¬Die¬ Fugger als Montanindustrielle in Tirol und Kärnten : ein Beitrag zur Wirtschaftsgeschichte des 16. und 17. Jahrhunderts.- (Studien zur Fuggergeschichte ; 8)
zusammengedrängt wurde, so daß man fast das Empfinden hat, als habe Anton Fugger mit der VermögensaufStellung und -austeilung sein Werk als im wesentlichen vollendet angesehen, und dem übrigen keine große Bedeutung mehr zugemessen 75 . Hierin zeigt sich denn doch schon ein großer Abstand zwischen ihm und seinem Oheim Jakob, dem großen Gesetzgeber des fuggerischen Handels. Man vergleiche nur etwa die Gesellschaftsverschreibung vom 23. Dezember 1502 über den Ungarischen Handel 76 mit den paar knappen Bestim
mungen, die Anton Fugger dem Tiroler Handel mit auf seinen Lebens weg gab, und dabei war Jene nur für 6 Jahre bestimmt, diese aber sollten für alle Zeiten, solange der Tiroler Handel der Fugger überhaupt be stehen würde, die Grundfeste bilden, auf der er ruhte! Die verhältnis mäßige Dürftigkeit dieser Bestimmungen ist umso auffallender, als der Neffe ja das ganze organisatorische Werk, das sein Oheim förmlich aus dem Nichts hatte schaffen müssen, vor Augen hatte, so daß es ihm ein Leichtes hätte