Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
Staatsrecht!. Zugehörigkeit zum Deutschen Reiche Landesfüistentums dasselbe mit Zustimmung der Landstände erhalten hatte, die Verleihung der Lehen, welche die Grafen von Tirol bisher von den Bischöfen von Brixen inne gehabt haben, bei diesen angesucht und bestätigt, von dem deutschen Könige Karl IY. im J. 1364 die Belehnung mit allen Gebieten und Rechten, die innerhalb der Grafschaft Tirol vom Reiche zu Lehen sei, nicht aber mit der Grafschaft Tirol als Ganzem erhalten 1 ). Bei den Belehnungen
, welche seit dem 15. Jh. die Herzoge von Österreich von den deutschen Kaisern bei den beiderseitigen Regierungsantritten erhalten haben und über welche Urkunden ausgestellt wurden, wird die Grafschaft Tirol nicht namentlich angeführt 2 ). Auch in den Kriegs- und Steueranschlägen des Deutschen Reiches seit 1422 wird Tirol nicht eigens, sondern zusammen mit den anderen österreichischen Landern eingesetzt 3 ). Dennoch hat die geforstete Grafschaft Tirol grundsätzlich als ein eigenes Fürstentum des Deutschen
Reiches bis zu dessen Auflösung 1806 gegolten. Die Lehensabhängig keit der Grafen von Tirol von den Bischöfen von Brixen und Trient ist auf bestimmte Gerichte eingeschränkt worden 4 ). Die Zurechnung der Grafschaft Tirol zu Alemannia oder Teutonia, d.i. Deutschland im staatlichen und volklichen Sinne, betonen immer wieder Urkunden und Dichtungen aus dem 13. und 14. Jh., zum römischen Reich teutscher Nation oder Teutschland Reiseberichte und Landesbeschreibungen vom 16.—18. Jh., die teils in Tirol
aufmerksam geworden, wornach „alle tiutsche lant reichen von Tyrol unz an Bremen und von Bresburc (Preßburg an der ungarischen Grenze) unz an Metze' (mitgeteilt bei Meynen, Deutsehland und Deutsches Reich 1935 S. 6 und 138). Das ist ein sehr bemerkenswertes Seitenstück zu Dantes bekanntem Worte, daß ober Tirol (TiralJi) die Grenze zwischen Italia und Lamagna liege (s. Stolz, Dm. 1 S. 207 f.). Ob hiebei unter Tirol nur das Schloß oder auch die Grafschaft, das ganze Land zu verstehen ist, ist kaum
zu entscheiden. In dem Werke von Meynen sind S. 145—157 auch einige von mir a. a. 0. nicht erwähnte Autoren aus dem 16. und 17. Jh. angeführt, welche das Etsehland und Tirol unter den Ländern des Deutschen Reiches ausdrücklich erwähnen, so Johann Böhme, Sebastian Frank, Abraham Ortelius, Erhard Merkator, Martin Zeiler. — Für das Fürstentum Brixen, dessen Gebiet in die Grafschaffe Tirol räumlich eingeschlossen und staatsrechtlich an sie angeschlossen *) Huber, Vereinigung Tirols mit Österreich