fchaffenheit wurde er aber nicht weiter behelligt. Auch der Versuch des Marschalls Lefebre, ihn als Geisel wegzuschleppen, mißlang, weil Peer, rechtzeitig gewarnt, sich „aus die 'Seite gemacht" hatte. Nach der siegreichen Berg-Jsel-Schlacht wollte Peer, der vielen Aben teuer müde, Innsbruck verlassen und sandte am 15. August zu diesem Zwecke sein T a u f-P a t e n k i n d, den Priester Josef Danej (geb. 1782, gesb 1826) zu Hofer mit der Bitte um einen Paß nach Stubai. Andreas Hofer verweigerte
die Ausstellung desselben aber rundweg mit den Worten: „Nit fortroasn, wann solle Hearn fortgian wölln, wer soll denn nacher 's Landl regiern?" Peer mußte also bleiben und wurde mit Organ.- Patent vom 29. September 1809 von Hofer zu dessen Justizminister (Referent für Justizfachen) ernannt. Als Justizminister hatte Peer über alle Rechtsfragen des Zivil- und Strafrechtes Informationen zu geben, die Iustizerläfse vorzubereiten und dem Sandwirt zur Unterschrift vorzu legen. Da Hofer aber das Juristendeutsch
und den damals besonders schwülstigen Amtsstil nicht verstand, mußte ihm oft der Priester Danej die Referate Peer's ins „B a u e r n d e u t s ch" übersetzen, wofür Hofer dann Danej mit einer „Halben" honorierte. Viele Prozesse wurden übrigens unter Hofers Regierung nicht anhängig gemacht, die Bauern hatten keine Zeit zu Klagen. Am 17. Oktober sollte Peer wieder Studiendirektor der juridischen Fakultät werden, doch kam es wegen der Kriegsereignisse nicht mehr dazu. Peer verließ noch vor dem Cinrücken
der Bayern (25. Oktober) Innsbruck. Nach Kriegsende wandte sich Peer ganz seinem juridischen 'Berufe zu und fungierte als Anwalt hochadeliger Familien, namentlich der Familie Trapp. Bald wurde Peer aber wegen seiner habsburgrfchen Gesinnung aus Tirol nach Burghausen (an der Salzach) als Appellationsrat versetzt. Als er am 10. Dezember 1813 in Privatgeschäften von Bayern über See feld nach Innsbruck reiste, mußte er sich mühsam den Weg durch die vor Innsbruck, namentlich vor Kranebitten, lagernden
Bauerntruppen, die sich zum Sturme auf Innsbruck bereit hielten, bahnen. Anfang 1814 wurde Peer H o f r a t bei der Obersten Justizstelle (Oberster Gerichtshof) in Wien, jedoch am 10. Juni 1814 wieder nach Tirol berufen und dort am 3. Juli 1815 wirklicher Hofrat und Präsi dent des Stadt- und Landrechtes in Innsbruck mit 3000 fl. Gehalt. Im Jahre 1821 trat Peer in den Ruhestand und erhielt aus diesem Anlässe wegen seiner ausgezeichneten Verdienste und seines ehren haften, standhaften Patriotismus