Beiträge zur Geschichte Bozens im 16. Jahrhundert.- (Schlern-Schriften ; 33)
in ihre Gewalt .brachten, ist wiederum ein Schreiben der Regierung bezeichnend, das zeigt, daß man dem Inhaber des Lehens so lange Schwierigkeiten bereitete, bis er es abtrat 4 ). Wenn es so den Boznern gelang, die zahlreichen kleinen Ämter, die mit dem Marktverkehr zusammenhingen, in ihrer Hand zu vereinen, blieb ihnen doch das Hansgrafenamt und vor allem das Recht der Marktberufung versagt 5 ). 2. Bürger und Inwohner. Wer in einer Stadt Handel und Gewerbe treiben wollte, mußte vor allem das Recht
Nutzen und ihnen von der Stadt allerhand Einträge daran zugefügt wurden (AD 1588, 362). 6 ) S. S. 52, Aura. 7 und S. 54. *) „Es ist von alters herkommen, gebraucht und in Ratsweise erfunden worden, daß sich niemand in der Stadt Bosen, der vorher nicht Bürgerrecht empfangen, zu hausen und Gewerbe zu treiben, niedersetzen soll' (Marsoner 14). *) Luschin von Ebengreuth 154. 8 A Vermerkt, wie ma» Bürger aufnehmen soll (Marsoner 14), •) Über das BiiTgerbueh s. Marsoner Einleitung XI ff, 10 ) Rataprotokoll