haben keine staats rechtliche, sondern nur eine landschaftliche Geltung^). Aus Södtirol hat die italienische Regierung nach der Besitznahme des Landes im Jahre ig ig eine einzige Provinz mit dem Sitze in Trient, dieVeneziaTridentina, gebildet, die sich in politische Distrikte, meist im Umfange der österreichischen Bezirkshauptmannschaften glie dert. V?ie aber die Provinz keine Spur von Selbstverwaltung hat, so ist auch die Autonomie der Gemeinden ganz vernichtet worden. Ilm die TLiderstandskraft deö Deutschtums
im Bozner Unkerlande möglichst zn schwächen, wurde 1922 dieses Gebiet — die Gemeinden Neumarkt, Sa lurn, Tramin, Kurtatsch u. a. — dem sonst italienisch bevölkerten Distrikt Cavalese zugeschlagen. Im Jahre 1927 hat die italienische Regierung jene Provinzen in zwei, die nach ihren Sitzen Trient und Bozen heißen, geteilt. Diese Maßregel bedeutet aber nicht, wie ein Nichtein- geweihtec meinen könnte, ein Zugeständnis an das deutsche Gepräge der Provinz Bozen, sondern hatte, wie der italienische
), schildert die sozialen und politischen Zustände Tirols im 16. und 16. Jahrhundert in sachlicher Gliederung. — Josef Hirn, Erzherzog Ferdinand II. von Tirol, Geschichte seiner Regierung und seiner Länder s 2 Bände 1386/88), eine sehr eingehende Schilderung aller geschichtlichen Verhältnisse Tirols und der Vorlande in der 2. Hälfte des