zenobio bis 1830 bestehen, in welchem Jahre es verstaatlicht und zum Gerichte Kaltem geschlagen wurde (Staffier 2,789). Im J. 1913 kamen

jene Gemein den zum Bezirksgerichte Neumarkt, seit 1919 Pretura Egna, Provinzia Trento. Das Gericht Tramin bestand aus einer einzigen gleichnamigen Gemeinde, welche seit 1200 als „comunitas', „capella', oder auch „villa' in den deutschen Urkunden als „Gemainschaft', 1451 erstmals als „oppidum' und seit dem 16. Jh. durchwegs als Markt bezeichnet wird 3 ). Eine Beschreibung der Grenzen des Gerichts Tramm wurde im J. 1537 verfaßt und hat fol genden Wortlaut 4 ): Tramynerische gerichtsconfinen: Erstens

von oberen falirweeg, so in Uollental ^~» 20 I°\^' ^w^estlxcli oberhalb Tramin) yber den pach von Zögglhof herabgehet, volgendts was hierunter halb desselben fahr« weeges ist, sambt dem gemeinen runst des Milpaches 5 ) gehört alles liiinz an die Strassen, so unter dem gemaurten bildt zu Puz auf Söll (Sp.-K. nördlieh Tramin) gehet, gegen Tramin. — Dann das ganz gmain Aichholz so unter bemelten Strassen ober und anderthalb des wasserrunsts (Sp.-K. Feldgraben) vorhanden sambt den untern heusern in Aichholz

, auch die ganze rigl Unterstain sambt dem gemainen perg unzt auf die höche des Söllpergs und geht hinaus fir alle güetter bis auf die gemaine Strassen ausserhalb des hoehgerichts unz an ainen kofl, so ob der Strassen ligt, darauf die von Caltern vor jähren ihr rieht,statt stehen gehabt und von densel ben kofl herab yber die Strassen würd ain wassergrabl 8 ) unter der Strassen mit stein verwaxen befunden, ist das markhfc zwischen Tramin und Caltern, demselben markht nach stehet das hochgericht auf des stüffts

7 ) grundt in das gericht Tramin gehörig 8 ). Fiirter zaigt daselbs gräbl oder markht uns an den unteren zipfl des See (Kälterer See), von dannen ist ein graben genannt der alt Seegraben (Sp.-K. Großer Abzugsgraben) gehet oder wert bis an Trammer Oxentroyen, zwerch Mnyber das Mos (Sp.-K. Traminer Moos) demselben Seegraben nach durch die guetter, daselbs gelegen unzt auf Mittenthall oder halbe Etsch wehrendts hinab unz unter Neumarkhter prugg (Sp.-K.). — Das Confin zwischen Trämin unnd Curtatscher gericht

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Bücher
Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 42 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
Gericht Tramm, Grenzen köfl oder berg, oben hin und hin unz widerumb an die höche des Mihlpachs, daryber wie vor stehet die maikhtstrassen gehet zum Zogglhof. Über die Gestaltung der Grenzverhältnisse im Traminer Moos siehe oben S. 199. Die Grenze zwischen den Gerichten und Gemeinden von Tramin und Kaltem am soge nannten Aichholz waren auch später noch mitunter Gegenstand der Auseinandersetzung. So erklärt eine Kundschaft der Leute von Altenburg des Gerichtes Kaltem von 1587 : „Der Pach

Pruggen'. Der Aichwald bei Tramyn sei jederzeit für die drei Gerichter Caltern, Tramin und Kurtatsch gemain gehalten worden und daraus das Holz für den Bau im Moos und in der Etsch genommen worden. — Das Gericht Tramin wollte an dem Ort, der Praznay-Buggen genannt, eine Hinrichtung vollziehen, das Gericht Kaltem war aber dagegen, weil dieser Ort in der Caltnerischen Jurisdiction liege. Über die Grenzen des Gerichtes Tramin äußert sich der Richter von Kaltem im J, 1596 so : „Die zwo Rinnen

als des Gerichts Tramyn Confinen befinden sich zu eusserist baiderseits anfangs des Dorfs Tramyn als hinwerts gegen Curtatsch und herwerts Kaltem, auch hat Tramyn gegen Perg ebensowenig ainige Jurisdiction weiter nit, als soviel das Dorf begreift habe'. Ein anderer sagt: „Das Gericht Tramin reicht bis an den Pach und außerhalb desselben sind das Sichenhaus und noch sieben Heiser an der Straßen, die dem Gericht Tramin in allen gerichtlichen Sachen unterwürfig sind. Allein die Heiser, so oberhalb des Aichholz

im Milp&ch und enhalb des Milpachs under dem Sellperg (Söllberg) liegen, gehören sambt dem Sellperg in das Gericht Curtatsch' 1 ). Die Zugehörigkeit des Aichholz wird auch noch später erörtert. So erklärt 1680 Christof Tschuegg, Gerichtsschreiber zu Tramin auf die Frage, wie weit sich „die Stift Trientrierischen Confinen' (d. i. des Gerichts Tramin) erstrecken, daß laut der Ge richtsprotokolle dem Gericht Tramin in Aichholz etwelche Häuser unterworfen seien. Dieser Eichwald sei früher ein Bannwald

des Bischofs von Trient gewesen und dann seien dort Gärten ausgebrochen worden, die der Gemeinde Tramin zur Erhaltung von Weg, Steg, Pruggen und Prunnen zu zinsen haben, dass ferner bei der ordentlichen Steuerbereitung alle Güter vom Markt Tramin an bis zum Kälterer See zum Gerichte Tramin beschrieben worden seien. Auch im J. 1707 wurde seitens des Gerichtes Tramm diese Erklärung der Innsbrucker Regierung wieder vorgelegt (IStA. Registratur Lachemayr Nr. 136), Bei Auseinandersetzungen

