Parlament und Regierung im faschistischen Italien.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 4)
Deputierten und der Kandidaten, die als gewählt anzusehen waren. Die Ermittlung der Gesamtzahl der Stimmen, die in dem betreffenden Wahlkreis für die einzelnen Parteien abgegeben worden waren, erfolgte in der Weise, daß die Summe der Stimmen, die auf jede Partei entfiel, vermehrt wurde durch die Summe jener Stimmen, die die Kandidaten dieser Partei auf anderen Listen erhalten hatten (Ergänzungs- Stimmen). wobei aber diese letztere Summe zunächst durch die Anzahl der in diesem Wahl kreise zu wählenden
Abgeordneten dividiert wurde. Von dieser Parteistimmensumme war zu unterscheiden die Anzahl der Stimmen, die der einzelne Kandidat auf sieh vereinigt hatte und die sieh ergab aus der Summe der Listenstimmen, vermehrt durch die Vorzugsstimmen, die der betreffende Kandidat erhalten hatte, und durch die Summe der Ergänzungsstimmen, die auf anderen. Listen für ihn abgegeben worden waren. Während die Parteistimmensumme dazu diente, die Anzahl der Deputierten festzustellen, die auf jede Partei entfielen
. dividiert und die dabei sich ergebenden Quotienten ihrer Größe nach geordnet. Die Mandate entfielen hiebei auf jene Parteien, die die größten Quotienten aufzuweisen hatten und zwar für jeden Quo tienten 1 Mandat, so daß also bei Besetzung von z. B. 10 Sitzen die ersten 10 Zahlen in Be tracht kamen. Wenn sich bei dieser Division 2 gleichhohe Quotienten ergaben, so hatte jene Partei den Vorzug, die die größere Gesamtstimmenzahl errungen hatte. Kamen einer Liste mehr Sitze zu als sie Kandidaten enthielt