Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
und Landeshoheit im Unterengadin Dia. 1927 u. E. Mayer, Rät. Verfassungsgesch. in Zt. f. Schweiz Gesch. S S. 385 ff. 2 ) Siehe Arch. f. öst. Gesch. 97, 749. 3 ) I. Feid. App. Egger aus Archiv Gandegg Nr. 4 das sind die Leute, welche Graf Ulrich von TUten dem Bischöfe Gebhard von Trient abtritt. Der Abdruck bei Hormayr, Beitr. 1,2, 359 ist ganz unvollständig. — Es fällt allerdings auf, daß der Scherge von Glums unter die „vasalli de allodio' der Grafen von Ulten-Eppan, die im Vintschgau wenig Besitz und gar
keine öffent lich-rechtlichen Befugnisse besaßen, gehört haben soll, aber die Lesung des Dr. (durch Ladur ner) ist zuverlässig und ein anderer Ort als Glums im Vintschgau ist nicht zu finden, der mit jenem „Glomes' cinzugleichen wäre. 4 ) Vgl. Planta, Churrätische Herrschaften S. 52 Anm. 2 u. S. 53 Anm. 1 ; E, Mayer, Rat. Ver fassungsgesch. Zt. f. Schweiz. Gesch. Bd. 8 8. 429; Zösmavr Arch. f. Gesch. v. Vorarlberg Bd. 10 8. 61. 5 ) Siehe unten S. 67 f.