Darstellung.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 3, T. 1)
und Rovereto das Bedürfnis der Kennt nis der deutschen Sprache für die Richter mindestens gleich groß ist, wie das Bedürf nis der Kenntnis der italienischen Sprache beim Kreisgerichte Bozen; denn die vielen Deutschen im Kurorte Arco, die 2000 Deutschen, welche in Trient wohnen, die 1400 deutschen Bewohner des Mocheni-Tales, die der überwiegenden Mehrzahl nach deut schen Bewohner von Luserna, die fast ausschließlich deutschen Bewohner der Ge meinden Laurein, St. Felix, Proveis, Unsere Liebe Frau im Walde
, die deutschen Gemeinden Altrei und Truden usw. haben jedenfalls dasselbe Recht, sich vor dem kompetenten Gerichtshöfe in Trient oder Rovereto ihrer Muttersprache zu bedienen, wie die Italiener in Cortina, in Salurn usw, und die italienischen Bauarbeiter, die sich zur Bausaison in Bozen aufhalten, das Recht haben, sich im Bedarfsfälle heim Kreis gerichte Bozen der ihnen geläufigen italienischen Sprache zu bedienen. Trotzdem ist es bis zur Stunde, soviel dem Gemeinderathe bekannt geworden ist, nie vorge
kommen, daß bei Ausschreibung einer Richterstelle in Trient oder Rovereto die vollkommene Kenntnis der deutschen Sprache als Bedingung für die Bewerbung gesetzt wurde. Tatsächlich wurde bis zum Jahre 1897 bei Besetzung der Richterstellen in Bozen auf die vollständige Kenntnis der italienischen Sprache, welche in der Regel nur bei Italienern oder bei solchen Deutschen vorkommt, denen das Oberlandesgericht Gelegenheit zu längerer Praxis bei italienischen Gerichten gibt —- was seit längerer Zeit