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Bücher
Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 34 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
von den Gerichten Tramin und Kurtatsch durch den Kälterer Seegraben, der ein ziemliches Stück westlich der Btsch läuft, getrennt werde 1 ). Das war gewiß über trieben, denn soweit reichten auch nicht die Nutzungsrechte der Neumarkter, Zusammenfassend berichtet im J. 1727 der Pfleger von Kaltem an die o.-ö. Re gierung (IStA. 0.-Jägermeisteramt Mischlingb. 134, 387): daß „das gexicht Caltern und Laimburg gegen morgent mit dem Etschstromb, jenseits aber mit dem gericht Enn und Kaldiff, auch thailes landtgericht

Gries und Bozen, gegen mittag mit dem trientnerischen marktfleckhen Tramin, auch thailes gericht Enn und Caldiff, abendt mit gebürg hintereckhen der Noimsberg ligendt und mittemacht mit dem gericht Altenburg confmierend sei'. Das Gericht Kaltem hatte die vollständige Gerichtsbarkeit. Beweis dessen ist die oben S. 192 angegebene Stelle aus der Urkunde von 1347 ,, Jurisdictio civilis et criminali« totius plebatus Caldarii' und die Betitelung des Richters von Kaltem Markus Strobl in einer Urkunde

von 1430 als „vicarius totius jurisdictionis Caldarii in civilibus et criminalibus causis' 2 ). Das Hochgericht befand sich unmittelbar an der Grenze zwischen den Gerichten Kaltem und Tramin am Berghange ober der Straße, zuerst auf einem Kofel in der Prazenay genannt, später am „hangenden oder neigenden Stein'. Diese Lage des Hochgerichtes wurde im 16. Jh. damit erklärt, daß die Gerichte Kaltem, Tramin und Kurtatsch ursprünglich zusammengehört haben 3 ). Die Dingstätte des Gerichtes Kaltem die „platea

sein, so befindet sich denselben Gemerken nach das Hochgericht nit auf der kais. Majestät, sondern des Stifts Trient Grund und Boden (d. h. nicht im Gebiet des Gerichtes Kaltem, sondern Tramin). So ist auch solch Hochgericht nit allzeit, allda es jetzt etat, sondern daselbs zu Prazanei ob der Straßen auf einem Kdfel außerhalb oder gleich am G e merk beider Gericht gestanden. Es ist mit Kestenbaumen Seilen (Säulen aus Kastamen holz) aufgesetzt worden. (IStA. Miscellanea 276.) — Über die Lage dieses Hochgerichtes

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Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 29 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
, wie sie seit dem Ende des 13. Jh. bestanden hat, bildete für sich eine Einheit, sie war vielmehr auch mit den Gerichtsgemeinden Tramin und Kurtatsch mindestens bis ins 17. Jh. in einem Großverbande gemeinsamer Weidenützung. Derselbe stand auch mit der Aus dehnung der alten Großpfarre Kaltem, die erst im Laufe des 14. Jh. durch die Gründung eigener Pfarrkirchen in Tramin und Kurtatsch zergliedert worden ist, in räumlichen Zusammenhange. So gibt 1346 die „tota cummunitas plebatus Caldarii et Trameni

' ihre Zustimmung zur Verleihung eines Hausgrundes in Tramin s weil dieser offenbar aus bisherigem Gemeindelande genommen war. Zur bloßen Orts bezeichnung wird 1328 „villa Tremeni' und 1339 „Curtetsch plebatus Caldarii' gesagt, 1427 „comunitates et universitates hominum plebis Caldarii, Tremeni et Churtatsch (Stolz, Dm. 2 S. 164, 168, 169, 246). In dieser Beziehung ist auch be merkenswert, daß noch lange die Gemeinden Kurtatsch, Söll, Graun, Penon, Ferui- berg und Margreid an das Gerichtsamt Kaltem

eine allgemeine Abgabe unter dem Titel „Vogtei' jährlich geleistet hat (XStA. Tiroler Gesamturbar von 1412 fol. 153). Im 15. Jh. haben alle drei Gerichtsgemeinden Kaltem, Tramin und Kurtatsch ihre l ) Stolz, Deutschtum Bd. 2 S. 84 f. — In der Zeit, da Kaltem noch die Trientner Statuten gehabt hat, nämlich im J. 1502 gibt Lorenz von Fondoy, damals Richter zu Kaltem, über Auf trag des Landeshauptmannes eine Kundschaft ab, wie man im Gerichte Kaltem und in der Grafschaft Kastelpfund am Honsberg, zu der Fondoy

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